Immobiliengutachten Erbschaft Finanzamt Fürstenfeldbruck: Ablauf, Rechtsgrundlage und Kosten für Erben

Immobiliengutachten Erbschaft Finanzamt Fürstenfeldbruck: Ablauf, Rechtsgrundlage und Kosten für Erben

Ein Erbfall bringt für Angehörige in Fürstenfeldbruck meist nicht nur persönliche, sondern auch verwaltungstechnische Fragen mit sich. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, setzt das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Bedarfsbewertung einen Grundbesitzwert fest, der als Grundlage für die Erbschaftsteuer dient. Dieser Wert entsteht aus einem standardisierten Rechenverfahren und spiegelt die individuellen Eigenschaften eines konkreten Gebäudes oder Grundstücks häufig nur unvollständig wider. Ein Immobiliengutachten kann in solchen Fällen aufzeigen, dass der tatsächlich erzielbare Marktwert niedriger liegt als der vom Finanzamt pauschal angesetzte Wert.

Dieser Beitrag erklärt, wann ein Immobiliengutachten nach einer Erbschaft sinnvoll sein kann, welche rechtlichen Grundlagen dabei greifen, wie ein solches Gutachten in Fürstenfeldbruck abläuft und worauf Erben bei der Beauftragung eines Sachverständigen achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vom Finanzamt im Erbfall festgesetzte Grundbesitzwert beruht auf einem typisierten Verfahren und berücksichtigt individuelle Besonderheiten eines Objekts oft nur eingeschränkt.
  • Ein Immobiliengutachten nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, sofern es von einer entsprechend qualifizierten Stelle oder Person erstellt wurde.
  • Fürstenfeldbruck liegt im erweiterten Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog; veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
  • Ein Gutachten ist ein Beweismittel, das von der zuständigen Finanzbehörde geprüft wird – eine pauschale Anerkennung lässt sich nicht versprechen.
  • Bei mehreren Erben empfiehlt sich in der Regel die gemeinsame Beauftragung eines neutralen Gutachtens, um widersprüchliche Wertansätze zu vermeiden.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Fürstenfeldbruck als Tätigkeitsgebiet für Immobiliengutachten

Fürstenfeldbruck ist Große Kreisstadt und Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises westlich von München. Die Stadt liegt an der Amper und ist über die S-Bahn-Linie S4 an die Münchner Innenstadt angebunden. Zum Landkreis Fürstenfeldbruck gehören unter anderem die Städte Germering, Olching und Puchheim sowie zahlreiche weitere Gemeinden im erweiterten Münchner Umland.

Für Erben in Fürstenfeldbruck gilt: Ein eigenes Büro von Immobilienbewertung Michael Hercog befindet sich vor Ort nicht. Ortstermine zur Besichtigung und Begutachtung von Immobilien finden im Rahmen des Tätigkeitsgebiets statt, das München und das Münchner Umland umfasst. Als Standort im engeren Sinn dürfen ausschließlich die veröffentlichten Adressen in München, Grasbrunn und Haar bezeichnet werden.

Wann sich ein Immobiliengutachten nach einer Erbschaft überhaupt lohnt

Nicht jeder Erbfall erfordert zwingend ein gesondertes Gutachten. Relevant wird ein Immobiliengutachten vor allem dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vom Finanzamt mitgeteilte Grundbesitzwert über dem liegt, was für das konkrete Objekt am Markt tatsächlich erzielbar wäre. Das betrifft in der Praxis häufig Immobilien mit Sanierungsbedarf, ungewöhnlichem Grundrisszuschnitt, eingeschränkter Nutzbarkeit, baulichen Mängeln, Rechten Dritter oder einer Lage, die sich in den pauschalen Vergleichsfaktoren der Finanzverwaltung nicht angemessen widerspiegelt.

