Kaufpreisaufteilung Immobilie in Zorneding: Boden- und Gebäudeanteil nachvollziehbar trennen

Kaufpreisaufteilung Immobilie in Zorneding: Boden- und Gebäudeanteil nachvollziehbar trennen

Wer in Zorneding eine vermietete Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage erwirbt, muss den gezahlten Kaufpreis für die Steuererklärung in zwei Bestandteile trennen: einen Anteil für Grund und Boden und einen Anteil für das Gebäude. Nur der Gebäudeanteil darf über die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden. Diese Aufteilung wirkt sich über viele Jahre auf die jährliche Abschreibung aus und gerät deshalb zunehmend in den Fokus der Finanzämter. Dieser Beitrag erklärt, wie die Kaufpreisaufteilung rechtlich eingeordnet wird, wann das Finanzamt eine vertragliche Aufteilung infrage stellt und wie eine sachverständige Kaufpreisaufteilung durch Michael Hercog, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024, im Tätigkeitsgebiet rund um Zorneding ablaufen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur der Gebäudeanteil eines Kaufpreises ist nach § 7 Abs. 4 EStG abschreibungsfähig, der Bodenanteil nicht, da sich Grund und Boden nicht abnutzt.
  • Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung wird von der Finanzverwaltung grundsätzlich anerkannt, kann aber verworfen werden, wenn sie die realen Wertverhältnisse deutlich verfehlt.
  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit, die der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) in ihrer Aussagekraft eingeschränkt hat.
  • Ein eigenständiges Sachverständigengutachten kann die Aufteilung auf Basis realer Wertverhältnisse von Grundstück und Gebäude nachvollziehbar begründen.
  • Zorneding liegt im Landkreis Ebersberg und ist über die S-Bahnlinie S4 an München angebunden – ein Grund, weshalb die Gemeinde für Kapitalanleger und Vermieter interessant ist.
  • Veröffentlichte Standorte von Immobilienbewertung Michael Hercog befinden sich in München, Grasbrunn und Haar; Zorneding gehört zum erweiterten Tätigkeitsgebiet.

Wann die Kaufpreisaufteilung für Eigentümer in Zorneding überhaupt zum Thema wird

Die Kaufpreisaufteilung betrifft in der Praxis vor allem Käufer, die eine Immobilie vermieten oder als Kapitalanlage erwerben. Bei einer selbst genutzten Immobilie entfällt die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG, sodass die Aufteilung dort steuerlich meist ohne unmittelbare Wirkung bleibt. Anders sieht es aus, sobald Mieteinnahmen erzielt werden: Dann wird die Aufteilung Teil der jährlichen Steuererklärung und wirkt sich über die gesamte Abschreibungsdauer aus.

Typische Ausgangslagen in der Praxis

In Zorneding und im östlichen Umland von München tauchen regelmäßig folgende Konstellationen auf: der Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung als Kapitalanlage, der Erwerb eines Einfamilienhauses mit vermieteter Einliegerwohnung, der Kauf eines kleineren Mehrfamilienhauses als Renditeobjekt oder die Übernahme einer vermieteten Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung, bei der ebenfalls eine Aufteilung für die fortgeführte Abschreibung relevant werden kann.

Warum Pendlergemeinden wie Zorneding für Kapitalanleger interessant sind

Zorneding liegt östlich beziehungsweise südöstlich von München im Landkreis Ebersberg und ist über die S-Bahnlinie S4 direkt mit der Münchner Innenstadt verbunden. Diese Anbindung macht die Gemeinde für Pendler attraktiv, was sich wiederum auf die Nachfrage nach Mietwohnungen und damit auf das Interesse von Kapitalanlegern auswirkt. Der Gebäudebestand reicht von älteren Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bis zu neueren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, was bei der Kaufpreisaufteilung unterschiedliche Bewertungsfragen aufwirft.

Rechtlicher Rahmen der Kaufpreisaufteilung

Die Kaufpreisaufteilung bewegt sich zwischen Vertragsfreiheit der Kaufvertragsparteien und der Prüfungspraxis der Finanzverwaltung. Beide Ebenen sollten Eigentümer kennen, bevor sie sich auf eine bestimmte Aufteilung verlassen.

