Immobilienbewertung Erbschaft Finanzamt Karlsfeld: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Erben

Immobilienbewertung Erbschaft Finanzamt Karlsfeld: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Erben

Wer in Karlsfeld ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erbt, bekommt vom Finanzamt meist zuerst eine Aufforderung zur Erbschaftsteuererklärung – und wenig später einen festgesetzten Grundbesitzwert. Dieser Wert entsteht aus einem typisierten, pauschalen Verfahren und orientiert sich nicht an den tatsächlichen Eigenschaften der konkreten Immobilie. In vielen Fällen liegt der so ermittelte Steuerwert deutlich über dem, was für das Objekt am Markt tatsächlich zu erzielen wäre. Dieser Beitrag erklärt, wie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt im Erbschaftsfall abläuft, welche rechtlichen Grundlagen dabei gelten und worauf Erben in Karlsfeld bei der Beauftragung eines Sachverständigen achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt setzt den Grundbesitzwert für die Erbschaftsteuer regelmäßig nach einem typisierten, pauschalen Verfahren an – individuelle Besonderheiten der Immobilie bleiben dabei oft unberücksichtigt.
  • Nach § 198 BewG kann ein Gutachten eines dafür zertifizierten Sachverständigen als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
  • Eine Immobilienbewertung lohnt sich vor allem, wenn der festgesetzte Steuerwert spürbar über der realistischen Markteinschätzung liegt.
  • In Karlsfeld betrifft das häufig Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen mit individuellem Zuschnitt, Alter oder Sanierungsstand.
  • Bei mehreren Erben sollte die Bewertung in der Regel gemeinsam beauftragt werden, um unterschiedliche Wertansätze innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und unterstützt Erben im Landkreis Dachau bei der nachvollziehbaren Wertermittlung.

Warum das Finanzamt bei einer Erbschaft überhaupt eine Immobilienbewertung durchführt

Wird eine Immobilie vererbt, ist dies grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig – unabhängig davon, ob die Erben das Objekt selbst nutzen, vermieten oder verkaufen möchten. Damit die Erbschaftsteuer berechnet werden kann, muss das Finanzamt zunächst einen Wert für die Immobilie ermitteln. Dieser Vorgang wird als Bedarfsbewertung bezeichnet und ist in den §§ 157 ff. und §§ 176 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt.

Die typisierten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz

Je nach Immobilienart wendet das Finanzamt eines von drei standardisierten Verfahren an:

  • Vergleichswertverfahren – vor allem für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, gestützt auf Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.
  • Ertragswertverfahren – für vermietete Mehrfamilienhäuser und Renditeobjekte, orientiert an pauschalierten Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssätzen.
  • Sachwertverfahren – wenn keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen, auf Basis von Normalherstellungskosten und einem pauschalen Wertminderungsansatz für das Gebäudealter.

Alle drei Verfahren arbeiten mit standardisierten Parametern. Individuelle Besonderheiten eines Gebäudes – etwa ein ungünstiger Grundrisszuschnitt, ein in die Jahre gekommener Innenausbau, Lärmbelastung, Rechte Dritter oder ein erhöhter Instandhaltungsrückstand – fließen in diese Pauschalverfahren nur eingeschränkt oder gar nicht ein.

Warum der Steuerwert oft höher ausfällt als der tatsächliche Marktwert

Weil die Bedarfsbewertung bewusst einfach und einheitlich gehalten ist, kommt es in der Praxis häufig vor, dass der festgesetzte Grundbesitzwert über dem liegt, was ein Käufer am Markt für genau dieses Objekt tatsächlich zahlen würde. Betroffen sind unter anderem Immobilien mit besonderem Sanierungsbedarf, ungewöhnlichem Zuschnitt, eingeschränkter Nutzbarkeit, baulichen Mängeln oder einer Lage, die sich nicht eins zu eins in den pauschalen Vergleichsfaktoren widerspiegelt. Für Erben kann das bedeuten, dass auf einen Wert Erbschaftsteuer gezahlt werden soll, der am Markt gar nicht erzielbar wäre.

