Hauswert Finanzamt zu hoch in Dachau: Einordnung, Nachweis und nächste Schritte für Eigentümer und Erben
Ein Steuerbescheid trifft ein, und der darin angesetzte Wert für das eigene Haus in Dachau wirkt auf den ersten Blick zu hoch. Das betrifft Einfamilienhäuser ebenso wie Doppelhaushälften oder Reihenhäuser, insbesondere bei Erbschaft, Schenkung oder anderen steuerlichen Anlässen. Dieser Beitrag ordnet ein, wie das Finanzamt zu seinem Wertansatz kommt, welche rechtlichen Möglichkeiten Eigentümer und Erben haben, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, und wie eine Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen für ein Haus in Dachau abläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Wert eines Hauses mit einem typisierten, gesetzlich vorgegebenen Verfahren – individuelle Besonderheiten eines konkreten Gebäudes fließen dabei nur eingeschränkt ein.
- Rechtliche Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren Werts ist § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG); der Verkehrswert nach § 194 BauGB und der vom Finanzamt ermittelte Bedarfswert sind zwei unterschiedliche Wertbegriffe.
- Gegen einen Steuerbescheid gilt nach § 355 Abs. 1 AO regelmäßig eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe.
- Für Häuser in Dachau sind Baualter, Bauweise, Modernisierungsstand und die konkrete Lage innerhalb der Stadt zentrale Faktoren für den tatsächlichen Wert.
- Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bewertet Häuser in Dachau auf Grundlage der für den jeweiligen Anlass maßgeblichen Verfahren.
Warum der vom Finanzamt ermittelte Hauswert höher ausfallen kann als der tatsächliche Marktwert
Für steuerliche Zwecke – etwa bei Erbschaft oder Schenkung – ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie mit einem standardisierten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz. Dieses Verfahren ist bewusst typisierend aufgebaut, damit es in der Masse der Fälle handhabbar bleibt. Für ein Haus bedeutet das: Das Finanzamt greift überwiegend auf amtliche Pauschalwerte, Normalherstellungskosten und Alterswertminderungen zurück, ohne jede individuelle Eigenheit des konkreten Gebäudes im Detail zu berücksichtigen.
Das Sachwertverfahren bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften
Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern kommt steuerlich regelmäßig das Sachwertverfahren zur Anwendung. Dabei werden Bodenwert und Gebäudewert getrennt ermittelt und anschließend zusammengeführt. Der Gebäudewert orientiert sich an bundeseinheitlichen Normalherstellungskosten je Quadratmeter, die nach Baujahr und Ausstattungsstandard typisiert und anschließend über einen Alterswertminderungsfaktor abgeschrieben werden. Besonderheiten wie ein überdurchschnittlicher Sanierungsstau, ein in die Jahre gekommenes Bad, eine veraltete Heizungsanlage oder ein ungünstiger Grundriss werden von diesem pauschalen Verfahren nicht automatisch abgebildet.
Grenzen der typisierten Bewertung bei einem konkreten Haus
Gerade bei älteren Häusern in Dachau, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind, kann die Differenz zwischen dem typisierten Finanzamtswert und dem tatsächlichen Marktwert spürbar ausfallen. Das gilt besonders dann, wenn ein Gebäude seit dem letzten Umbau kaum modernisiert wurde, wenn Rechte und Lasten im Grundbuch den Wert mindern oder wenn das Grundstück ungünstig zugeschnitten ist. In solchen Fällen kann ein individuelles Wertgutachten den tatsächlichen, niedrigeren Wert nachvollziehbar belegen.
Rechtliche Grundlagen: Verkehrswert, Bedarfswert und der Nachweis nach § 198 BewG
Für das Verständnis des eigenen Steuerbescheids ist die Unterscheidung zwischen zwei Wertbegriffen entscheidend.