Vertragliche Aufteilung im Kaufvertrag und ihre Grenzen

Käufer und Verkäufer können im notariellen Kaufvertrag eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude festlegen. Diese vereinbarte und tatsächlich gezahlte Aufteilung wird der Besteuerung grundsätzlich zugrunde gelegt. Die Vertragsfreiheit ist jedoch nicht unbegrenzt: Weicht die vereinbarte Aufteilung erkennbar von den realen Wertverhältnissen ab und erscheint sie wirtschaftlich nicht mehr nachvollziehbar, kann die Finanzverwaltung die Aufteilung verwerfen und durch eine eigene Berechnung ersetzen.

Die BMF-Arbeitshilfe als Prüfinstrument des Finanzamts

Für die Prüfung von Kaufpreisaufteilungen stellt das Bundesministerium der Finanzen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, mit der Finanzämter eine eigene Vergleichsaufteilung berechnen können. Diese Arbeitshilfe arbeitet vereinfacht mit einem Sachwertverfahren und wird häufig als erste Orientierung herangezogen, wenn ein Finanzamt die vertragliche Aufteilung anzweifelt.

BFH-Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19: Grenzen der Arbeitshilfe

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) entschieden, dass ein Finanzgericht eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht allein deshalb durch das Ergebnis der BMF-Arbeitshilfe ersetzen darf, weil die Arbeitshilfe zu einem anderen Ergebnis kommt. Der BFH kritisierte unter anderem, dass die Arbeitshilfe auf ein vereinfachtes Sachwertverfahren verengt ist und einen sogenannten Orts- oder Regionalisierungsfaktor nicht berücksichtigt. Das Finanzgericht muss stattdessen im Einzelfall prüfen, ob die vertragliche Aufteilung die realen Verkehrswerte von Grundstück und Gebäude in grundsätzlicher Weise verfehlt. Für Eigentümer bedeutet das: Eine abweichende Berechnung über die Arbeitshilfe ist kein automatischer Beleg dafür, dass die eigene Aufteilung falsch ist – sie kann aber ein Anlass sein, die eigene Aufteilung sachverständig zu überprüfen und zu dokumentieren.

Bedeutung von § 194 BauGB als gemeinsame Wertbasis

Sowohl die vertragliche Aufteilung als auch eine sachverständige Überprüfung orientieren sich im Ergebnis am Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB): dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, Beschaffenheit und Lage zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Werden Grundstücks- und Gebäudeanteil jeweils nach ihrem eigenen Verkehrswert ermittelt, entsteht eine nachvollziehbare Basis für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises.

Warum Finanzämter vermietete Immobilien bei der Aufteilung genauer prüfen

Nicht jede Kaufpreisaufteilung wird beanstandet. Bestimmte Konstellationen erhöhen jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Finanzamt nachfragt oder eine eigene Berechnung vorlegt.

Auffällig niedriger Bodenanteil im Verhältnis zum Gebäudewert

Wird im Kaufvertrag ein sehr geringer Anteil für Grund und Boden angesetzt, während der überwiegende Teil des Kaufpreises dem abschreibungsfähigen Gebäude zugeordnet wird, prüft die Finanzverwaltung häufig genauer, ob diese Verteilung mit den tatsächlichen Wertverhältnissen am jeweiligen Standort vereinbar ist.

Deutliche Abweichung von Vergleichswerten in der Region

Weicht die vereinbarte Aufteilung erheblich von dem ab, was anhand von Bodenrichtwerten, Baujahr, Bauweise und Zustand plausibel erscheint, kann dies ein Anlass für eine Nachfrage sein. Aktuelle Bodenrichtwerte für ein konkretes Grundstück sollten dabei stets über die amtliche Geoinformation BORIS Bayern abgefragt werden; pauschale Werte lassen sich seriös nicht nennen.

Fehlende Begründung für die gewählte Aufteilung

Enthält der Kaufvertrag lediglich eine Zahl ohne erkennbare Berechnungsgrundlage, fehlt im Streitfall eine Argumentationsbasis. Eine nachvollziehbare, sachverständig erstellte Begründung kann hier Klarheit schaffen, auch wenn sich daraus keine pauschale Zusage über die Anerkennung durch das Finanzamt ableiten lässt.

Bewertungsverfahren für Grundstücks- und Gebäudeanteil

Für eine sachverständige Kaufpreisaufteilung werden Grundstück und Gebäude in der Regel getrennt bewertet und anschließend im Verhältnis der beiden Werte auf den tatsächlich gezahlten Gesamtkaufpreis umgelegt.

