Gutachter Finanzamt Immobilie Eichenau: Wann sich ein unabhängiges Gutachten lohnt
Wenn das Finanzamt bei einer Erbschaft, einer Schenkung oder im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung einen Immobilienwert feststellt, geschieht das in der Praxis meist über ein stark typisiertes, standardisiertes Verfahren. Individuelle Besonderheiten eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Eichenau – ein ungünstiger Grundriss, ein Sanierungsstau, eine schwierige Erschließung oder Rechte Dritter – finden darin nur begrenzt Berücksichtigung. Das Ergebnis kann ein Steuerwert sein, der deutlich über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert liegt. An dieser Stelle kommt ein unabhängiger Gutachter für das Finanzamt ins Spiel: Er ermittelt den tatsächlichen Wert der Immobilie und liefert damit die fachliche Grundlage, um einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dieser Beitrag erklärt, in welchen Situationen das in Eichenau sinnvoll ist, welche rechtlichen Grundlagen dabei greifen, wie ein solches Gutachten abläuft und worauf Eigentümer und Erben bei der Beauftragung achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Finanzamt ermittelt Grundbesitzwerte für Erbschaft-, Schenkung- und ähnliche Zwecke meist typisiert nach dem Bewertungsgesetz – nicht individuell wie bei einer freien Marktbewertung.
- Nach § 198 Abs. 2 BewG kann ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
- Für Eigentümer und Erben in Eichenau kommt das vor allem bei Erbschaft, Schenkung, einem zu hoch wirkenden Steuerwertbescheid oder einer Vermögensauseinandersetzung in Betracht.
- Ein Gutachten für das Finanzamt sollte von einer Person erstellt werden, die über die im Gesetz genannte Qualifikation verfügt – etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
- Fristen sind wichtig: Seit 1. Januar 2025 gilt bei postalischer Bekanntgabe eine Zugangsfiktion von vier Tagen, die Einspruchsfrist selbst beträgt nach § 355 Abs. 1 AO regelmäßig einen Monat.
- Welche Gutachtenform sinnvoll ist und welches Honorar dafür realistisch ist, lässt sich erst nach Sichtung der konkreten Immobilie und der Unterlagen einschätzen.
Warum das Finanzamt bei Immobilien überhaupt einen eigenen Wert ermittelt
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für einige weitere steuerliche Zwecke muss der Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag feststehen. Da nicht für jede Immobilie in Deutschland ein frisches Verkehrswertgutachten vorliegt, nutzt die Finanzverwaltung typisierte Bewertungsverfahren aus dem Bewertungsgesetz – etwa das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in standardisierter Form. Diese Verfahren arbeiten mit Pauschalwerten, statistischen Liegenschaftszinssätzen und vereinfachten Annahmen zum Gebäudezustand. Das Finanzamt stellt den so ermittelten Grundbesitzwert in einem eigenständigen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG fest, das verfahrensrechtlich von der eigentlichen Steuerfestsetzung getrennt ist.
Der Vorteil dieser Typisierung liegt in der Verwaltungseffizienz: Millionen von Immobilien lassen sich so ohne Einzelbegutachtung bewerten. Der Nachteil betrifft die Eigentümer: Individuelle wertmindernde Faktoren – ein konkreter Renovierungsbedarf, eine ungewöhnliche Grundstücksform, Lärmbelastung, Altlasten, Wohnrechte oder eine schwierige Vermarktungslage – bleiben in der Typisierung häufig unberücksichtigt oder nur grob erfasst. Wessen Immobilie in Eichenau von solchen Besonderheiten betroffen ist, bekommt mit dem typisierten Verfahren oft einen Wert mitgeteilt, der über dem liegt, was sich am Markt tatsächlich erzielen ließe.
Die häufigsten Anlässe für einen Gutachter in Eichenau gegenüber dem Finanzamt
In der Praxis treten vier Konstellationen besonders häufig auf, in denen Eigentümer in Eichenau einen unabhängigen Gutachter für das Finanzamt beauftragen.
Erbschaft und Nachlass
Erben einer Immobilie in Eichenau erhalten vom zuständigen Finanzamt eine Aufforderung zur Erbschaftsteuererklärung beziehungsweise später einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert. Wirkt dieser Wert zu hoch – etwa weil das Haus seit Jahren nicht modernisiert wurde oder weil mehrere Erben sich uneinig sind und eine objektive Grundlage für die Auseinandersetzung brauchen –, kann ein Gutachten helfen, den tatsächlichen Wert nachvollziehbar zu belegen.
