Immobilienbewertung Sachverständiger in Markt Indersdorf: Verkehrswert für Klosterort, Hofstellen und Neubaugebiet

Immobilienbewertung Sachverständiger in Markt Indersdorf: Verkehrswert für Klosterort, Hofstellen und Neubaugebiet

Markt Indersdorf im Landkreis Dachau vereint auf engem Raum sehr unterschiedliche Immobilien: den historisch gewachsenen Ortskern rund um die ehemalige Klosteranlage, landwirtschaftlich geprägte Hofstellen in den umliegenden Ortsteilen und neuere Siedlungsgebiete mit Einfamilien- und Doppelhäusern. Für Eigentümer, Erben oder Käufer stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, wie eine Immobilie in dieser Gemeinde nachvollziehbar und methodisch korrekt bewertet werden kann. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erstellt Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten für Immobilien in Markt Indersdorf und im gesamten Münchner Umland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Markt Indersdorf liegt im Landkreis Dachau und gehört zum erweiterten Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog – ein eigener Standort besteht hier nicht, Veröffentlichte Standorte sind München, Grasbrunn und Haar.
  • Die Gemeinde umfasst sehr unterschiedliche Gebäudetypen: historische Bausubstanz im Klosterort, landwirtschaftliche Hofstellen und moderne Neubaugebiete – jede Kategorie bringt eigene Bewertungsfragen mit sich.
  • Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB berücksichtigt rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, Lage und Beschaffenheit einer Immobilie zum Bewertungsstichtag.
  • Für steuerliche Zwecke kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig auch das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
  • Michael Hercog ist kein Bausachverständiger für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten – sein Tätigkeitsfeld ist die Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden.
  • Honorare richten sich nach Aufwand, Objektart und Gutachtenform; übliche Stundensätze und Fahrtkosten sind transparent, eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Objektkenntnis nicht seriös nennen.

Markt Indersdorf im Dachauer Land: eine Gemeinde mit drei Gesichtern

Markt Indersdorf liegt im nordwestlichen Landkreis Dachau, im sogenannten Dachauer Land, und damit im erweiterten Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog. Die Gemeinde ist keiner der drei veröffentlichten Standorte – Büroadressen bestehen ausschließlich in München, Grasbrunn und Haar –, Bewertungen für Immobilien in Markt Indersdorf werden jedoch regelmäßig im Rahmen des Einzugsgebiets durchgeführt. Wer die Immobilienlandschaft der Gemeinde betrachtet, erkennt schnell, dass sich kaum pauschale Aussagen treffen lassen: Der Gebäudebestand reicht von jahrhundertealter Substanz im Ortskern über landwirtschaftlich geprägte Anwesen bis zu Einfamilienhäusern aus den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten.

Der historische Ortskern rund um die ehemalige Klosteranlage

Das Ortsbild von Markt Indersdorf wird bis heute von der ehemaligen Klosteranlage geprägt. Das Kloster Indersdorf wurde 1120 durch Pfalzgraf Otto V. von Wittelsbach als Augustiner-Chorherrenstift gegründet und 1803 im Zuge der Säkularisation aufgelöst. Die ehemalige Stiftskirche, heute als Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt genutzt, wurde ursprünglich romanisch errichtet, im späten Mittelalter gotisch überarbeitet und zwischen 1754 und 1758 barockisiert. 1882 wurde Indersdorf offiziell zum Markt erhoben. Rund um diesen historischen Kern finden sich Wohn- und Geschäftsgebäude, die teils deutlich älter sind als typische Neubauten im Umland und bei einer Bewertung eine genauere Betrachtung von Bausubstanz, Modernisierungsgrad und gegebenenfalls denkmalschutzrechtlichen Aspekten erfordern.

