Wertgutachten Finanzamt Mammendorf: Wenn Hofstelle und Bahnhofsnähe unterschiedlich bewertet werden

Wertgutachten Finanzamt Mammendorf: Wenn Hofstelle und Bahnhofsnähe unterschiedlich bewertet werden

Wer in Mammendorf eine Immobilie erbt, geschenkt bekommt oder aus einem anderen Anlass gegenüber dem Finanzamt einen Wert nachweisen muss, bekommt zunächst einen Feststellungsbescheid auf Basis eines typisierten, pauschalen Bewertungsverfahrens. Gerade in einer Gemeinde wie Mammendorf, die sich aus mehreren baulich sehr unterschiedlichen Ortsteilen zusammensetzt, kann dieser pauschal ermittelte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert der konkreten Immobilie abweichen – in beide Richtungen.

Dieser Beitrag erklärt, was ein Wertgutachten für das Finanzamt in Mammendorf leisten kann, welche Begriffe dabei häufig durcheinandergehen, wie der Ablauf aussieht und worauf Eigentümer und Erben bei Unterlagen und Fristen achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt ermittelt Immobilienwerte bei Erbschaft, Schenkung und weiteren Anlässen mit typisierten, pauschalen Verfahren nach dem Bewertungsgesetz.
  • Mammendorf besteht aus den Ortsteilen Mammendorf, Egg, Eitelsried, Nannhofen und Peretshofen – von der ehemaligen Hofstelle bis zur Wohnlage nahe dem Bahnhof reicht die Bausubstanz entsprechend weit.
  • Der Begriff Wertgutachten wird uneinheitlich verwendet: Je nach Anlass kann ein Kurzgutachten, eine Marktwertermittlung oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten sinnvoll sein.
  • Nach § 198 Abs. 2 BewG kann das Gutachten einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter bestellt oder zertifiziert worden ist, als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
  • Gegen einen Feststellungsbescheid läuft nach § 355 AO eine Einspruchsfrist von einem Monat; bei postalischer Zustellung gilt seit dem 1. Januar 2025 nach § 122 Abs. 2 AO eine Bekanntgabefiktion von vier Tagen nach Aufgabe zur Post.
  • Honorare richten sich nach Stundensatz, Fahrtkosten und meist einem vorab vereinbarten Festhonorar – eine pauschale Gesamtsumme ohne Objektprüfung ist nicht seriös möglich.

Mammendorf: Fünf Ortsteile zwischen Hofstelle und Bahnhofsnähe

Mammendorf liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck im erweiterten Münchner Umland, einige Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Fürstenfeldbruck. Die Gemeinde gliedert sich in die Ortsteile Mammendorf, Egg, Eitelsried, Nannhofen und Peretshofen und ist zugleich Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf.

Verkehrlich ist Mammendorf über die Bahnstrecke München–Augsburg angebunden: Der Bahnhof Mammendorf ist Endpunkt der S-Bahn-Linie S3 und wird zusätzlich von Regionalzügen bedient. Diese Anbindung hat rund um den Bahnhof zu Wohnbebauung geführt, die sich baulich deutlich von den ländlich geprägten, historisch landwirtschaftlich genutzten Ortsteilen wie Eitelsried oder Peretshofen unterscheidet.

Für die Immobilienbewertung bedeutet diese Vielfalt: Eine ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus, Nebengebäuden und größerem Grundstück in einem der kleineren Ortsteile lässt sich nicht nach demselben Schema bewerten wie ein jüngeres Einfamilienhaus oder eine Wohnung in Bahnhofsnähe. Die typisierten Verfahren des Finanzamts arbeiten jedoch bewusst mit pauschalen Ausgangsgrößen, die solche Unterschiede nur begrenzt abbilden.

Wertgutachten fürs Finanzamt: Anlässe und Begriffsklärung

Wann das Finanzamt einen Immobilienwert ermittelt

Immer wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt – durch Erbschaft, durch Schenkung oder im Rahmen einer sonstigen steuerlich relevanten Übertragung – muss für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer ein Wert festgestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich eine Steuer anfällt oder ob Freibeträge die Zahllast auf null reduzieren. Relevant wird ein Immobilienwert außerdem bei Vermögensauseinandersetzungen, bei vorweggenommener Erbfolge, bei Pflegschafts- oder Betreuungsverfahren sowie in weiteren rechtlichen oder steuerlichen Zusammenhängen, in denen der Wert einer Immobilie dokumentiert werden muss.

