Nachweis niedrigerer gemeiner Wert Trudering-Riem: Ablauf, Fristen und Unterlagen
Wenn das Finanzamt für eine Immobilie in Trudering-Riem einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert versendet, bleibt oft wenig Zeit zum Nachdenken: Die Einspruchsfrist läuft, und wer den angesetzten Wert für zu hoch hält, muss handeln, bevor der Bescheid bestandskräftig wird. Genau hier setzt der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG an. Dieser Beitrag erklärt für Eigentümer, Erben und Beschenkte in Trudering-Riem, welche Fristen gelten, wie ein belastbarer Wertnachweis aufgebaut ist, welche Unterlagen das Finanzamt erwartet und wie Michael Hercog als zertifizierter Sachverständiger dabei unterstützt – ohne eine automatische Anerkennung oder eine konkrete Steuerersparnis zu versprechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert läuft nach § 355 Abs. 1 AO eine Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe – diese Frist sollte nicht ungenutzt verstreichen.
- Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist.
- Trudering-Riem vereint zwei städtebaulich sehr unterschiedliche Teile: die gewachsene Gartenstadt Trudering mit überwiegend Einfamilien- und Reihenhäusern und das jüngere Quartier Messestadt Riem auf dem Gelände des 1992 aufgegebenen Flughafens München-Riem.
- Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ersetzt nicht automatisch jede andere Gutachtenform – je nach Anlass kann auch ein Kurzgutachten oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoller sein.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig.
- Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Trudering-Riem: ein Stadtbezirk, zwei sehr unterschiedliche Teilräume
Der Stadtbezirk 15 Trudering-Riem im Osten Münchens besteht aus zwei Teilen mit sehr unterschiedlicher Entstehungsgeschichte. Trudering wurde 1932 eingemeindet und ist bis heute geprägt von der Gartenstadt-Tradition: viele freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser aus unterschiedlichen Baujahrzehnten, dazu gewachsene Siedlungsstrukturen rund um die Wasserburger Landstraße und die Bahnlinie. Riem dagegen ist städtebaulich deutlich jünger: Nach der Verlegung des Flughafens München-Riem im Jahr 1992 entstand auf dem früheren Flughafengelände die Messestadt Riem mit Geschosswohnungsbau, der Messe München, dem Riemer Park und dem Gelände der Bundesgartenschau 2005.
Für die Immobilienbewertung bedeutet diese Zweiteilung: Ein und derselbe Stadtbezirk kann je nach Teilraum sehr unterschiedliche Gebäudetypen, Baujahre, Grundstücksgrößen und Lagequalitäten umfassen. Ein freistehendes Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren in der Trudering-Gartenstadt lässt sich bewertungstechnisch kaum mit einer Eigentumswohnung in einem Neubau der Messestadt Riem vergleichen. Wer einen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führen möchte, sollte deshalb darauf achten, dass die individuellen Eigenschaften der konkreten Immobilie und nicht nur die postalische Lage Trudering-Riem in die Wertermittlung einfließen.
Wie der Grundbesitzwert des Finanzamts zustande kommt
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für bestimmte andere steuerliche Zwecke ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundbesitzwert nach den typisierenden Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG) – je nach Immobilienart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in standardisierter Form. Diese Verfahren arbeiten mit pauschalierten Ansätzen, etwa mit durchschnittlichen Baukosten, typisierten Liegenschaftszinssätzen oder vereinfachten Vergleichsfaktoren. Individuelle Besonderheiten eines konkreten Gebäudes – etwa ein sanierungsbedürftiger Zustand, ein unübliches Grundrisslayout, Lärmbelastung oder rechtliche Lasten – werden dabei oft nur grob oder gar nicht berücksichtigt.
In der Folge kann der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert höher ausfallen als der Preis, der für die konkrete Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielbar wäre. Für Erben und Beschenkte ist das relevant, weil der Grundbesitzwert die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer bildet. Ein zu hoch angesetzter Wert kann sich damit unmittelbar auf die Steuerlast auswirken.
Rechtliche Grundlage: Der Nachweis nach § 198 BewG
Das Bewertungsgesetz räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, dem typisierten Grundbesitzwert einen niedrigeren, individuell nachgewiesenen gemeinen Wert entgegenzusetzen. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Der gemeine Wert entspricht dabei im Kern dem Verkehrswertbegriff: dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage der Immobilie zum Bewertungsstichtag ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse zu erzielen wäre – ein Gedanke, der auch § 194 BauGB für den Verkehrswert im Baurecht zugrunde liegt.