Landwirtschaftlich geprägte Ortsteile und Hofstellen

Zu Markt Indersdorf gehören mehrere Ortsteile und Weiler, in denen landwirtschaftliche Nutzung bis heute eine Rolle spielt oder in der Vergangenheit prägend war. Ehemalige oder noch aktive Hofstellen mit Wohnhaus, Wirtschaftsgebäuden und zugehörigen Grundstücksflächen sind in dieser Umgebung keine Ausnahme, sondern Teil des gewachsenen Siedlungsbilds. Für die Bewertung solcher Anwesen gilt es, bebaute und unbebaute Flächen, Haupt- und Nebengebäude sowie etwaige Hofstellen-typische Nutzungen rechtlich und tatsächlich sauber zu trennen.

Neuere Siedlungsgebiete und Einfamilienhäuser

Daneben ist Markt Indersdorf in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen: In mehreren Ortsteilen sind Siedlungsgebiete mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern entstanden, die sich in Baujahr, Ausstattung und energetischem Standard deutlich von der historischen Bausubstanz im Ortskern unterscheiden. Diese drei Gebäudekategorien – historischer Ortskern, landwirtschaftlich geprägte Anwesen und moderne Siedlungsbebauung – bilden die Grundlage dafür, dass sich pauschale Wertaussagen für die gesamte Gemeinde kaum treffen lassen und jede Immobilie individuell betrachtet werden sollte.

Warum in Markt Indersdorf eine zertifizierte Immobilienbewertung gefragt ist

Die Anlässe für eine Immobilienbewertung unterscheiden sich in Markt Indersdorf nicht grundsätzlich von anderen Gemeinden im Münchner Umland, treten aber vor dem Hintergrund der beschriebenen Gebäudevielfalt besonders häufig in bestimmten Konstellationen auf.

  • Erbschaft und Schenkung: Wird eine Hofstelle, ein Anwesen im Ortskern oder ein neueres Einfamilienhaus vererbt oder verschenkt, benötigt das Finanzamt in vielen Fällen einen Wertansatz für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung: Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung ist der Wert einer gemeinsamen Immobilie häufig ein zentraler Streitpunkt, der sich mit einem nachvollziehbaren Gutachten sachlich klären lässt.
  • Verkauf und Kaufentscheidung: Vor einem Verkauf oder Kauf kann eine unabhängige Werteinschätzung helfen, die Preisvorstellung auf eine nachvollziehbare Grundlage zu stellen.
  • Finanzierung und Beleihung: Banken verlangen bei bestimmten Finanzierungsvorhaben eine Werteinschätzung der zu beleihenden Immobilie.
  • Pflegschaft und Betreuung: Bei Vermögensaufstellungen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist eine nachvollziehbare Immobilienbewertung häufig Teil der Dokumentation gegenüber dem Betreuungsgericht.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB: Was dabei berücksichtigt wird

Der Verkehrswert – häufig auch Marktwert genannt – ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Für eine Immobilie in Markt Indersdorf bedeutet das konkret: Lage im Ortskern oder in einem der Ortsteile, Grundstückszuschnitt, Gebäudezustand, Baujahr, Modernisierungsgrad, bestehende Rechte und Belastungen sowie die tatsächliche Nutzung fließen in die Bewertung ein – nicht aber persönliche Beweggründe eines Verkäufers oder Käufers.

Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Ein vollständiges Gutachten bietet sich insbesondere dann an, wenn ein hoher Nachweis- und Dokumentationsbedarf besteht, etwa bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder größeren steuerlichen Sachverhalten. Für andere Anlässe kann eine kompaktere Marktwertermittlung ausreichen.

Besonderheiten bei der Bewertung landwirtschaftlich geprägter Anwesen und Hofstellen

Hofstellen und ehemalige landwirtschaftliche Anwesen stellen bei der Bewertung eigene Anforderungen. Anders als bei einem klassischen Einfamilienhaus besteht das Objekt häufig aus mehreren Gebäuden unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Nutzung, kombiniert mit größeren Grundstücksflächen, die teils landwirtschaftlich genutzt werden oder wurden.