Verkehrswert nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich definiert: Er wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dieser Wert berücksichtigt die konkreten Eigenschaften eines Hauses – also genau das, was der typisierte Bedarfswert des Finanzamts systembedingt nicht abbilden kann.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Nach § 198 Abs. 1 BewG ist der niedrigere Wert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach dem typisierten Verfahren ermittelte Wert. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Daneben kann grundsätzlich auch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses als Nachweis dienen.
Wichtig für Eigentümer und Erben in Dachau: Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im jeweiligen Einzelfall. Eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es naturgemäß nicht – ein methodisch nachvollziehbar erstelltes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann aber eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren darstellen.
Vereinfachtes Beispiel aus der Praxis
Vereinfachtes Beispiel (fiktiv, zur Veranschaulichung): Erben übernehmen ein in den 1970er-Jahren errichtetes Einfamilienhaus in einem der Dachauer Siedlungsgebiete. Das Finanzamt setzt den Wert nach dem typisierten Sachwertverfahren an. Tatsächlich weist das Gebäude seit dem Bau keine umfassende Modernisierung auf: Heizungsanlage, Fenster und Elektroinstallation entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard, und ein Teil des Grundstücks ist durch ein eingetragenes Wegerecht belastet. Ein individuelles Gutachten kann solche Besonderheiten konkret erfassen und einen niedrigeren Wert als den vom Finanzamt typisiert ermittelten Wert nachvollziehbar darstellen. Dieses Beispiel ersetzt keine Einzelfallprüfung und bildet keinen realen Kundenfall von Immobilienbewertung Michael Hercog ab.
Typische Anlässe, bei denen der Hauswert in Dachau infrage steht
Erbschaft und Schenkung
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert als Bemessungsgrundlage. Weicht der tatsächliche Verkehrswert eines Hauses nach unten vom typisierten Finanzamtswert ab, kann ein Gutachten diesen niedrigeren Wert nachweisen – insbesondere bei Häusern, die seit Generationen im Familienbesitz sind und einen entsprechenden Sanierungsbedarf aufweisen.
Vermögensaufstellung, Scheidung und Pflegschaft
Auch außerhalb von Erbschaft und Schenkung kann ein nachvollziehbares Wertgutachten relevant sein: bei einer Vermögensaufstellung, im Rahmen einer Scheidung beziehungsweise Vermögensauseinandersetzung oder wenn ein Betreuer beziehungsweise Pflegschaftsgericht eine neutrale Werteinschätzung für ein Haus benötigt. In all diesen Fällen bewertet Michael Hercog das Objekt fachlich auf Grundlage der jeweils maßgeblichen Verfahren – eine rechtliche oder steuerliche Beratung im engeren Sinne ersetzt das Gutachten nicht; dafür bleiben Rechtsanwälte und Steuerberater die richtigen Ansprechpartner.
Lage und Bausubstanz in Dachau: Was den tatsächlichen Hauswert beeinflusst
Dachau ist eine Große Kreisstadt nordwestlich von München und Kreisstadt des Landkreises Dachau. Veröffentlichte Standorte von Immobilienbewertung Michael Hercog befinden sich in München, Grasbrunn und Haar; Dachau gehört zum Tätigkeits- und Einzugsgebiet, in dem Häuser vor Ort begutachtet werden.
Altstadt und historische Bausubstanz
Im Bereich der Altstadt sowie in angrenzenden älteren Ortsteilen wie Etzenhausen oder Udlding finden sich historisch gewachsene Bausubstanz und teils denkmalrechtlich relevante Gebäude. Bei solchen Häusern spielen neben dem reinen Bauzustand auch denkmalschutzrechtliche Auflagen und der Erhaltungszustand historischer Bauteile eine Rolle für die Wertermittlung.