Vergleichswertverfahren für den Bodenanteil

Der Wert des unbebauten Grundstücks wird meist über das Vergleichswertverfahren ermittelt, das sich an tatsächlichen Verkäufen vergleichbarer Grundstücke und an den für die Lage maßgeblichen Bodenrichtwerten orientiert. Lage, Grundstücksgröße, Erschließungszustand und planungsrechtliche Situation fließen in die Bewertung ein.

Sachwert- und Ertragswertverfahren für den Gebäudeanteil

Für den Gebäudewert kommt je nach Objektart das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren in Betracht. Beim Sachwertverfahren stehen Herstellungskosten, Baujahr, Bauweise, Modernisierungsgrad und Alterswertminderung im Vordergrund. Beim Ertragswertverfahren wird der Gebäudewert dagegen aus den erzielbaren Erträgen abgeleitet, was insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern eine marktnähere Einschätzung ermöglichen kann.

Verfahren Typischer Einsatzbereich Wesentliche Einflussgrößen
Vergleichswertverfahren Unbebautes Grundstück / Bodenanteil Bodenrichtwert, Lage, Grundstücksgröße, Erschließung
Sachwertverfahren Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser Baujahr, Bauweise, Modernisierung, Alterswertminderung
Ertragswertverfahren Vermietete Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte Jahresrohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins

Zusammenspiel der Verfahren in einem Gutachten

In der Praxis wird häufig zunächst der Bodenwert über das Vergleichswertverfahren ermittelt und anschließend der verbleibende Anteil über Sachwert- oder Ertragswertverfahren für das Gebäude plausibilisiert. Die Summe beider Werte bildet die Grundlage für das Verhältnis, nach dem der tatsächlich gezahlte Kaufpreis aufgeteilt wird.

Bedeutung für die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG

Die Kaufpreisaufteilung ist kein Selbstzweck, sondern unmittelbar mit der steuerlichen Abschreibung verknüpft.

Warum Grund und Boden steuerlich nicht abgeschrieben wird

Nach § 7 Abs. 4 EStG bemisst sich die Gebäudeabschreibung nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Der Anteil für Grund und Boden gehört ausdrücklich nicht zur Bemessungsgrundlage, weil sich ein Grundstück im steuerlichen Sinn nicht abnutzt. Ein zu hoch angesetzter Bodenanteil verkleinert damit unmittelbar die jährliche Abschreibung, ein unrealistisch niedriger Bodenanteil kann dagegen beim Finanzamt Rückfragen auslösen.

Individuelle Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Von der Kaufpreisaufteilung zu unterscheiden ist die Frage der Nutzungsdauer: Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nachgewiesen werden, was zu einem höheren jährlichen Abschreibungssatz führen kann. Beide Fragestellungen – Höhe des Gebäudeanteils und Länge der Nutzungsdauer – lassen sich unabhängig voneinander, aber auch sinnvoll gemeinsam in einem Gutachten behandeln.

Kaufpreisaufteilung bei unterschiedlichen Objektarten in Zorneding

Je nach Objektart stellen sich bei der Aufteilung unterschiedliche Fragen.

Eigentumswohnungen mit Miteigentumsanteil

Bei Eigentumswohnungen besteht neben dem Sondereigentum an der Wohnung ein ideeller Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück. Der Bodenanteil muss daher über den im Grundbuch beziehungsweise in der Teilungserklärung ausgewiesenen Miteigentumsanteil auf die einzelne Wohnung heruntergerechnet werden, bevor er dem Kaufpreis gegenübergestellt werden kann.

Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften

Bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften, wie sie in Zorneding in größerer Zahl vorkommen, lässt sich der Grundstücksanteil häufig unmittelbar über die tatsächliche Grundstücksfläche und den regional maßgeblichen Bodenrichtwert einordnen. Der Gebäudewert richtet sich dann stärker nach Baujahr, Modernisierungsgrad und eventuell vorhandenen Anbauten oder Einliegerwohnungen.

Mehrfamilienhäuser und vermietete Renditeobjekte

Bei Mehrfamilienhäusern rückt häufig das Ertragswertverfahren für den Gebäudeanteil in den Vordergrund, weil die erzielbaren Mieteinnahmen einen wesentlichen Werttreiber darstellen. Gleichzeitig bleibt der Bodenanteil über das Vergleichswertverfahren zu bestimmen, sodass beide Verfahren im Ergebnis zusammengeführt werden.

Ablauf einer sachverständigen Kaufpreisaufteilung durch Michael Hercog

Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung folgt einem strukturierten Vorgehen, das die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses sicherstellen soll.