Typisierte Bewertung durch das Finanzamt versus individuelles Gutachten

Die Bedarfsbewertung des Finanzamts arbeitet mit standardisierten Parametern, die auf eine Vielzahl vergleichbarer Objekte angewendet werden. Ein Immobiliengutachten betrachtet dagegen das konkrete Objekt mit seinen tatsächlichen Eigenschaften – vom baulichen Zustand über die Grundstückssituation bis hin zu Besonderheiten der Mikrolage in Fürstenfeldbruck. Diese individuelle Betrachtung kann dazu führen, dass der im Gutachten ermittelte Wert unter dem pauschalen Steuerwert liegt.

Rechtliche Grundlage: Bedarfsbewertung und die Öffnungsklausel nach § 198 BewG

Die steuerliche Bewertung von Grundbesitz im Erbfall ist in den §§ 157 ff. und §§ 176 ff. des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt. Das Gesetz sieht dafür typisierte Verfahren vor, die unabhängig vom Einzelfall auf bestimmte Immobilienarten angewendet werden. Für Fälle, in denen dieser pauschal ermittelte Wert über dem tatsächlichen Marktwert liegt, enthält das Bewertungsgesetz eine Öffnungsklausel.

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Alternativ kommt auch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses infrage.

Der gemeine Wert orientiert sich inhaltlich am Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Gutachten als Beweismittel, nicht als automatische Anerkennung

Ein nach § 198 BewG vorgelegtes Gutachten führt nicht automatisch dazu, dass das Finanzamt den niedrigeren Wert übernimmt. Es handelt sich um ein Beweismittel, das die zuständige Finanzbehörde im Einzelfall prüft. Ein methodisch nachvollziehbar erstelltes Gutachten kann im Veranlagungs- oder Einspruchsverfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen – eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es dafür nicht, und eine seriöse Sachverständigentätigkeit sollte eine solche auch nicht versprechen.

Welche Wertermittlungsverfahren bei der Bewertung zum Einsatz kommen

Sowohl die Finanzverwaltung als auch Sachverständige greifen bei der Immobilienbewertung auf etablierte Verfahren zurück. Welches Verfahren im Einzelfall angewendet wird, hängt von der Objektart ab:

Verfahren Typischer Anwendungsfall Grundlage der Berechnung
Vergleichswertverfahren Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Reihenhäuser Vergleichsfaktoren und Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse
Ertragswertverfahren Vermietete Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte Erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz
Sachwertverfahren Objekte ohne ausreichende Vergleichsdaten Herstellungskosten, Alterswertminderung, Bodenwert

Während das Finanzamt diese Verfahren im Rahmen der Bedarfsbewertung typisiert und mit pauschalen Parametern anwendet, kann ein Sachverständiger im Gutachten individuelle, objektspezifische Faktoren berücksichtigen, die sich auf den tatsächlichen Marktwert auswirken.

Ablauf eines Immobiliengutachtens für das Finanzamt in Fürstenfeldbruck

Der Weg vom Erbfall bis zum fertigen Gutachten lässt sich in mehrere Schritte gliedern:

  1. Erbfall und Anzeigepflicht: Nach einem Erbfall besteht gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Anzeigepflicht. Welche Fristen für die Erbschaftsteuererklärung im Einzelfall gelten, sollte mit dem Finanzamt beziehungsweise einem Steuerberater geklärt werden.
  2. Erstgespräch und Einschätzung: In einem ersten Gespräch werden Objektart, Lage in Fürstenfeldbruck, Baualter und der bereits mitgeteilte Grundbesitzwert besprochen, um eine erste Einschätzung zur möglichen Abweichung vom Marktwert zu gewinnen.
  3. Zusammenstellung der Unterlagen: Benötigt werden unter anderem Grundbuchauszug, Lageplan beziehungsweise Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen sowie – bei vermieteten Objekten – Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen.
  4. Ortstermin: Bei der Besichtigung wird der bauliche Zustand dokumentiert und es werden wertrelevante Besonderheiten erfasst, etwa Grundrisszuschnitt, Instandhaltungsrückstand, Immissionen oder eingeschränkte Nutzungsrechte.
  5. Erstellung des Gutachtens: Der Sachverständige wertet die Unterlagen und die Ortsbesichtigung aus und erstellt ein schriftliches Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung des Werts.
  6. Einreichung beim Finanzamt: Die Erben beziehungsweise ihr Steuerberater reichen das Gutachten im laufenden Veranlagungsverfahren oder im Rahmen eines Einspruchs gegen einen bereits ergangenen Bescheid ein.