Einfamilienhaussiedlungen und Neubaugebiete
In Ortsteilen wie Dachau-Ost, Dachau-Süd oder Webling prägen überwiegend freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser aus unterschiedlichen Bauepochen das Bild – von den Siedlungsbauten der Nachkriegszeit über die 1970er- und 1980er-Jahre bis zu jüngeren Nachverdichtungen. Für die Bewertung ist jeweils zu prüfen, aus welcher Bauepoche ein Gebäude stammt, welcher energetische und bauliche Zustand vorliegt und wie das Grundstück zugeschnitten ist.
Anbindung über die S-Bahn-Linie S2 und Lage im Landkreis
Dachau ist über die S-Bahn-Linie S2 an München angebunden. Diese Anbindung sowie die Nähe zu Arbeitsplätzen, Schulen und Nahversorgung wirken sich auf die Nachfrage und damit auf den Marktwert eines Hauses aus. Belastbare aktuelle Bodenrichtwerte für die konkrete Lage lassen sich über die amtliche Plattform BORIS Bayern einsehen; sie bilden einen durchschnittlichen Lagewert für ein bestimmtes Gebiet ab, ersetzen aber keine individuelle Begutachtung und entsprechen nicht automatisch dem Wert eines einzelnen, konkreten Hauses.
Zustand, Modernisierung und Ausstattung: Warum zwei Häuser unterschiedlich bewertet werden
Zwei äußerlich ähnliche Häuser in Dachau können im Marktwert deutlich voneinander abweichen. Ausschlaggebend sind unter anderem:
- Baujahr und durchgeführte beziehungsweise unterlassene Modernisierungen (Heizung, Dämmung, Fenster, Elektro, Sanitär)
- energetischer Zustand und etwaiger Sanierungsstau
- Grundrissqualität, Raumaufteilung und Belichtung
- Grundstücksgröße, -zuschnitt und Erschließungszustand
- eingetragene Rechte und Lasten, zum Beispiel Wege- oder Nutzungsrechte
- Mikrolage innerhalb des jeweiligen Ortsteils, etwa Lärmimmissionen oder Nähe zu Grünflächen
Diese Faktoren fließen in ein individuelles Gutachten ein, während das typisierte Finanzamtsverfahren sie nur eingeschränkt abbilden kann.
Unterlagen für den Nachweis eines niedrigeren Hauswerts
Damit ein Wertgutachten für ein Haus in Dachau zügig und fundiert erstellt werden kann, werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt. Welche davon im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Bewertungsanlass und vom konkreten Objekt ab.
Objekt- und Grundbuchunterlagen
- Baupläne beziehungsweise Grundrisse, soweit vorhanden
- Angaben zu Wohn- und Nutzfläche, Baujahr und durchgeführten Modernisierungen
- Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zu eingetragenen Rechten und Lasten
- Angaben zu bestehenden Mietverhältnissen, sofern das Haus teilweise vermietet ist
- bei Erbschaft oder Schenkung: Angaben zum Bewertungsstichtag und zum steuerlichen Anlass
- gegebenenfalls der Steuerbescheid des Finanzamts, dessen Wertansatz mit dem Gutachten verglichen werden soll
Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für eine erste Einschätzung, können aber dazu führen, dass bestimmte Angaben vor Ort oder über zusätzliche Recherchen ergänzt werden müssen.
Ablauf der Begutachtung eines Hauses durch Michael Hercog
- Erstkontakt und Einordnung des Anlasses: Eigentümer oder Erben schildern den Hintergrund – etwa einen Steuerbescheid, einen Erbfall oder eine Schenkung – sowie die Eckdaten des Hauses in Dachau.
- Prüfung der vorliegenden Unterlagen: Grundbuchauszug, Grundrisse, gegebenenfalls der Steuerbescheid und weitere Angaben werden gesichtet.
- Objektbesichtigung vor Ort: Zustand, Ausstattung, Lagefaktoren und etwaige Besonderheiten des Hauses werden erfasst.
- Anwendung des passenden Wertermittlungsverfahrens: Je nach Objektart kommt das Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren beziehungsweise eine Kombination zur Anwendung.