Schenkung zu Lebzeiten
Wird eine Immobilie in Eichenau zu Lebzeiten übertragen, stellt das Finanzamt ebenfalls einen Grundbesitzwert für die Schenkungsteuer fest. Auch hier gilt: Je nach Objekt kann der typisierte Wert spürbar über dem tatsächlichen Marktwert liegen, wenn individuelle Eigenschaften des Gebäudes oder Grundstücks nicht ausreichend abgebildet werden.
Zu hoch wirkender Steuerwertbescheid
Manche Eigentümer bekommen den Feststellungsbescheid zugestellt und haben den Eindruck, der angesetzte Wert passe nicht zur tatsächlichen Beschaffenheit ihrer Immobilie. In diesem Fall lohnt sich eine fachliche Prüfung, ob ein Gegengutachten wirtschaftlich sinnvoll ist – insbesondere, wenn die Differenz zum vermuteten Marktwert deutlich ausfällt.
Vermögensauseinandersetzung und weitere Anlässe
Auch bei einer Trennung oder Scheidung, in Pflegschafts- und Betreuungsverfahren oder für Vermögensaufstellungen kann ein belastbarer, nachvollziehbarer Immobilienwert erforderlich sein, der sich im Zweifel auch gegenüber dem Finanzamt oder einem Gericht vertreten lässt.
Rechtliche Grundlage: § 198 BewG und der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Zentrale Rechtsgrundlage für den Gegennachweis ist § 198 Abs. 2 BewG. Danach kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. BauGB oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen. Entscheidend ist damit zunächst die Qualifikation der gutachtenerstellenden Person: Sie muss über eine entsprechende Bestellung oder Zertifizierung verfügen, die genau diesen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wichtig für Eigentümer in Eichenau: Das Gesetz spricht von einem Gutachten, das regelmäßig als Nachweis dienen kann. Das bedeutet eine grundsätzliche Eignung, keine pauschale Zusicherung, dass jedes vorgelegte Gutachten in jedem Einzelfall ohne weitere Prüfung übernommen wird. Die Finanzverwaltung bleibt im Rahmen der Amtsermittlung befugt, ein vorgelegtes Gutachten zu würdigen. Ein fachlich sauber begründetes, methodisch nachvollziehbares Gutachten erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der niedrigere Wert anerkannt wird.
Verkehrswert nach § 194 BauGB – was genau ermittelt wird
Der Begriff, mit dem ein Gutachter für das Finanzamt in der Regel arbeitet, ist der Verkehrswert beziehungsweise Marktwert nach § 194 BauGB. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Für die praktische Arbeit bedeutet das: Der Gutachter berücksichtigt Lage, Zustand, Baujahr, Grundstückszuschnitt, Rechte und Lasten, Erschließungssituation und das aktuelle Marktumfeld – abgeleitet aus den normierten Wertermittlungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren), je nachdem, welches Verfahren für die konkrete Immobilie sachgerecht ist. Das Ergebnis ist ein individuell hergeleiteter, methodisch begründeter Wert, der sich deutlich von einer pauschalen Online-Einschätzung unterscheidet.
Welche Qualifikation ein Gutachter für das Finanzamt mitbringen sollte
Weil § 198 Abs. 2 BewG konkrete Anforderungen an die Person des Gutachters stellt, ist die Auswahl des Gutachters kein nebensächlicher Schritt. Für Eigentümer in Eichenau lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:
- Liegt eine Bestellung oder Zertifizierung vor, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht – etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?
- Erstellt die Person tatsächlich Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 BauGB, oder werden nur grobe Wertindikationen angeboten?
- Ist nachvollziehbar, nach welchem Verfahren bewertet wird, und wird dies im Gutachten offen dokumentiert?
- Wird transparent kommuniziert, dass ein Ergebnis vom Finanzamt nicht pauschal zugesichert werden kann, sondern von der methodischen Qualität und den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt?
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erstellt im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für steuerliche Anlässe wie Erbschaft, Schenkung und Finanzamts-Feststellungsverfahren. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert, mit veröffentlichten Standorten in München, Grasbrunn und Haar und Tätigkeitsschwerpunkt in München und im Münchner Umland – wozu auch der westliche Landkreis Fürstenfeldbruck mit Eichenau gehört.