Wertgutachten, Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten: der Unterschied

Der Begriff Wertgutachten wird im Alltag häufig als Oberbegriff verwendet, ohne dass klar ist, welche Gutachtenform tatsächlich gemeint ist. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten dokumentiert die Wertermittlung ausführlich und nachvollziehbar nach den gesetzlich vorgesehenen Verfahren und wird insbesondere dann benötigt, wenn ein förmlicher Nachweis gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder einer anderen Stelle erforderlich ist. Ein Kurzgutachten beziehungsweise eine Marktwertermittlung fasst die wesentlichen Grundlagen kompakter zusammen und kann ausreichen, wenn kein vollständiges Gutachten verlangt wird, etwa für eine erste Einschätzung oder interne Zwecke. Welche Form für den jeweiligen Anlass in Mammendorf tatsächlich sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verwendungszweck ab und sollte vor einer Beauftragung geklärt werden.

Die typisierten Bewertungsverfahren des Finanzamts im Überblick

Das Finanzamt ermittelt den Wert nicht durch eine Besichtigung vor Ort, sondern anhand standardisierter, gesetzlich vorgegebener Verfahren nach dem Bewertungsgesetz. Welches Verfahren angewendet wird, richtet sich nach der Art der Immobilie.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert anhand von Vergleichspreisen beziehungsweise Bodenrichtwerten für ähnliche Objekte in vergleichbarer Lage abgeleitet. Für unbebaute Grundstücke ist dies regelmäßig das maßgebliche Verfahren. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen turnusmäßig ermittelt und bilden naturgemäß einen Durchschnitt über eine ganze Richtwertzone ab, nicht die Besonderheiten eines einzelnen Grundstücks.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zur Anwendung, für die sich kein unmittelbarer Vergleichswert ableiten lässt. Es setzt sich aus dem Bodenwert und dem um Alter und Zustand pauschal angepassten Gebäudewert zusammen. Besonderheiten wie Nebengebäude einer ehemaligen Hofstelle, ein ungewöhnlicher Grundstückszuschnitt oder eine individuelle Sanierung lassen sich damit nur begrenzt abbilden.

Ertragswertverfahren

Für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien wird regelmäßig das Ertragswertverfahren herangezogen. Es leitet den Wert aus den erzielbaren beziehungsweise erzielten Erträgen ab und arbeitet mit typisierten Liegenschaftszinssätzen und Bewirtschaftungskosten, die nicht jede individuelle Vertragssituation widerspiegeln.

Warum Hofstellen und ländlicher Altbestand pauschal schwer abzubilden sind

In Ortsteilen wie Egg, Eitelsried, Nannhofen oder Peretshofen finden sich neben modernisierten Wohnhäusern teils noch Gebäude, die ursprünglich als landwirtschaftliche Hofstelle errichtet wurden: Wohnhaus, ehemaliger Stall oder Scheune und ein vergleichsweise großes Grundstück bilden dabei häufig eine wirtschaftliche Einheit, die sich in ihrer Nutzung über Jahrzehnte verändert hat.

Die typisierten Verfahren des Finanzamts sind nicht darauf ausgelegt, solche gewachsenen Strukturen im Detail zu erfassen. Nebengebäude mit unterschiedlichem Erhaltungszustand, eine teilweise Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude oder ein Grundstückszuschnitt, der von der üblichen Bebauung abweicht, werden in der Regel nur grob pauschalisiert berücksichtigt. Gleichzeitig kann eine Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs oder in einem jüngeren Siedlungsbereich zu einer Nachfrage führen, die sich in den pauschalen Vergleichsgrößen ebenfalls nicht vollständig widerspiegelt.

Für Eigentümer und Erben in Mammendorf bedeutet das: Der vom Finanzamt mitgeteilte Steuerwert ist ein rechtlich bindender Ausgangspunkt, aber kein zwingend endgültiger. Weicht der eigene Eindruck von der Bausubstanz und Lage der konkreten Immobilie erheblich vom mitgeteilten Wert ab, kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein, bevor der Bescheid bestandskräftig wird.