Rechtsgrundlage: § 198 BewG und der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Das Bewertungsgesetz sieht für genau diesen Fall eine Öffnungsklausel vor. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Alternativ kann auch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses vorgelegt werden.

Der gemeine Wert selbst orientiert sich inhaltlich am Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Genau diese individuellen, tatsächlichen Eigenschaften kann ein qualifiziertes Gutachten berücksichtigen – anders als das pauschale Verfahren des Finanzamts.

Wichtig für Erben: Ein solches Gutachten führt nicht automatisch dazu, dass das Finanzamt den niedrigeren Wert übernimmt. Es handelt sich um ein Beweismittel, das von der zuständigen Finanzbehörde im Einzelfall geprüft wird. Eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es nicht und sollte von keinem Sachverständigen versprochen werden – ein nachvollziehbares, methodisch sauber erstelltes Gutachten kann im Einspruchs- oder Veranlagungsverfahren jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen.

Ablauf einer Immobilienbewertung für das Finanzamt nach einer Erbschaft

Für Erben in Karlsfeld läuft eine Immobilienbewertung im Erbschaftsfall in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten ab.

Erbfall, Anzeigepflicht und Fristen

Nach einem Erbfall besteht gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Anzeigepflicht. Das Finanzamt fordert anschließend in der Regel zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf und setzt dafür eine individuelle Frist. Welche Frist im Einzelfall gilt und wie damit umzugehen ist, sollte mit dem zuständigen Finanzamt beziehungsweise einem Steuerberater abgeklärt werden – dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Erstkontakt und Einschätzung der Ausgangslage

Sinnvoll ist, bereits vor Erhalt des Steuerbescheids oder unmittelbar danach Kontakt zu einem Sachverständigen aufzunehmen. In einem ersten Gespräch werden Objektart, Lage in Karlsfeld, ungefähres Baualter, Nutzung und der bereits vom Finanzamt mitgeteilte Grundbesitzwert besprochen. Daraus lässt sich einschätzen, ob eine Abweichung zum realistischen Marktwert plausibel erscheint und ob sich ein Gutachten lohnen könnte.

Unterlagen und Ortstermin

Für eine belastbare Bewertung werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundbuchauszug und gegebenenfalls Teilungserklärung
  • Lageplan beziehungsweise Flurkarte
  • Baupläne, Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu durchgeführten Modernisierungen und zum baulichen Zustand
  • bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • der Steuerbescheid bzw. die Feststellungsmitteilung des Finanzamts, sofern bereits vorliegend

Im Anschluss findet in der Regel ein Ortstermin statt. Dabei wird das Objekt besichtigt, der bauliche Zustand dokumentiert und es werden Besonderheiten erfasst, die sich auf den Wert auswirken können – etwa Grundrisszuschnitt, Belichtung, Instandhaltungsrückstand, Lärm- oder Geruchsimmissionen, Grunddienstbarkeiten oder ein eingeschränktes Nutzungsrecht.

Erstellung des Gutachtens und Übergabe an das Finanzamt

Nach Auswertung aller Unterlagen und der Besichtigung erstellt der Sachverständige ein schriftliches Gutachten, das die Wertermittlung nachvollziehbar und methodisch begründet darstellt. Dieses Gutachten reichen die Erben beziehungsweise ihr Steuerberater beim zuständigen Finanzamt ein – entweder im laufenden Veranlagungsverfahren oder im Rahmen eines Einspruchs gegen einen bereits ergangenen Bescheid.

Vollständiges Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten – was für das Finanzamt sinnvoll ist

Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Für den Nachweis nach § 198 BewG verlangt das Gesetz kein bestimmtes Format, sondern eine nachvollziehbare, methodisch saubere Begründung des angesetzten Werts. In der Praxis hat sich für steuerliche Zwecke ein strukturiertes Gutachten etabliert, das Objektbeschreibung, angewandtes Wertermittlungsverfahren, Berechnungsgrundlagen und eine nachvollziehbare Wertableitung enthält. Ob im Einzelfall ein Kurzgutachten ausreicht oder ein umfänglicheres Gutachten sinnvoller ist, hängt unter anderem von der Objektart, der Höhe der Abweichung zum Steuerwert und den Anforderungen des zuständigen Finanzamts ab.