Gebäude- und Grundstücksbestandteile richtig trennen

Bei einer Hofstelle ist zunächst zu klären, welche Flächen dem eigentlichen Wohnbereich zuzurechnen sind und welche Flächen landwirtschaftlich genutzt werden oder wurden. Diese Unterscheidung wirkt sich sowohl auf die Bewertung als auch auf steuerliche Fragestellungen aus, etwa wenn im Rahmen einer Erbschaft unterschiedliche Vermögenskategorien separat zu betrachten sind. Eine saubere Trennung von Wohngebäude, Wirtschaftsgebäuden und Freiflächen ist deshalb ein wichtiger erster Schritt jeder Begutachtung.

Nebengebäude, Scheunen und ehemalige Stallungen

Nebengebäude wie Scheunen, ehemalige Stallungen oder Maschinenhallen werfen bei der Bewertung die Frage auf, ob und in welchem Umfang sie noch einen eigenständigen Nutzen haben – etwa als Lagerfläche, für eine gewerbliche Nutzung oder im Rahmen einer möglichen Umnutzung zu Wohnzwecken. Zustand, Bausubstanz und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen spielen hier eine Rolle. Gerade bei älteren Nebengebäuden ist eine differenzierte Betrachtung sinnvoller als eine pauschale Zuordnung eines Werts für das gesamte Anwesen.

Denkmalschutz und historische Bausubstanz im Ortskern

Rund um die ehemalige Klosteranlage und die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt finden sich in Markt Indersdorf Gebäude mit teils erheblichem Alter. Ob ein konkretes Gebäude denkmalschutzrechtlich relevant ist, lässt sich nur im Einzelfall anhand der Bayerischen Denkmalliste und einer Prüfung des jeweiligen Objekts feststellen – pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich und werden in diesem Artikel bewusst nicht getroffen. Für die Bewertung relevant ist in jedem Fall, dass historische Bausubstanz häufig besondere Anforderungen an Erhalt, Sanierung und Nutzung mit sich bringt, die sich auf den Wert einer Immobilie auswirken können – sowohl in Form höherer Instandhaltungskosten als auch in Form eines besonderen Charakters, der am Markt gegebenenfalls honoriert wird.

Neubaugebiete und moderne Wohnimmobilien: andere Bewertungsmaßstäbe

Für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser in den neueren Siedlungsgebieten von Markt Indersdorf stehen andere Fragen im Vordergrund als bei historischer Bausubstanz oder Hofstellen: Baujahr, energetischer Standard, Ausstattungsqualität, Grundstücksgröße und die Vergleichbarkeit mit ähnlichen Objekten in der unmittelbaren Umgebung. Bei jüngeren Gebäuden lässt sich häufig stärker auf Vergleichswerte zurückgreifen, sofern belastbare und aktuelle Daten vorliegen. Auch hier gilt: Eine seriöse Bewertung berücksichtigt die tatsächlichen Eigenschaften des konkreten Objekts und verzichtet auf pauschale Quadratmeterpreise ohne Objektbezug.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie regelmäßig nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes an. Dieser typisierte Wert kann je nach Objekt über dem tatsächlich erzielbaren Verkehrswert liegen – insbesondere bei älterer Bausubstanz, besonderen Nutzungen oder Besonderheiten, die ein standardisiertes Verfahren nicht abbilden kann. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erstellt entsprechende Gutachten auch für Immobilien in Markt Indersdorf.

Wichtig ist dabei eine realistische Einordnung: Ein solches Gutachten kann für das Finanzamt eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, es ersetzt aber keine verbindliche steuerliche Beratung. Bei individuellen steuerlichen Fragestellungen empfiehlt sich zusätzlich der Rat eines Steuerberaters. Mehr zum Nachweisverfahren nach § 198 BewG findet sich auch im Beitrag Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG.