Erbengemeinschaften: gemeinsames statt mehrerer Einzelgutachten

Erbt eine Erbengemeinschaft gemeinsam eine Immobilie, ist es in aller Regel sinnvoll, sich auf eine gemeinsame Beauftragung eines Sachverständigen zu verständigen. Beauftragt jeder Miterbe ein eigenes Gutachten, entstehen unnötige Mehrkosten, und es können widersprüchliche Wertansätze entstehen. Ein gemeinsam beauftragtes, neutrales Gutachten bildet dagegen eine einheitliche Grundlage – sowohl für die Erbschaftsteuererklärung als auch für eine mögliche spätere Erbauseinandersetzung. Die Kosten werden in der Praxis üblicherweise anteilig entsprechend der Erbquote getragen oder aus dem Nachlass bestritten.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Steuerwert und Gutachtenwert im Vergleich

Das folgende Beispiel ist vollständig konstruiert, bildet keinen realen Fall ab und bezieht sich nicht auf eine konkrete Immobilie in Fürstenfeldbruck. Es dient lediglich der Veranschaulichung des grundsätzlichen Mechanismus.

Angenommen, das Finanzamt setzt für ein geerbtes Einfamilienhaus im Rahmen der Bedarfsbewertung pauschal einen Grundbesitzwert von 620.000 Euro an. Das typisierte Verfahren berücksichtigt dabei weder einen erhöhten Sanierungsbedarf am Dach noch einen ungünstig geschnittenen Anbau aus den 1980er-Jahren. Ein Sachverständiger ermittelt im Rahmen eines Gutachtens unter Berücksichtigung dieser individuellen Faktoren einen Verkehrswert von 540.000 Euro. Dieser niedrigere Wert wird dem Finanzamt als Nachweis nach § 198 BewG vorgelegt und dort geprüft. Ob und in welchem Umfang die Finanzbehörde den im Gutachten ermittelten Wert übernimmt, entscheidet sich im Einzelfall – das Beispiel zeigt lediglich, wie groß die Differenz zwischen typisiertem Steuerwert und individuell ermitteltem Marktwert ausfallen kann.

Typische Immobilien in Fürstenfeldbruck und Bewertungsbesonderheiten

Fürstenfeldbruck und der umliegende Landkreis sind geprägt von einer Mischung unterschiedlicher Gebäudetypen. Für die Bewertung im Erbschaftsfall ergeben sich daraus unterschiedliche Ausgangslagen:

  • Einfamilien- und Doppelhäuser aus verschiedenen Bauepochen, bei denen Sanierungsstand, Heizungstechnik und Dachzustand den tatsächlichen Marktwert spürbar beeinflussen können.
  • Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, bei denen Geschosslage, Grundriss, Zustand des Gemeinschaftseigentums und eine mögliche anstehende Sonderumlage relevant sind.
  • Reihenhäuser in gewachsenen Siedlungsgebieten, bei denen die konkrete Lage innerhalb der Siedlung und der Ausbauzustand des Dachgeschosses eine Rolle spielen.
  • Unbebaute oder stark sanierungsbedürftige Grundstücke, bei denen der Bodenwert einen wesentlichen Anteil am Gesamtwert ausmachen kann; ein belastbarer Bodenrichtwert ist dafür Voraussetzung.