- Erstellung des Gutachtens beziehungsweise der Wertexpertise: Das Ergebnis wird nachvollziehbar, transparent und unter Angabe der zugrunde liegenden Verfahren dokumentiert.
- Übergabe und Erläuterung: Das fertige Gutachten wird übergeben; offene Fragen zur Methodik können im Nachgang besprochen werden.
Verbindliche Bearbeitungszeiten lassen sich dabei nicht pauschal zusichern, da Umfang und Komplexität je nach Objekt und vorliegenden Unterlagen unterschiedlich ausfallen.
Vollständiges Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten
Nicht jeder Bewertungsanlass erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Je nach Situation kann auch eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten ausreichend und wirtschaftlich sinnvoller sein.
| Kriterium | Vollständiges Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten / Wertexpertise |
|---|---|---|
| Typischer Anlass | Gerichtliche oder behördliche Verfahren, umfangreiche steuerliche Nachweise, komplexere Häuser | Erste Werteinschätzung, einfachere steuerliche Nachweise, interne Entscheidungsgrundlage |
| Umfang der Dokumentation | Sehr ausführlich, mit detaillierter Herleitung aller Rechenschritte | Kompakter, auf das Wesentliche konzentriert |
| Bearbeitungsaufwand | Höher | Geringer |
Welche Form im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären – insbesondere dann, wenn noch unklar ist, ob das Finanzamt oder ein Gericht eine bestimmte Gutachtenform ausdrücklich verlangt.
Einspruch gegen den Steuerbescheid: Frist und Vorgehen
Wer den vom Finanzamt angesetzten Hauswert für zu hoch hält, kann gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nach § 355 Abs. 1 AO beträgt die Einspruchsfrist regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Diese Frist ist eine gesetzliche Frist; sie lässt sich nicht beliebig verlängern. Für die genaue Berechnung des Fristendes im Einzelfall – etwa bei Zustellung über die Feiertage oder bei besonderen Zustellformen – empfiehlt sich die Abstimmung mit dem zuständigen Steuerberater.
Innerhalb der Einspruchsfrist kann ein Gutachten als Nachweis für einen niedrigeren gemeinen Wert vorgelegt werden; in der Praxis reicht es häufig aus, den Einspruch zunächst fristgerecht einzulegen und das Gutachten nachzureichen, sobald es vorliegt. Ob dieses Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden – Immobilienbewertung Michael Hercog übernimmt die fachliche Wertermittlung, nicht die rechtliche oder steuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Honorar für ein Hauswertgutachten in Dachau
Die Kosten für ein Wertgutachten richten sich nach Gutachtenform, Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand des Hauses, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem konkreten Bearbeitungsaufwand. Veröffentlicht sind folgende Honorarbestandteile: ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. Üblicherweise wird vor Beauftragung ein Festhonorar vereinbart, sodass Auftraggeber vorab Planungssicherheit haben.
Eine pauschale Gesamtsumme für ein Hauswertgutachten lässt sich seriös nicht nennen, da sie von den genannten Faktoren abhängt. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung des Hauses, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Warum die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 relevant ist
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und stellt Anforderungen an Fachkompetenz, Unabhängigkeit und ein strukturiertes Vorgehen bei der Bewertung. Genau auf diese Zertifizierung nimmt § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich Bezug, wenn es um den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt geht.
Dabei ist wichtig, die Begriffe sauber zu trennen: Der Sachverständige ist die zertifizierte Person. Die Zertifizierungsstelle ist die Institution, die diese Zertifizierung ausstellt und regelmäßig überprüft. Die Akkreditierungsstelle – in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) – akkreditiert wiederum die Zertifizierungsstelle, nicht das Unternehmen des Sachverständigen selbst. Immobilienbewertung Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich der Immobilienbewertung tätig; diese Tätigkeit wird auf dem bestehenden Unternehmensauftritt kommuniziert.
Häufige Fragen
Warum kann der vom Finanzamt ermittelte Hauswert höher ausfallen als der tatsächliche Marktwert?