Wichtig für die Einordnung: Ein Nachweisgutachten wird vom Finanzamt im jeweiligen Einzelfall geprüft. Es gibt keine pauschale, automatische Anerkennung – das Finanzamt kann das vorgelegte Gutachten sachlich und rechnerisch würdigen, nachfragen oder in begründeten Fällen auch Zweifel äußern. Ein methodisch nachvollziehbares, auf den Bewertungsstichtag bezogenes und von einem entsprechend zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren darstellen.
Fristen, die beim Nachweisverfahren zählen
Fristen sind beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts keine Randnotiz, sondern oft der entscheidende Faktor dafür, ob eine Korrektur überhaupt noch möglich ist.
Einspruchsfrist gegen den Feststellungsbescheid
Gegen einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Der genaue Zeitpunkt der Bekanntgabe richtet sich nach § 122 AO und hängt unter anderem von der Art der Zustellung ab. Wird die Monatsfrist versäumt, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig – ein späterer Nachweis eines niedrigeren Werts ist dann deutlich schwieriger oder in vielen Fällen nicht mehr möglich. Wer einen zu hoch wirkenden Grundbesitzwertbescheid erhält, sollte deshalb zeitnah prüfen lassen, ob ein Nachweisverfahren in Betracht kommt, statt die Frist ungenutzt verstreichen zu lassen.
Bewertungsstichtag
Der Nachweis bezieht sich immer auf einen bestimmten Bewertungsstichtag – bei Erbschaften in der Regel der Todestag des Erblassers, bei Schenkungen der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Der bauliche und rechtliche Zustand der Immobilie wird auf diesen Stichtag bezogen beurteilt, auch wenn das Gutachten erst später erstellt wird.
Zeitliche Abstimmung mit dem Finanzamt
In manchen Fällen lässt sich beim zuständigen Finanzamt eine kurze Fristverlängerung für die Einreichung weiterer Unterlagen erbitten. Ein solcher Antrag ersetzt die Einspruchsfrist selbst nicht, kann aber zusätzliche Zeit für die Erstellung eines belastbaren Gutachtens schaffen. Verbindliche Aussagen zu Fristen und zum Erfolg eines Fristverlängerungsantrags im Einzelfall sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Wer einen Nachweis führen darf: Anforderungen an den Sachverständigen
Nicht jedes privat eingeholte Wertgutachten erfüllt die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG. Maßgeblich ist, dass die bewertende Person von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist von der Akkreditierung der Zertifizierungsstelle zu unterscheiden: Der Sachverständige wird zertifiziert, die Zertifizierungsstelle wird ihrerseits akkreditiert – etwa durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Eine Formulierung, nach der das Unternehmen selbst von der DAkkS zertifiziert sei, greift diese Unterscheidung nicht korrekt auf und wird in diesem Beitrag bewusst vermieden.
Für Eigentümer in Trudering-Riem bedeutet das in der Praxis: Vor Beauftragung eines Gutachtens lohnt sich ein Blick auf die Qualifikation des Sachverständigen. Wer sich auf ein Nachweisgutachten gegenüber dem Finanzamt verlassen möchte, sollte auf eine entsprechende, dokumentierte Zertifizierung achten.
Ablauf eines Nachweisverfahrens in Trudering-Riem
Der Ablauf orientiert sich an den rechtlichen Anforderungen, lässt sich aber in der Praxis in mehrere nachvollziehbare Schritte gliedern.
Erstgespräch und Fristcheck
Im ersten Schritt wird geklärt, ob bereits ein Feststellungsbescheid vorliegt, welche Frist gegebenenfalls noch läuft und welcher Anlass – Erbschaft, Schenkung, familieninterne Übertragung oder ein anderer Zweck – zugrunde liegt. Dieser Schritt entscheidet oft darüber, wie viel Zeit für die weiteren Schritte zur Verfügung steht.
Zusammenstellung der Unterlagen
Parallel dazu werden die verfügbaren Unterlagen zur Immobilie zusammengetragen: Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls der Feststellungsbescheid des Finanzamts selbst sowie Angaben zu etwaigen Rechten und Lasten.
Ortstermin in Trudering-Riem
Bei einer Besichtigung vor Ort werden Bauzustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und besondere Merkmale der Immobilie erfasst – je nach Teilraum etwa die Grundstückssituation eines Einfamilienhauses in der Trudering-Gartenstadt oder die Gemeinschaftsflächen und der Baujahresstandard einer Wohnung in der Messestadt Riem.
Wertermittlung und Dokumentation
Auf Grundlage der Unterlagen und der Besichtigung erfolgt die eigentliche Wertermittlung nach den für den Bewertungsanlass maßgeblichen Verfahren. Das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert, damit es gegenüber dem Finanzamt eingereicht werden kann.