Restnutzungsdauer und steuerliche Kaufpreisaufteilung bei älteren Gebäuden

Gerade bei der historischen Bausubstanz im Ortskern von Markt Indersdorf und bei älteren Hofstellen stellt sich häufig die Frage nach der tatsächlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes. Für die steuerliche Abschreibung ist nach § 7 Abs. 4 EStG grundsätzlich die typisierte Nutzungsdauer maßgeblich; unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich jedoch eine abweichende, kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gutachterlich nachweisen, was sich auf die Höhe der jährlichen Abschreibung auswirken kann. Eine solche Einschätzung erfordert eine sorgfältige Begutachtung des Gebäudezustands und darf keine pauschale Steuerersparnis in Aussicht stellen – das Ergebnis hängt immer vom konkreten Objekt ab.

Beim Erwerb einer Immobilie mit vermieteten Einheiten ist zudem die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits relevant, da nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung kann hier eine nachvollziehbare Grundlage liefern, die über pauschale Aufteilungsschlüssel hinausgeht. Weitere Hintergründe dazu bietet der Beitrag Kaufpreisaufteilung einer Immobilie.

Bodenrichtwert und Immobilienwert in Markt Indersdorf: Unterschied verstehen

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen ermittelt und über das Portal BORIS Bayern veröffentlicht. Sie bilden einen durchschnittlichen Lagewert für Grundstücke in einer bestimmten Zone ab, berücksichtigen aber nicht die individuellen Eigenschaften eines konkreten Grundstücks oder Gebäudes. Für eine einzelne Immobilie in Markt Indersdorf – sei es eine Hofstelle, ein Haus im Ortskern oder ein Neubau in einem Siedlungsgebiet – kann der tatsächliche Verkehrswert daher deutlich vom durchschnittlichen Bodenrichtwert abweichen, insbesondere wenn Grundstückszuschnitt, Erschließung, Gebäudezustand oder Nutzungsmöglichkeiten vom Durchschnitt abweichen. Aktuelle, belastbare Bodenrichtwerte für ein konkretes Grundstück sollten vor einer Verwendung stets über BORIS Bayern oder den zuständigen Gutachterausschuss geprüft werden; dieser Artikel nennt bewusst keine konkreten Zahlen, um keine veralteten oder unzutreffenden Werte zu verbreiten.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024: Worauf Eigentümer achten sollten

Bei der Wahl eines Sachverständigen lohnt sich ein Blick auf die Qualifikation. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die Personen zertifizieren – zu unterscheiden sind dabei die zertifizierte Person (der Sachverständige), die Zertifizierungsstelle, die diese Zertifizierung vergibt, und die Akkreditierungsstelle DAkkS, die wiederum die Zertifizierungsstelle akkreditiert. Diese Unterscheidung ist mehr als eine Formalität: Nur eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle erfüllt die Voraussetzungen, die unter anderem in § 198 Abs. 2 BewG als Nachweisweg genannt werden. Immobilienbewertung Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich der Immobilienbewertung tätig – diese Angabe wird auf dem bestehenden Unternehmensauftritt kommuniziert.

Honorar und Ablauf einer Bewertung durch Michael Hercog

Der Ablauf einer Immobilienbewertung beginnt mit einer kurzen Erstabstimmung zum Bewertungsanlass, zur Immobilie und zu den vorhandenen Unterlagen. Daraus ergibt sich, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten, eine kompaktere Wertexpertise oder ein Kurzgutachten sinnvoll ist. Anschließend folgt in der Regel eine Objektbesichtigung, bei der Zustand, Ausstattung und relevante Besonderheiten – etwa bei einer Hofstelle die Abgrenzung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden – erfasst werden. Auf dieser Grundlage wird das Gutachten erstellt und dem Auftraggeber übergeben.