Welche Immobilienarten in Karlsfeld typischerweise im Erbschaftsfall bewertet werden

Karlsfeld liegt nördlich von München im Landkreis Dachau und ist über die S-Bahn-Linie S2 angebunden. Die Siedlungsstruktur ist geprägt von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern aus unterschiedlichen Bauepochen, ergänzt durch Eigentumswohnungen in kleineren Mehrfamilienhäusern sowie einzelne gewerblich genutzte Objekte. Für die Immobilienbewertung im Erbschaftsfall ergeben sich daraus unterschiedliche Ausgangslagen:

  • Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften – häufig in den 1960er- bis 1990er-Jahren errichtet, mit unterschiedlichem Sanierungsstand. Hier wirkt sich insbesondere ein nicht modernisiertes Bad, eine veraltete Heizungsanlage oder ein sanierungsbedürftiges Dach auf den tatsächlichen Marktwert aus.
  • Eigentumswohnungen – hier spielen Stockwerklage, Grundriss, Zustand des Gemeinschaftseigentums und gegebenenfalls eine ausstehende Sonderumlage eine Rolle.
  • Grundstücke ohne Bebauung oder mit stark sanierungsbedürftiger Bebauung – hier kann der Bodenwert einen wesentlichen Anteil am Gesamtwert ausmachen; ein belastbarer Bodenrichtwert ist dafür Voraussetzung.
  • Vermietete Mehrfamilienhäuser – hier ist die Ertragslage, also erzielbare Miete und Bewirtschaftungskosten, für die Wertermittlung maßgeblich.

Bodenrichtwerte können über die amtlichen Geoinformationssysteme (BORIS Bayern) eingesehen werden, sofern für die betreffende Lage aktuelle Werte veröffentlicht sind. Ein Bodenrichtwert ist dabei ein durchschnittlicher Lagewert und entspricht nicht automatisch dem individuellen Immobilienwert des konkreten Grundstücks.

Besonderheiten bei Erbengemeinschaften

Erbt eine Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie in Karlsfeld, ergeben sich einige zusätzliche Punkte, die bei der Bewertung berücksichtigt werden sollten.

Gemeinsame Beauftragung statt mehrerer Einzelgutachten

Sinnvoll ist in aller Regel, dass sich alle Miterben auf eine gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen verständigen. Beauftragt jeder Erbe ein eigenes Gutachten, entstehen unnötige Mehrkosten, und es können widersprüchliche Wertansätze entstehen, die weder dem Finanzamt noch der Erbengemeinschaft selbst weiterhelfen. Ein gemeinsam beauftragtes, neutrales Gutachten bildet dagegen eine einheitliche Grundlage – sowohl für die Erbschaftsteuererklärung als auch für eine mögliche Erbauseinandersetzung, etwa wenn die Immobilie verkauft oder unter den Erben aufgeteilt werden soll.

Kostenverteilung innerhalb der Erbengemeinschaft

Die Kosten des Gutachtens werden üblicherweise anteilig entsprechend der Erbquote zwischen den Miterben aufgeteilt beziehungsweise aus dem Nachlass bestritten. Eine verbindliche Regelung dazu sollte innerhalb der Erbengemeinschaft abgestimmt werden.

Zertifizierung und Qualifikation des Sachverständigen

Für das Finanzamt ist nicht jede beliebige Werteinschätzung ein tauglicher Nachweis im Sinne von § 198 BewG. Entscheidend ist, dass der Nachweis von einer dafür qualifizierten Stelle oder Person stammt. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vergeben; die Zertifizierungsstelle selbst wird wiederum von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert. Sachverständiger, Zertifizierungsstelle und Akkreditierungsstelle sind damit drei unterschiedliche Ebenen, die nicht miteinander verwechselt werden sollten – eine Formulierung wie “das Unternehmen ist DAkkS-zertifiziert” ist fachlich unzutreffend.

Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert. Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke, erstellt jedoch keine bautechnischen Gutachten zu akuten Bauschäden und begleitet keine Neubauten bautechnisch – für solche Fragestellungen ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner.

Honorar und Kosten einer Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer

Die Kosten einer Immobilienbewertung richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens, der Objektart und -größe, vorhandenen Rechten und Lasten, dem Zustand des Objekts, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem erforderlichen Aufwand für Recherche und Besichtigung. Veröffentlicht ist ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. In der Praxis wird für Gutachten üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Objekts nicht seriös nennen – die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Für Erben stellt sich häufig die Frage, ob sich die Kosten eines Gutachtens lohnen. Als Orientierung kann dienen, wie stark der vom Finanzamt angesetzte Grundbesitzwert mutmaßlich von einem realistischen Marktwert abweicht und wie hoch der anzuwendende Erbschaftsteuersatz im konkreten Fall ausfällt. Eine verlässliche Einschätzung dazu kann im Rahmen eines ersten Gesprächs erfolgen.

Was passiert, wenn das Finanzamt den Steuerwert dennoch höher ansetzt

Legt das Finanzamt trotz eines vorgelegten Gutachtens weiterhin einen höheren Wert zugrunde, bestehen für Erben grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen – etwa im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Feststellungsbescheid. Ob und in welcher Form ein solches Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist, welche Fristen dabei gelten und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, ist eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Frage, die mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden sollte. Der Sachverständige liefert dafür die fachliche Grundlage in Form eines nachvollziehbaren Gutachtens, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung.

Karlsfeld als Tätigkeitsgebiet: Lage und lokale Besonderheiten

Karlsfeld gehört zum Landkreis Dachau und liegt im erweiterten Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar; in Karlsfeld selbst wird kein eigenes Büro unterhalten. Ortstermine zur Besichtigung und Bewertung von Immobilien in Karlsfeld und dem übrigen Landkreis Dachau finden im Rahmen des Tätigkeitsgebiets statt.

Die Gemeinde ist geprägt von gewachsenen Wohngebieten mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Bebauung, einem Gewerbegebiet im Bereich der Münchner Straße sowie guter Anbindung an die Bundesstraße B304 und die S-Bahn. Für die Wertermittlung spielt neben der allgemeinen Lagequalität auch die konkrete Mikrolage innerhalb der Gemeinde eine Rolle – etwa die Nähe zu Hauptverkehrsachsen, zu Gewerbeflächen oder zu den ruhigeren, stärker durchgrünten Wohnlagen.

Typische Fehler beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Bei der Vorbereitung eines Gutachtens für das Finanzamt treten in der Praxis immer wieder ähnliche Fehler auf:

  • Zu später Zeitpunkt der Beauftragung – wird erst kurz vor Ablauf einer Frist reagiert, bleibt wenig Zeit für eine gründliche Begutachtung.
  • Unvollständige Unterlagen – fehlende Grundbuchauszüge, Baupläne oder Mietverträge verzögern die Bewertung und können die Belastbarkeit des Gutachtens schwächen.
  • Verwechslung von Bodenrichtwert und Immobilienwert – der Bodenrichtwert bildet nur einen durchschnittlichen Lagewert ab und sagt für sich genommen wenig über den Wert der konkreten, bebauten Immobilie aus.
  • Erwartung einer pauschalen Anerkennungsgarantie – ein Gutachten ist ein Beweismittel, keine Garantie dafür, dass das Finanzamt den niedrigeren Wert in jedem Fall übernimmt.
  • Fehlende Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft – ohne gemeinsames Vorgehen entstehen unnötige Mehrkosten und widersprüchliche Wertansätze.

Häufige Fragen

Muss ich als Erbe in Karlsfeld überhaupt ein Gutachten erstellen lassen?

Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Ein Gutachten ist dann sinnvoll, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vom Finanzamt pauschal angesetzte Grundbesitzwert über dem realistischen Marktwert der Immobilie liegt. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, lässt sich in einem ersten Gespräch einschätzen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens für das Finanzamt?