Objektarten in Eichenau und im westlichen Landkreis Fürstenfeldbruck
Eichenau liegt als Gemeinde im Landkreis Fürstenfeldbruck im westlichen Münchner Umland, mit S-Bahn-Anschluss in Richtung München und einer gewachsenen, überwiegend von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie einzelnen Wohnanlagen geprägten Siedlungsstruktur. Für die Bewertung gegenüber dem Finanzamt spielt die Objektart eine wichtige Rolle, weil sie das anzuwendende Wertermittlungsverfahren mitbestimmt.
Einfamilien- und Doppelhäuser aus unterschiedlichen Baualtersklassen
Viele Objekte in Eichenau stammen aus unterschiedlichen Bauphasen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, teils mit nachträglichen Erweiterungen, Dachausbauten oder Modernisierungen. Für diese Gebäudeklasse kommt häufig das Sachwertverfahren oder – bei ausreichender Vergleichsbasis – das Vergleichswertverfahren in Betracht. Gerade bei älteren, nicht durchgängig modernisierten Gebäuden kann das typisierte Finanzamtsverfahren den tatsächlichen Instandhaltungsbedarf unterschätzen.
Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen wirken sich Lage innerhalb der Wohnanlage, Stockwerk, Grundrisszuschnitt, Gemeinschaftseigentum und etwaiger Sanierungsstau am Gebäude auf den Wert aus. Hier kommt regelmäßig das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, sofern eine ausreichende Vergleichsbasis besteht.
Gewerblich genutzte und gemischt genutzte Objekte
Vereinzelt sind in und um Eichenau auch gewerblich oder gemischt genutzte Immobilien zu bewerten, etwa im Zusammenhang mit einer Erbschaft eines Mehrfamilienhauses mit gewerblicher Einheit im Erdgeschoss. Für diese Fälle ist in der Regel das Ertragswertverfahren einschlägig, das auf nachhaltig erzielbaren Erträgen basiert.
Der Ablauf einer Begutachtung für das Finanzamt
Der konkrete Ablauf unterscheidet sich je nach Anlass im Detail, folgt aber in der Regel einem ähnlichen Muster.
Erstkontakt und Einordnung des Anlasses
Zunächst wird geklärt, worum es geht: Erbschaft, Schenkung, Einspruch gegen einen bestehenden Bescheid oder ein anderer Anlass. Daraus ergibt sich, welche Gutachtenform – ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten – fachlich sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Ortstermin und Objektaufnahme
Vor Ort wird die Immobilie besichtigt, Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und Besonderheiten werden dokumentiert, in der Regel auch fotografisch für die interne Dokumentation des Gutachtens. Rechte und Lasten, Grundstückszuschnitt und Erschließungssituation fließen ebenfalls in die Bewertung ein.
Auswertung, Gutachtenerstellung, Übergabe
Anschließend wird der Wert nach dem sachgerechten Verfahren hergeleitet, methodisch dokumentiert und in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten kann dann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG eingereicht werden.
Welche Unterlagen für das Gutachten benötigt werden
Je vollständiger die Unterlagenlage, desto zügiger und fundierter lässt sich ein Gutachten erstellen. In der Praxis werden unter anderem folgende Unterlagen angefragt:
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan beziehungsweise Flurkarte
- Baupläne beziehungsweise Grundrisse, soweit vorhanden
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Angaben zu Baujahr, durchgeführten Modernisierungen und Sanierungen
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Angaben zur Instandhaltungsrücklage
- bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten: Mietverträge und Angaben zu den erzielten Erträgen
- gegebenenfalls der bereits vorliegende Feststellungsbescheid des Finanzamts
Fristen, die Eigentümer und Erben im Blick haben sollten
Neben der inhaltlichen Bewertung spielen bei Finanzamtsverfahren auch formale Fristen eine Rolle. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei postalischer Bekanntgabe eines Verwaltungsakts nach § 122 Abs. 2 AO eine Zugangsfiktion von vier Tagen nach Aufgabe zur Post – zuvor galten drei Tage. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Zugangsfiktion nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag.