Rechtliche Grundlagen: § 194 BauGB und § 198 BewG

Verkehrswert nach § 194 BauGB

Als allgemeine Wertdefinition orientiert sich die Verkehrswertermittlung an § 194 BauGB: Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dieser objektivierte Maßstab unterscheidet sich bewusst von einem Wunschpreis oder einem im Einzelfall tatsächlich erzielten Verkaufspreis.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Das Bewertungsgesetz räumt Steuerpflichtigen ausdrücklich die Möglichkeit ein, einen von der typisierten Bewertung abweichenden, niedrigeren Wert nachzuweisen. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses dienen; gleichgestellt ist das Gutachten einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden ist.

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist eine der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, damit ein Gutachten überhaupt als Nachweis im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG in Betracht kommt. Entscheidend bleibt dabei immer, dass das Gutachten methodisch nachvollziehbar, marktbezogen und auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag bezogen erstellt wird; eine automatische Übernahme eines bestimmten Ergebnisses durch das Finanzamt ist damit nicht verbunden.

Ablauf eines Wertgutachtens für das Finanzamt in Mammendorf

Der Weg von der Feststellung, dass der mitgeteilte Steuerwert möglicherweise zu hoch angesetzt ist, bis zum fertigen Gutachten folgt in der Regel einem festen Ablauf.

  • Erstgespräch und Einordnung: Klärung des Anlasses, des Bewertungsstichtags, der betroffenen Immobilie und der bereits vorliegenden Unterlagen, insbesondere des Feststellungsbescheids.
  • Objektbesichtigung: Begutachtung der Immobilie vor Ort im jeweiligen Ortsteil, einschließlich Zustand, Ausstattung, etwaiger Nebengebäude und wertrelevanter Besonderheiten.
  • Auswertung der Unterlagen: Prüfung von Grundbuchauszug, Lageplan, Baujahr, Wohn- und Nutzflächen, gegebenenfalls Mietverträgen oder Teilungserklärung.
  • Wertermittlung: Anwendung des für den Objekttyp passenden Verfahrens unter Berücksichtigung der tatsächlichen, individuellen Eigenschaften der Immobilie.
  • Gutachtenerstellung: Nachvollziehbare, schriftliche Dokumentation der Wertermittlung mit allen methodischen Grundlagen.
  • Einreichung beim Finanzamt: Vorlage des Gutachtens als Nachweis im laufenden Feststellungs- oder Einspruchsverfahren.

Je nach Umfang des Objekts und der Verfügbarkeit der Unterlagen nimmt dieser Ablauf üblicherweise mehrere Wochen in Anspruch. Eine frühzeitige Beauftragung nach Erhalt des Feststellungsbescheids ist deshalb sinnvoll, um innerhalb laufender Fristen handeln zu können.

Unterlagen und Fristen

Unterlagen für die Bewertung

Für eine belastbare Bewertung werden in der Regel benötigt: der Feststellungsbescheid des Finanzamts, ein aktueller Grundbuchauszug, Lagepläne beziehungsweise Flurkarten, Angaben zum Baujahr und zu durchgeführten Modernisierungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, bei vermieteten Objekten die bestehenden Mietverträge sowie bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Bei ehemaligen Hofstellen gehören dazu häufig auch Angaben zu Nebengebäuden und deren bisheriger Nutzung. Liegen Unterlagen nicht vollständig vor, lassen sie sich teils über das Grundbuchamt, die Gemeinde Mammendorf oder das zuständige Bauamt nachträglich beschaffen.

Fristen beim Feststellungsbescheid

Gegen einen Feststellungsbescheid kann innerhalb der Einspruchsfrist nach § 355 AO Einspruch eingelegt werden; diese Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bei postalischer Zustellung innerhalb Deutschlands gilt seit dem 1. Januar 2025 nach § 122 Abs. 2 AO eine Bekanntgabefiktion von vier Tagen nach Aufgabe zur Post, zuvor galten drei Tage. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, und ein späterer Nachweis eines niedrigeren Werts ist nur noch unter engeren Voraussetzungen möglich. Eigentümer und Erben in Mammendorf sollten den Bescheid deshalb zeitnah nach Zugang prüfen lassen, statt die Fristberechnung erst kurz vor Ablauf vorzunehmen.