Übergabe und Einreichung
Zum Abschluss erhält der Auftraggeber das fertige Gutachten zur eigenen Verwendung beziehungsweise zur Weiterleitung an das Finanzamt oder an den beauftragten Steuerberater. Die Entscheidung, wie und durch wen das Gutachten eingereicht wird, bleibt beim Auftraggeber beziehungsweise dessen steuerlicher Vertretung.
Welche Unterlagen das Finanzamt in der Regel erwartet
- Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Lasten und Beschränkungen
- Lageplan und Flurkarte des Grundstücks
- Baupläne, Baubeschreibung oder Bestandsunterlagen, soweit vorhanden
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Angaben zu Modernisierungen, Sanierungen oder besonderen baulichen Mängeln
- Der Feststellungsbescheid des Finanzamts über den Grundbesitzwert, falls bereits vorliegend
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Angaben zu Mieteinnahmen
- Bei Erbengemeinschaften: Angaben zu den Erbanteilen und zur Vollmachtlage
Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger lässt sich die Wertermittlung durchführen – was angesichts der laufenden Einspruchsfrist von Bedeutung sein kann.
Typische Anlässe für den Nachweis in Trudering-Riem
Erbschaft und Erbengemeinschaften
Bei einer Erbschaft wird der Grundbesitzwert zum Todestag des Erblassers festgestellt. Besteht eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben, kann ein gemeinsam beauftragtes Nachweisgutachten dazu beitragen, eine einheitliche Wertgrundlage für die Erbschaftsteuer und gegebenenfalls für die spätere Erbauseinandersetzung zu schaffen.
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Wird eine Immobilie in Trudering-Riem zu Lebzeiten übertragen, etwa im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation, gilt für die Schenkungsteuer ebenfalls der vom Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert als Ausgangspunkt – mit derselben Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
Auch außerhalb des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kann ein nachvollziehbarer Wertnachweis hilfreich sein, etwa wenn sich Ehepartner im Rahmen einer Trennung oder Scheidung über den Wert einer gemeinsamen Immobilie in Trudering-Riem einigen müssen. Hier dient das Gutachten nicht dem Finanzamt, sondern als sachliche Grundlage für die Verhandlung zwischen den Beteiligten beziehungsweise deren Rechtsanwälten.
Vereinfachtes Beispiel
Ein vereinfachtes, rein illustratives Beispiel: Eine Erbengemeinschaft erhält einen Feststellungsbescheid für ein älteres Einfamilienhaus in der Trudering-Gartenstadt mit einem aus ihrer Sicht zu hoch angesetzten Grundbesitzwert, weil ein größerer Sanierungsbedarf im Dach- und Fensterbereich im typisierten Verfahren nicht abgebildet wurde. Nach Prüfung von Unterlagen und einer Besichtigung kann ein Nachweisgutachten diesen Sanierungsbedarf fachlich dokumentieren und einen niedrigeren gemeinen Wert belegen. Ob und in welcher Höhe das Finanzamt diesen Wert im konkreten Fall übernimmt, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Abgrenzung: Nachweis, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist kein eigenständiges Gutachtenformat, sondern ein steuerlicher Verwendungszweck. Je nach Anlass und Komplexität kann dieser Nachweis in Form eines vollständigen Verkehrswertgutachtens nach den gängigen Wertermittlungsverfahren erstellt werden – oder, wenn der Sachverhalt einfacher gelagert ist, in Form einer kompakteren Wertexpertise beziehungsweise eines Kurzgutachtens. Welche Form im Einzelfall angemessen ist, hängt unter anderem von der Art der Immobilie, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen und den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab. Eine pauschale Aussage, welche Form in jedem Fall ausreicht, lässt sich seriös nicht treffen.
Honorar und Kosten
Immobilienbewertung Michael Hercog kommuniziert einen Stundensatz von 196,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 €/km zzgl. Mehrwertsteuer. Üblicherweise wird jedoch vorab ein Festhonorar vereinbart, das sich nach Gutachtenform, Objektart und -größe, Rechten und Lasten, Zustand der Immobilie, Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem erwarteten Aufwand richtet. Eine konkrete Gesamtsumme für ein Nachweisgutachten in Trudering-Riem lässt sich daher ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht seriös nennen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Häufige Fehler beim Nachweisverfahren
- Einspruchsfrist verpasst: Wird die Monatsfrist nach § 355 Abs. 1 AO versäumt, wird der Feststellungsbescheid in der Regel bestandskräftig – ein späterer Nachweis ist dann kaum mehr durchsetzbar.
- Falscher Bewertungsstichtag: Wird die Immobilie auf den aktuellen Zeitpunkt statt auf den maßgeblichen Stichtag (z. B. Todestag) bewertet, kann das Ergebnis vom Finanzamt infrage gestellt werden.