Bodenrichtwerte lassen sich, sofern für die jeweilige Lage aktuelle Daten vorliegen, über die amtlichen Geoinformationssysteme (BORIS Bayern) einsehen. Ein Bodenrichtwert bildet dabei stets einen durchschnittlichen Lagewert ab und entspricht nicht automatisch dem individuellen Wert eines konkreten Grundstücks.

Qualifikation des Sachverständigen: worauf es für das Finanzamt ankommt

Für den Nachweis nach § 198 BewG ist nicht jede beliebige Werteinschätzung ausreichend. Entscheidend ist, dass das Gutachten von einer dafür qualifizierten Stelle oder Person stammt. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle vergeben; diese Zertifizierungsstelle wiederum wird von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert. Sachverständiger, Zertifizierungsstelle und Akkreditierungsstelle sind drei unterschiedliche Ebenen, die nicht miteinander verwechselt werden sollten.

Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke. Für akute Bauschäden oder die bautechnische Begleitung von Neubauten ist dagegen ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner – diese Leistungen sind nicht Teil des Angebots von Immobilienbewertung Michael Hercog. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert.

Honorar für ein Immobiliengutachten im Erbschaftsfall

Die Kosten eines Immobiliengutachtens richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens, der Objektart und -größe, vorhandenen Rechten und Lasten, dem baulichen Zustand, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem erforderlichen Aufwand für Recherche und Besichtigung. Veröffentlicht ist ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. In der Praxis wird für Gutachten üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart.

Eine konkrete Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich ohne Kenntnis des individuellen Objekts nicht seriös nennen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen. Für Erben kann als grobe Orientierung dienen, wie stark der vom Finanzamt angesetzte Grundbesitzwert mutmaßlich vom realistischen Marktwert abweicht und welcher Erbschaftsteuersatz im konkreten Fall zur Anwendung kommt.

Fristen, Einspruch und das weitere Vorgehen gegenüber dem Finanzamt

Nach einem Erbfall besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Finanzamt; dieses fordert in der Regel zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung innerhalb einer individuell gesetzten Frist auf. Welche Frist im Einzelfall gilt und wie damit umzugehen ist, sollte mit dem Finanzamt beziehungsweise einem Steuerberater geklärt werden – dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Setzt das Finanzamt trotz eines vorgelegten Gutachtens weiterhin einen höheren Wert an, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Feststellungsbescheid vorzugehen. Ob und in welcher Form ein solches Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist, welche Fristen dabei gelten und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, ist eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Frage, die mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden sollte. Der Sachverständige liefert dafür die fachliche Grundlage in Form eines nachvollziehbaren Gutachtens, ersetzt jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung.

Typische Fehler bei der Vorbereitung eines Immobiliengutachtens

In der Praxis treten bei der Vorbereitung eines Gutachtens für das Finanzamt immer wieder ähnliche Probleme auf:

  • Zu späte Beauftragung: Wird erst kurz vor Ablauf einer Frist reagiert, bleibt wenig Zeit für eine gründliche Begutachtung.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Grundbuchauszüge, Baupläne oder Mietverträge verzögern die Bewertung und können die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens schwächen.
  • Verwechslung von Bodenrichtwert und Immobilienwert: Der Bodenrichtwert bildet nur einen durchschnittlichen Lagewert ab und ersetzt keine individuelle Wertermittlung.
  • Fehlende Abstimmung mit dem Steuerberater: Die fachliche Wertermittlung und die steuerliche Einordnung greifen ineinander – eine frühzeitige Abstimmung vermeidet Reibungsverluste.
  • Erwartung einer pauschalen Anerkennung: Ein Gutachten ist ein Beweismittel, keine Zusicherung, dass das Finanzamt den niedrigeren Wert in jedem Einzelfall übernimmt.

Häufige Fragen

Ist ein Immobiliengutachten nach einer Erbschaft in Fürstenfeldbruck gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Ein Gutachten wird dann relevant, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vom Finanzamt angesetzte Grundbesitzwert über dem realistischen Marktwert der Immobilie liegt. Ob das zutrifft, lässt sich in einem Erstgespräch einschätzen.