Für das Honorar gilt ein veröffentlichter Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt.; üblicherweise werden jedoch vorher vereinbarte Festhonorare verwendet. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen. Eine pauschale Gesamtsumme ohne Kenntnis des konkreten Objekts in Markt Indersdorf zu nennen, wäre nicht seriös, da die Kosten von Gutachtenform, Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem tatsächlichen Aufwand abhängen.

Häufige Fragen

Wo liegt Markt Indersdorf und gehört der Ort zum Tätigkeitsgebiet von Michael Hercog?

Markt Indersdorf liegt im Landkreis Dachau im Dachauer Land. Die Gemeinde gehört zum erweiterten Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog. Ein eigener Büro-Standort besteht dort nicht – veröffentlichte Standorte sind München, Grasbrunn und Haar.

Welche Zertifizierung hat Michael Hercog?

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Personen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist umfassend dokumentiert und eignet sich besonders für Anlässe mit hohem Nachweisbedarf, etwa gerichtliche Auseinandersetzungen. Ein Kurzgutachten oder eine Wertexpertise ist kompakter und kann ausreichen, wenn der Bewertungsanlass keinen vollständigen Nachweis in dieser Tiefe erfordert.

Wird ein Gutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?

Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelltes Gutachten kann für das Finanzamt eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, insbesondere im Rahmen des Nachweises nach § 198 Abs. 2 BewG. Eine automatische oder pauschale Anerkennung jedes Gutachtens durch jedes Finanzamt lässt sich daraus nicht ableiten; die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Bewertet Michael Hercog auch landwirtschaftliche Hofstellen in Markt Indersdorf?

Ja, Immobilienbewertung Michael Hercog bewertet auch landwirtschaftlich geprägte Anwesen und ehemalige Hofstellen. Dabei werden Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude und Grundstücksflächen differenziert betrachtet.

Ist Michael Hercog auch für akute Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten zuständig?

Nein. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und befasst sich mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden. Für die Beurteilung akuter Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten ist ein anderer, hierauf spezialisierter Sachverständiger die richtige Anlaufstelle.

Welche Unterlagen werden für eine Bewertung in Markt Indersdorf benötigt?

Üblich sind unter anderem Grundbuchauszug, Lageplan beziehungsweise Flurkarte, Angaben zu Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, gegebenenfalls Baupläne und Informationen zu durchgeführten Modernisierungen. Bei Hofstellen sind zusätzlich Angaben zu Nebengebäuden und deren Nutzung hilfreich. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, wird im Rahmen der Erstabstimmung besprochen.

Spielt der Bodenrichtwert für Markt Indersdorf eine Rolle bei der Bewertung?

Der Bodenrichtwert ist ein Baustein unter mehreren, ersetzt aber nicht den individuellen Verkehrswert einer konkreten Immobilie. Aktuelle Bodenrichtwerte sollten über BORIS Bayern oder den zuständigen Gutachterausschuss geprüft werden, da sie sich im Zeitverlauf ändern können.

Für welche Anlässe wird in Markt Indersdorf am häufigsten eine Bewertung benötigt?

Häufige Anlässe sind Erbschaft und Schenkung, die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung, der Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Finanzierungsvorhaben sowie Vermögensaufstellungen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung.

Was kostet eine Immobilienbewertung in Markt Indersdorf?

Es gilt ein veröffentlichter Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt.; üblicherweise wird jedoch ein vorher vereinbartes Festhonorar verwendet. Eine konkrete Gesamtsumme lässt sich erst nach Kenntnis des Objekts, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses seriös einschätzen.

Nächste Schritte: Immobilienbewertung in Markt Indersdorf anstoßen

Ob historischer Ortskern, landwirtschaftlich geprägte Hofstelle oder modernes Einfamilienhaus im Siedlungsgebiet – eine nachvollziehbare Immobilienbewertung in Markt Indersdorf beginnt mit einer kurzen Einschätzung des konkreten Bewertungsanlasses und der Besonderheiten des Objekts. Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Markt Indersdorf oder der weiteren Umgebung? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de · immobewertung-hercog.de

Über den Autor

Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

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