- Nicht ausreichend qualifizierter Gutachter: Ein Wertgutachten ohne entsprechende staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Qualifikation erfüllt die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG häufig nicht.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Angaben zu Lasten, Modernisierungen oder Mietverhältnissen erschweren eine nachvollziehbare Wertermittlung und können das Verfahren verzögern.
- Vermischung von Teilräumen: Bei einem Stadtbezirk wie Trudering-Riem mit zwei sehr unterschiedlichen Teilräumen kann eine zu grobe, nicht objektspezifische Betrachtung zu einem wenig belastbaren Ergebnis führen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Nachweis niedrigerer gemeiner Wert konkret?
Gemeint ist die Möglichkeit, dem vom Finanzamt typisiert ermittelten Grundbesitzwert einen niedrigeren, individuell nachgewiesenen Wert entgegenzusetzen, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Immobilie dies rechtfertigt. Rechtliche Grundlage ist § 198 BewG.
Wie viel Zeit bleibt für den Nachweis nach Erhalt des Feststellungsbescheids?
Gegen den Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO). Diese Frist sollte nicht ungenutzt verstreichen, da der Bescheid sonst in der Regel bestandskräftig wird.
Wer darf ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erstellen?
Nach § 198 Abs. 2 BewG kommen Personen in Betracht, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden sind.
Wird der niedrigere Wert vom Finanzamt automatisch übernommen?
Nein. Das Finanzamt prüft das vorgelegte Gutachten im Einzelfall. Ein methodisch nachvollziehbares Gutachten eines entsprechend zertifizierten Sachverständigen kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, eine pauschale, automatische Anerkennung gibt es jedoch nicht.
Gilt der Nachweis auch für Immobilien in der Messestadt Riem?
Ja. Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist nicht auf bestimmte Baujahre oder Gebäudetypen beschränkt und kann grundsätzlich sowohl für ältere Einfamilienhäuser in der Trudering-Gartenstadt als auch für Eigentumswohnungen in der Messestadt Riem geprüft werden – entscheidend sind die individuellen Eigenschaften der jeweiligen Immobilie.
Welche Rolle spielt der Bewertungsstichtag?
Die Wertermittlung bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag, etwa den Todestag des Erblassers bei einer Erbschaft oder den Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung. Der Zustand der Immobilie zu diesem Zeitpunkt ist maßgeblich, auch wenn das Gutachten später erstellt wird.
Kann ein Nachweisgutachten auch bei einer Erbengemeinschaft mit mehreren Erben genutzt werden?
Ja, ein Nachweisgutachten kann grundsätzlich für die gesamte Erbengemeinschaft erstellt und von allen Erben für ihre jeweilige Erbschaftsteuererklärung verwendet werden, sofern die Erbanteile und Vollmachten entsprechend geklärt sind.
Was kostet ein Nachweisgutachten für eine Immobilie in Trudering-Riem?
Immobilienbewertung Michael Hercog kommuniziert einen Stundensatz von 196,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 €/km zzgl. Mehrwertsteuer, üblicherweise wird aber ein vorher vereinbartes Festhonorar genutzt. Die konkreten Kosten hängen vom Einzelfall ab und lassen sich nach kurzer Prüfung einschätzen.
Ist ein Nachweisgutachten dasselbe wie ein Verkehrswertgutachten?
Nicht zwingend. Je nach Anlass kann der Nachweis in Form eines vollständigen Verkehrswertgutachtens oder einer kompakteren Wertexpertise beziehungsweise eines Kurzgutachtens erfolgen. Welche Form angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ist Michael Hercog auch für Bauschäden oder die technische Baubegleitung von Neubauten zuständig?
Nein. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Immobilienbewertung, nicht auf der bautechnischen Begutachtung akuter Bauschäden oder der Baubegleitung von Neubauvorhaben. Für solche Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger die richtige Anlaufstelle.
Nächste Schritte
Wer in Trudering-Riem einen Feststellungsbescheid mit einem aus eigener Sicht zu hohen Grundbesitzwert erhalten hat, sollte zunächst die laufende Einspruchsfrist im Blick behalten und frühzeitig prüfen lassen, ob ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts infrage kommt. Die Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer, Erben, Beschenkte und Erbengemeinschaften bei der nachvollziehbaren Wertermittlung für diesen Zweck. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Bei individuellen rechtlichen oder steuerlichen Fragen, etwa zur Fristberechnung im Einzelfall, empfiehlt sich zusätzlich die Abstimmung mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de.
Weiterführend: Für einen vergleichbaren Nachweisanlass in einem anderen Münchner Stadtbezirk siehe auch den Beitrag Gutachten niedrigerer gemeiner Wert Berg am Laim. Einen Überblick zum klassischen Verkehrswertgutachten bietet der Beitrag Verkehrswertgutachten München.
Über den Autor
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