Das Finanzamt ermittelt den Wert mit einem typisierten, gesetzlich vorgegebenen Verfahren, das sich an pauschalen Normalherstellungskosten und Alterswertminderungen orientiert. Individuelle Besonderheiten wie Sanierungsstau, ungünstige Grundrisse oder belastende Rechte im Grundbuch werden dabei nur eingeschränkt berücksichtigt.
Was bedeutet der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG?
Nach § 198 BewG kann ein Steuerpflichtiger nachweisen, dass der tatsächliche Wert einer Immobilie am Bewertungsstichtag niedriger ist als der vom Finanzamt typisiert ermittelte Wert. Als Nachweis dient regelmäßig das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen oder des zuständigen Gutachterausschusses.
Muss das Finanzamt ein vorgelegtes Wertgutachten akzeptieren?
Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im jeweiligen Einzelfall. Ein methodisch nachvollziehbar erstelltes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen; eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es nicht.
Wie viel Zeit bleibt für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Nach § 355 Abs. 1 AO beträgt die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe. Für die genaue Fristberechnung im Einzelfall empfiehlt sich die Abstimmung mit dem zuständigen Steuerberater.
Welche Unterlagen werden für ein Hauswertgutachten in Dachau benötigt?
Hilfreich sind unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Grundrisse beziehungsweise Baupläne, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie – falls bereits vorhanden – der Steuerbescheid des Finanzamts.
Was kostet ein Hauswertgutachten?
Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme hängt vom Einzelfall ab und wird vorab individuell eingeschätzt.
Reicht ein Kurzgutachten aus, oder wird ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt?
Das hängt vom Bewertungsanlass ab. Für eine erste Werteinschätzung oder einfachere steuerliche Nachweise kann eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten ausreichen; bei gerichtlichen oder umfangreicheren behördlichen Verfahren ist häufig ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoll.
Ist eine Besichtigung des Hauses für das Gutachten notwendig?
In der Regel ja, da Zustand, Ausstattung und Besonderheiten eines Hauses vor Ort am verlässlichsten erfasst werden können.
Ist Michael Hercog auch für Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten zuständig?
Nein. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung. Für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner – das ist nicht Teil des hier beschriebenen Leistungsangebots.
Welche Rolle spielen Bodenrichtwerte bei einem Haus in Dachau?
Bodenrichtwerte, wie sie über BORIS Bayern veröffentlicht werden, bilden einen durchschnittlichen Lagewert für ein bestimmtes Gebiet ab. Sie sind ein Baustein der Wertermittlung, entsprechen aber nicht automatisch dem individuellen Wert eines konkreten Hauses.
Kann ein Gutachten auch für ein noch vermietetes oder teilweise genutztes Haus erstellt werden?
Ja. Bei teilweise vermieteten oder gemischt genutzten Häusern werden zusätzlich die bestehenden Mietverhältnisse und die daraus resultierenden Erträge berücksichtigt, etwa im Rahmen des Ertragswertverfahrens.
Nächste Schritte für Eigentümer und Erben in Dachau
Wer in Dachau einen Steuerbescheid erhalten hat, der den Hauswert aus eigener Sicht zu hoch ansetzt, sollte zunächst die Einspruchsfrist im Blick behalten und parallel die relevanten Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Grundrisse, Angaben zum Objekt und den Steuerbescheid selbst. Im Anschluss lässt sich im persönlichen Gespräch klären, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise die passende Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren Werts ist.
Sie benötigen ein Hauswertgutachten fürs Finanzamt oder eine professionelle Immobilienbewertung für ein Haus in Dachau oder Umgebung? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihres Hauses. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de
Weitere Informationen zu verwandten Themen finden Sie auf der Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog, im Beitrag Steuerwert Immobilie zu hoch in Feldmoching-Hasenbergl sowie im Beitrag Verkehrswertgutachten München.
Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig, unter anderem im Raum Dachau. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