Was unterscheidet ein Immobiliengutachten für das Finanzamt von einer einfachen Wertschätzung?

Ein Immobiliengutachten im Sinne von § 198 BewG verlangt eine nachvollziehbare, methodisch begründete Wertermittlung, erstellt von einer dafür qualifizierten Stelle oder Person. Eine formlose Wertschätzung ohne entsprechende Qualifikation und Methodik genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht.

Benötige ich für den Nachweis zwingend ein vollständiges Verkehrswertgutachten?

Nicht zwingend. Entscheidend ist eine nachvollziehbare, methodisch begründete Wertableitung. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoll sein, in anderen Fällen kann auch eine kompaktere Wertexpertise ausreichen. Welche Form angemessen ist, hängt unter anderem von der Komplexität des Objekts ab.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Dauer hängt vom Umfang des Objekts, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminierung des Ortstermins ab. Eine pauschale Bearbeitungszeit lässt sich seriös nicht nennen; eine Einschätzung ist nach Sichtung der konkreten Ausgangslage möglich.

Kann das Gutachten auch nach Erhalt des Steuerbescheids noch vorgelegt werden?

Ein Gutachten kann grundsätzlich auch im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen einen bereits ergangenen Feststellungsbescheid eingereicht werden. Welche Fristen dabei konkret gelten, ist eine rechtliche Frage, die mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater abgeklärt werden sollte.

Übernimmt das Finanzamt den im Gutachten ermittelten Wert automatisch?

Nein. Ein nach § 198 BewG vorgelegtes Gutachten ist ein Beweismittel, das von der zuständigen Finanzbehörde geprüft wird. Es kann im Veranlagungs- oder Einspruchsverfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es jedoch nicht.

Was kostet ein Immobiliengutachten für die Erbschaftsteuer?

Veröffentlicht ist ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme hängt vom jeweiligen Objekt und Bewertungsanlass ab und lässt sich erst nach einer kurzen Prüfung einschätzen.

Was passiert, wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen zum Immobilienwert haben?

In solchen Fällen bildet ein neutrales, gemeinsam beauftragtes Gutachten in der Regel die sinnvollste Grundlage für eine einheitliche Bewertung – sowohl für die Erbschaftsteuererklärung als auch für eine mögliche weitere Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft.

Ist Michael Hercog auch für Bauschäden an der geerbten Immobilie der richtige Ansprechpartner?

Nein. Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke, erstellt jedoch keine bautechnischen Gutachten zu akuten Bauschäden und begleitet keine Neubauten bautechnisch. Für solche Fragestellungen ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner.

Kann der Erstkontakt auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen?

Ja, ein erstes Gespräch zur Einschätzung der Ausgangslage ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Der Ortstermin zur eigentlichen Besichtigung findet anschließend direkt vor Ort in Fürstenfeldbruck statt.

Nächste Schritte für Erben in Fürstenfeldbruck

Wer in Fürstenfeldbruck eine Immobilie erbt und den vom Finanzamt mitgeteilten Grundbesitzwert für zu hoch hält, sollte zunächst die relevanten Unterlagen zusammenstellen – insbesondere Grundbuchauszug, Baupläne und, falls bereits vorhanden, den Steuerbescheid. Im nächsten Schritt empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit einem zertifizierten Sachverständigen, um einzuschätzen, ob eine Abweichung zum realistischen Marktwert plausibel ist. Bei mehreren Erben sollte zudem eine Abstimmung innerhalb der Erbengemeinschaft erfolgen, damit ein gemeinsames, neutrales Gutachten beauftragt werden kann.

Sie benötigen ein Immobiliengutachten für das Finanzamt nach einer Erbschaft in Fürstenfeldbruck oder im übrigen Landkreis? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Erben bei der nachvollziehbaren Wertermittlung ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de

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Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

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