Die Dauer hängt vom Umfang des Objekts, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminierung des Ortstermins ab. Pauschale Bearbeitungszeiten lassen sich dafür seriös nicht nennen; eine Einschätzung ist nach Sichtung der konkreten Ausgangslage möglich.

Kann ich das Gutachten auch noch nach Erhalt des Steuerbescheids vorlegen?

Grundsätzlich kann ein Gutachten auch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen einen bereits ergangenen Feststellungsbescheid eingereicht werden. Welche Fristen dabei konkret gelten, ist eine rechtliche Frage, die mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater abgeklärt werden sollte.

Erkennt das Finanzamt ein Gutachten automatisch an?

Nein. Ein nach § 198 BewG vorgelegtes Gutachten ist ein Beweismittel, das von der zuständigen Finanzbehörde geprüft wird. Ein methodisch nachvollziehbar erstelltes Gutachten kann im Veranlagungs- oder Einspruchsverfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es jedoch nicht.

Was kostet ein Gutachten für die Erbschaftsteuer?

Veröffentlicht ist ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme hängt vom jeweiligen Objekt und Bewertungsanlass ab und lässt sich erst nach einer kurzen Prüfung einschätzen.

Was passiert, wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen zum Immobilienwert haben?

In solchen Fällen ist ein neutrales, gemeinsam beauftragtes Gutachten in der Regel die sinnvollste Grundlage, um eine einheitliche Bewertung für die Erbschaftsteuererklärung und gegebenenfalls für die weitere Erbauseinandersetzung zu schaffen.

Benötige ich für ein Gutachten nach § 198 BewG ein vollständiges Verkehrswertgutachten?

Nicht zwingend. Entscheidend ist eine nachvollziehbare, methodisch begründete Wertermittlung. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoll sein, in anderen Fällen reicht eine kompaktere Wertexpertise aus. Welche Form im Einzelfall angemessen ist, hängt unter anderem von der Komplexität des Objekts ab.

Gilt ein Gutachten auch für die Berechnung der späteren Spekulationssteuer bei einem Verkauf?

Ein Bewertungsgutachten für die Erbschaftsteuer und steuerliche Fragen rund um einen späteren Verkauf, etwa im Zusammenhang mit § 7 Abs. 4 EStG oder der Einkommensteuer, sind unterschiedliche Themenbereiche mit eigenen rechtlichen Grundlagen. Für verkaufsbezogene steuerliche Fragen ist zusätzlich eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll.

Kann ich als Erbe in Karlsfeld auch telefonisch oder digital einen ersten Kontakt herstellen?

Ja, ein erstes Gespräch zur Einschätzung der Ausgangslage ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Der Ortstermin zur eigentlichen Besichtigung findet anschließend direkt vor Ort in Karlsfeld statt.

Nächste Schritte für Erben in Karlsfeld

Wer in Karlsfeld eine Immobilie erbt und einen vom Finanzamt mitgeteilten Grundbesitzwert für zu hoch hält, sollte zunächst die vorhandenen Unterlagen zusammenstellen und sich frühzeitig – idealerweise noch vor Ablauf einer vom Finanzamt gesetzten Frist – fachlichen Rat einholen. Ein erstes Gespräch mit einem zertifizierten Sachverständigen klärt, ob eine Abweichung zum realistischen Marktwert plausibel ist und ob sich die Erstellung eines Gutachtens lohnt. Bei mehreren Erben empfiehlt sich eine Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft, damit ein gemeinsames, neutrales Gutachten beauftragt werden kann. Sie benötigen eine Immobilienbewertung für das Finanzamt nach einer Erbschaft in Karlsfeld oder im übrigen Landkreis Dachau? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Erben bei der nachvollziehbaren Wertermittlung ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de

Weitere Einordnung zum Thema niedrigerer gemeiner Wert bietet der Beitrag Nachweis niedrigerer gemeiner Wert Trudering-Riem. Für Eigentümer im benachbarten Dachau ist zudem der Beitrag Hauswert Finanzamt zu hoch in Dachau relevant. Einen Überblick über das Leistungsangebot von Immobilienbewertung Michael Hercog gibt die Startseite.

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Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

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