Honorar und Kostenrahmen eines Wertgutachtens

Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach Gutachtenform, Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand der Immobilie, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem konkreten Bewertungsaufwand. Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt.; üblicherweise wird vor Beauftragung ein Festhonorar vereinbart, das sich an diesen Ausgangsgrößen sowie am tatsächlichen Aufwand orientiert.

Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich seriös nicht ohne Kenntnis der konkreten Immobilie nennen – insbesondere dann, wenn zu einer Hofstelle mehrere Gebäude und ein größeres Grundstück gehören. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Vereinfachtes Beispiel: ehemalige Hofstelle und Neubau nahe dem Bahnhof

Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht und konstruiert, um den Unterschied zwischen typisierter Bewertung und individueller Betrachtung zu veranschaulichen; es handelt sich nicht um einen tatsächlichen Fall.

Erbe A erhält eine ehemalige Hofstelle in einem der kleineren Ortsteile mit Wohnhaus, einem älteren Nebengebäude und einem größeren Grundstück. Erbe B erhält ein deutlich jüngeres Einfamilienhaus in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof Mammendorf. Das Finanzamt wendet für beide Objekte dasselbe Sachwertverfahren mit vergleichbaren pauschalen Alterswertminderungen und Baupreisindizes an.

In der Praxis kann sich zeigen, dass die pauschale Alterswertminderung beim Nebengebäude der Hofstelle dessen tatsächlichen Zustand und eine bereits erfolgte Umnutzung nicht ausreichend abbildet, während beim jüngeren Haus nahe dem Bahnhof die Nachfrage nach einer S-Bahn-Anbindung im pauschalen Verfahren nicht vollständig erfasst wird. In beiden Fällen kann eine individuelle Begutachtung zu einem anderen Ergebnis führen als die rein typisierte Berechnung – mit der Möglichkeit einer Abweichung in beide Richtungen, nicht nur nach unten.

Typische Fehler im Umgang mit dem Feststellungsbescheid

  • Frist verstreichen lassen: Der Feststellungsbescheid wird zur Seite gelegt, bis die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
  • Verwechslung von Markteinschätzung und Gutachten: Eine unverbindliche Einschätzung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG an einen Nachweis.
  • Unvollständige Unterlagen zu Nebengebäuden: Gerade bei ehemaligen Hofstellen fehlen häufig Angaben zu früheren Um- oder Anbauten, was die Bewertung verzögert.
  • Vermischung von Anlässen: Ein für die Erbschaftsteuer erstelltes Gutachten wird unreflektiert für andere Zwecke weiterverwendet, ohne die unterschiedlichen methodischen Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Zu später Kontakt zum Sachverständigen: Wird erst kurz vor Fristablauf ein Gutachter beauftragt, reicht die Zeit für eine sorgfältige Objektbesichtigung und Auswertung oft nicht mehr aus.

Was ein Wertgutachten fürs Finanzamt nicht ersetzt

Ein Wertgutachten für das Finanzamt ist eine Wertermittlung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zur steuerlichen Gestaltung, zu Freibeträgen oder zur Berechnung der konkreten Steuerlast gehören in die Hände eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts; bei Bedarf kann zusätzlich entsprechender fachlicher Rat eingeholt werden.

Ebenso wenig ersetzt ein solches Gutachten eine bautechnische Begutachtung. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und kein Bausachverständiger für akute Bauschäden oder für die bautechnische Baubegleitung von Neubauten – insbesondere bei älteren Nebengebäuden früherer Hofstellen ist das eine wichtige Abgrenzung. Für solche Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Muss ich das Wertgutachten selbst beim Finanzamt einreichen?

Ja, der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen. Das Gutachten wird dem zuständigen Finanzamt im laufenden Feststellungs- oder Einspruchsverfahren vorgelegt, in der Regel schriftlich mit den dazugehörigen Unterlagen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Wertgutachtens für das Finanzamt?

Je nach Objekt, Unterlagenlage und Terminabstimmung für die Besichtigung nimmt die Erstellung üblicherweise mehrere Wochen in Anspruch. Angesichts der einmonatigen Einspruchsfrist ist eine frühzeitige Beauftragung nach Erhalt des Bescheids empfehlenswert.

Was passiert, wenn das Finanzamt den im Gutachten ermittelten Wert nicht übernimmt?

Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im Einzelfall auf methodische Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Eine automatische Übernahme jedes Ergebnisses gibt es nicht; bei Rückfragen oder abweichender Einschätzung kann eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens erforderlich werden. Bei grundsätzlichen rechtlichen Meinungsverschiedenheiten empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.

Gilt ein für die Erbschaftsteuer erstelltes Gutachten auch für andere Zwecke, etwa die Grunderwerbsteuer?

Nicht ohne weiteres. Unterschiedliche steuerliche und rechtliche Anlässe können unterschiedliche methodische Anforderungen an die Wertermittlung stellen. Für jeden Anlass sollte geprüft werden, ob ein bestehendes Gutachten ausreicht oder eine eigenständige Bewertung sinnvoll ist.

Reicht eine Einschätzung eines Immobilienmaklers als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus?

In der Regel nicht. § 198 Abs. 2 BewG verlangt ein Gutachten eines entsprechend bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beziehungsweise des zuständigen Gutachterausschusses. Eine unverbindliche Markteinschätzung eines Maklers erfüllt diese Anforderung nicht.

Was kostet ein Wertgutachten für das Finanzamt ungefähr?

Das lässt sich ohne Kenntnis der konkreten Immobilie nicht seriös pauschal beziffern. Grundlage sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. und Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt.; häufig wird vorab ein Festhonorar vereinbart, das sich am tatsächlichen Aufwand orientiert.

Spielt es eine Rolle, in welchem Ortsteil von Mammendorf die Immobilie liegt?

Ja, die Lage innerhalb der Gemeinde kann sich auf wertrelevante Faktoren wie Baualter, Bausubstanz, Grundstückszuschnitt und Nähe zum Bahnhof auswirken. Eine individuelle Begutachtung berücksichtigt diese lagebezogenen Unterschiede zwischen den Ortsteilen Mammendorf, Egg, Eitelsried, Nannhofen und Peretshofen, während das typisierte Verfahren des Finanzamts mit pauschalen Durchschnittsgrößen arbeitet.

Kann ich ein Wertgutachten auch schon vor dem Feststellungsbescheid in Auftrag geben?

Das ist grundsätzlich möglich, etwa um frühzeitig eine fachliche Einschätzung zur voraussichtlichen Wertspanne zu erhalten. Der förmliche Nachweis gegenüber dem Finanzamt bezieht sich dann weiterhin auf den im Feststellungsbescheid festgelegten Bewertungsstichtag.

Was mache ich, wenn ich die einmonatige Einspruchsfrist bereits verpasst habe?

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig, und eine nachträgliche Korrektur ist nur noch unter engeren rechtlichen Voraussetzungen möglich. In diesem Fall sollte zeitnah ein Steuerberater oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die verbleibenden Möglichkeiten im Einzelfall zu prüfen.

Unterscheidet sich ein Wertgutachten für eine Hofstelle von dem für ein normales Einfamilienhaus?

Methodisch wird dasselbe gesetzliche Rahmenwerk angewendet, der Prüfungsaufwand kann sich aber unterscheiden. Bei einer ehemaligen Hofstelle müssen zusätzlich Nebengebäude, deren Zustand und ihre bisherige Nutzung sowie der oft größere und unregelmäßiger geschnittene Grundstückszuschnitt in die Bewertung einfließen.

Nächste Schritte für Eigentümer und Erben in Mammendorf

Wer einen Feststellungsbescheid des Finanzamts erhalten hat und den darin angesetzten Wert für die eigene Immobilie in Mammendorf für zu hoch hält, sollte den Bescheid zeitnah prüfen lassen und bei Bedarf innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach § 355 AO handeln. Eine fachliche, nachvollziehbare Einschätzung durch einen zertifizierten Sachverständigen schafft dafür eine belastbare Grundlage – unabhängig davon, ob es sich um eine ehemalige Hofstelle, ein Haus nahe dem Bahnhof oder ein anderes Objekt im Gemeindegebiet handelt.

Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer und Erben in München und im Münchner Umland, einschließlich Mammendorf, bei der nachvollziehbaren Wertermittlung von Immobilien für das Finanzamt und weitere Anlässe. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de · immobewertung-hercog.de

Weitere Einordnung zu angrenzenden Themen im Tätigkeitsgebiet: Immobiliengutachten Finanzamt Haimhausen und Gutachter Finanzamt Immobilie Eichenau.

Über Michael Hercog: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

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