Unterlagen für den Ortstermin

Hilfreich sind in der Regel der notarielle Kaufvertrag, der aktuelle Grundbuchauszug, Lagepläne, Bau- und Grundrisspläne, Angaben zu Modernisierungen sowie – bei vermieteten Objekten – der Mietvertrag und Angaben zu Mieteinnahmen und Nebenkosten.

Ortstermin und Objektprüfung

Beim Ortstermin wird der bauliche Zustand des Gebäudes erfasst, einschließlich Baujahr, Bauweise, Ausstattungsstandard und erkennbarem Modernisierungsbedarf. Für das Grundstück werden Lage, Zuschnitt, Erschließungszustand und planungsrechtliche Rahmenbedingungen dokumentiert.

Aufbau des schriftlichen Gutachtens

Das abschließende Gutachten stellt die Bewertung von Grundstücks- und Gebäudeanteil jeweils nachvollziehbar dar, erläutert die angewandten Verfahren und zeigt, wie sich daraus das Aufteilungsverhältnis für den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis ergibt. So entsteht eine Dokumentation, die bei Rückfragen des Finanzamts als sachliche Argumentationsgrundlage dienen kann.

Vereinfachtes Beispiel: Auswirkung der Aufteilung auf die Abschreibung

Zur Veranschaulichung dient folgendes frei konstruiertes, vereinfachtes Beispiel ohne Bezug zu einem realen Fall: Bei einem Gesamtkaufpreis von 600.000 Euro für eine vermietete Eigentumswohnung könnte eine pauschale Aufteilung im Kaufvertrag beispielsweise 20 Prozent Bodenanteil (120.000 Euro) und 80 Prozent Gebäudeanteil (480.000 Euro) ausweisen. Ergibt eine sachverständige Prüfung anhand der realen Wertverhältnisse dagegen einen Bodenanteil von etwa 35 Prozent (210.000 Euro) und einen Gebäudeanteil von rund 65 Prozent (390.000 Euro), verändert sich die jährliche Abschreibungsbasis entsprechend. Welches Ergebnis im Einzelfall zutrifft, hängt von Lage, Objektart und Zustand ab und lässt sich nur anhand der konkreten Immobilie ermitteln – das Beispiel zeigt lediglich das Prinzip, nicht einen tatsächlichen Wert für Zorneding.

Honorar und Kosten einer Kaufpreisaufteilung

Immobilienbewertung Michael Hercog rechnet nach einem Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ab, Pkw-Fahrtkosten werden mit 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer berücksichtigt. Üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme lässt sich seriös nicht pauschal nennen, da die Kosten von Gutachtenform, Objektart und -größe, Rechten und Lasten, Zustand, Umfang der vorliegenden Unterlagen, Nebenkosten und dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand abhängen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Typische Fehler bei der Kaufpreisaufteilung vermeiden

  • Pauschale Faustregeln (zum Beispiel feste Prozentsätze) ohne Bezug zur konkreten Lage und zum konkreten Objekt übernehmen.
  • Den Bodenanteil ohne Blick auf aktuelle Bodenrichtwerte deutlich zu niedrig ansetzen.
  • Bei Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil am Grundstück bei der Berechnung übersehen.
  • Modernisierungen, Anbauten oder Zustandsmängel bei der Gebäudebewertung nicht berücksichtigen.
  • Keine schriftliche Begründung für die gewählte Aufteilung dokumentieren.
  • Erst nach einer Rückfrage des Finanzamts reagieren, statt die Aufteilung von Anfang an nachvollziehbar zu begründen.

Warum die Qualifikation des Sachverständigen bei der Kaufpreisaufteilung zählt

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung bestätigt die fachliche Qualifikation der Person durch eine Zertifizierungsstelle; sie ist von der Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu unterscheiden, die wiederum die Zertifizierungsstelle akkreditiert. Nach § 198 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist – ein Grundsatz, der zeigt, welchen Stellenwert eine saubere Zertifizierung im Bewertungsrecht hat, auch wenn er sich unmittelbar auf § 198 BewG und nicht auf die Kaufpreisaufteilung selbst bezieht. Immobilienbewertung Michael Hercog ist nach eigener Kommunikation seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig und erstellt Bewertungen nachvollziehbar, transparent und auf Grundlage der für den jeweiligen Anlass maßgeblichen Verfahren.

Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Kaufpreisaufteilung bei einer Immobilie?

Die Kaufpreisaufteilung bezeichnet die Aufteilung eines für eine bebaute Immobilie gezahlten Gesamtkaufpreises auf den Anteil für Grund und Boden und den Anteil für das Gebäude. Nur der Gebäudeanteil bildet die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG.

Warum wird der Anteil für Grund und Boden steuerlich nicht abgeschrieben?

Grund und Boden unterliegt im steuerlichen Sinn keiner Abnutzung, anders als ein Gebäude, das im Laufe der Zeit altert und Wertminderung erfährt. Deshalb sieht § 7 Abs. 4 EStG nur für den Gebäudeanteil eine Abschreibung vor.

Ist die im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung für das Finanzamt automatisch bindend?

Eine vertraglich vereinbarte und tatsächlich bezahlte Aufteilung wird grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt. Weicht sie jedoch die realen Wertverhältnisse deutlich und wirtschaftlich nicht mehr nachvollziehbar ab, kann die Finanzverwaltung sie infrage stellen.

Muss das Finanzamt das Ergebnis der BMF-Arbeitshilfe automatisch übernehmen?

Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) entschieden, dass eine vertragliche Aufteilung nicht allein deshalb verworfen werden darf, weil die BMF-Arbeitshilfe zu einem anderen Ergebnis führt. Entscheidend ist, ob die vertragliche Aufteilung die realen Verkehrswerte grundsätzlich verfehlt.

Wann kann sich ein unabhängiges Gutachten zur Kaufpreisaufteilung für Eigentümer in Zorneding lohnen?

Ein eigenständiges Gutachten kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn das Finanzamt eine vertragliche Aufteilung anzweifelt, wenn von vornherein Rechtssicherheit für die jahrelange Abschreibung gewünscht wird oder wenn die Immobilie Besonderheiten aufweist, die sich mit pauschalen Faustregeln nicht sachgerecht abbilden lassen.

Welche Unterlagen werden für eine sachverständige Kaufpreisaufteilung benötigt?

Üblicherweise werden der notarielle Kaufvertrag, der Grundbuchauszug, Lage- und Baupläne, Angaben zu Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten der Mietvertrag und Angaben zu den Mieteinnahmen benötigt.

Unterscheidet sich die Kaufpreisaufteilung von der Ermittlung der individuellen Nutzungsdauer?

Ja. Die Kaufpreisaufteilung legt fest, welcher Anteil des Kaufpreises überhaupt abschreibungsfähig ist. Die individuelle Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG betrifft dagegen die Frage, über welchen Zeitraum dieser Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Beide Fragen lassen sich auch gemeinsam in einem Gutachten behandeln.

Welche Rolle spielt § 194 BauGB bei der Kaufpreisaufteilung?

§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis zum Bewertungsstichtag. Werden Grundstücks- und Gebäudeanteil jeweils nach diesem Maßstab bewertet, entsteht eine nachvollziehbare Grundlage für die Aufteilung des tatsächlich gezahlten Kaufpreises.

Kann eine Kaufpreisaufteilung auch nachträglich noch erstellt werden?

Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung lässt sich grundsätzlich auch nach dem Erwerb erstellen, etwa wenn das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung nachfragt. Je aktueller die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt, desto einfacher lassen sich die damaligen Wertverhältnisse jedoch belegen.

Gilt eine einmal ermittelte Kaufpreisaufteilung für die gesamte Haltedauer der Immobilie?

Das einmal ermittelte Aufteilungsverhältnis bildet in der Regel die Grundlage für die weitere jährliche Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer. Spätere bauliche Veränderungen oder eine neu nachgewiesene Nutzungsdauer können die Berechnung der Abschreibung zusätzlich beeinflussen, ohne die ursprüngliche Kaufpreisaufteilung selbst zu verändern.

Nächste Schritte für Eigentümer und Kapitalanleger in Zorneding

Wer in Zorneding eine vermietete Immobilie erworben hat oder erwerben möchte, sollte die Kaufpreisaufteilung nicht erst dann betrachten, wenn das Finanzamt nachfragt. Eine sachverständige, auf realen Wertverhältnissen basierende Aufteilung kann von Beginn an eine nachvollziehbare Grundlage für die jährliche Abschreibung schaffen. Sie benötigen ein Gutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Zorneding oder im übrigen Tätigkeitsgebiet rund um München? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt bei der nachvollziehbaren Wertermittlung von Grundstücks- und Gebäudeanteil. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de. Weitere Informationen zur Ermittlung der Restnutzungsdauer und zu Verkehrswertgutachten finden sich in weiteren Beiträgen auf der Website.

Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar. Weitere Informationen unter immobewertung-hercog.de.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

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