Gegen einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Nach § 355 Abs. 1 AO ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wer einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen möchte, sollte diese Frist im Blick haben, da ein Gutachten entsprechend rechtzeitig beauftragt und erstellt werden muss, um es fristgerecht einreichen zu können. Bei Unsicherheiten zur konkreten Fristberechnung im Einzelfall empfiehlt sich zusätzlich der Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Honorar und Kosten eines Gutachtens für das Finanzamt
Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach Gutachtenform, Objektart und -größe, Rechten und Lasten, Zustand der Immobilie, Umfang der vorliegenden Unterlagen und dem damit verbundenen Aufwand. Üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart, das auf diese Faktoren abgestimmt ist. Grundlage dafür kann ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer sein. Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich seriös nicht im Voraus nennen, ohne die konkrete Immobilie und den Bewertungsanlass zu kennen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Typische Fehler, die den Nachweis erschweren
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Stolpersteine auf, die den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erschweren können:
- Beauftragung einer Person ohne die in § 198 Abs. 2 BewG geforderte Qualifikation, sodass das Gutachten als Nachweis nicht geeignet ist.
- Verzicht auf eine Ortsbesichtigung, obwohl objektspezifische Besonderheiten – etwa Sanierungsstau oder ungewöhnliche Grundstückszuschnitte – für die Bewertung relevant sind.
- Unvollständige Unterlagen, die zu Verzögerungen oder zu einer weniger belastbaren Herleitung führen.
- Verpasste Fristen, weil die Beauftragung des Gutachtens zu spät erfolgt und das Gutachten nicht mehr rechtzeitig vorliegt.
- Vermischung von freier Marktbewertung (etwa für einen Verkauf) und dem für das Finanzamt relevanten Verkehrswert nach § 194 BauGB – beides sind unterschiedliche Fragestellungen.
Was ein Gutachten nicht leisten kann – fachliche Abgrenzung
Ein Immobiliengutachten für das Finanzamt ist kein Freibrief und keine Garantie auf einen bestimmten steuerlichen Vorteil. Die Finanzverwaltung würdigt das vorgelegte Gutachten im Rahmen ihrer Amtsermittlung; eine Steuerersparnis in konkreter Höhe lässt sich seriös nicht zusichern. Ebenso wenig ersetzt ein Wertgutachten eine Rechts- oder Steuerberatung: Bei Fragen zur Erbschaftsteuererklärung, zu Freibeträgen oder zur konkreten Fristenberechnung ist ergänzend ein Steuerberater oder Rechtsanwalt gefragt.
Fachlich ebenfalls wichtig: Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung bewertet den wirtschaftlichen Wert einer Immobilie. Er ist damit kein Bausachverständiger für akute Bauschäden und keine bautechnische Baubegleitung für Neubauten – diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Teil der hier beschriebenen Tätigkeit und sollten im Bedarfsfall separat bei entsprechend spezialisierten Fachleuten angefragt werden.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Gutachter für das Finanzamt in Eichenau überhaupt?
Immer dann, wenn der vom Finanzamt typisiert ermittelte Grundbesitzwert deutlich über dem vermuteten tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegt – etwa bei Sanierungsstau, ungewöhnlichem Grundstückszuschnitt, Rechten Dritter oder einer schwierigen Vermarktungslage. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt von der Differenz zwischen typisiertem Wert und tatsächlichem Wert sowie von den zu erwartenden Kosten des Gutachtens ab.
Wer darf ein Gutachten erstellen, das das Finanzamt als Nachweis akzeptiert?
Nach § 198 Abs. 2 BewG kommen Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen in Betracht, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.
Wird jedes Gutachten vom Finanzamt automatisch übernommen?
Nein. Das Gesetz spricht davon, dass ein solches Gutachten regelmäßig als Nachweis dienen kann. Die Finanzverwaltung bleibt im Rahmen ihrer Amtsermittlung befugt, das vorgelegte Gutachten zu würdigen. Ein methodisch nachvollziehbares, fachlich sauber begründetes Gutachten erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung, eine pauschale Zusicherung gibt es jedoch nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und dem vom Finanzamt typisiert ermittelten Steuerwert?
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB wird individuell unter Berücksichtigung der tatsächlichen Eigenschaften der konkreten Immobilie hergeleitet. Der vom Finanzamt typisiert ermittelte Grundbesitzwert basiert dagegen auf standardisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes mit vereinfachten, statistisch abgeleiteten Annahmen. Beide Werte können bei derselben Immobilie unterschiedlich ausfallen.
Welche Unterlagen sollten für den Ersttermin schon vorliegen?
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Lageplan beziehungsweise Flurkarte, vorhandene Baupläne, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie – bei Eigentumswohnungen – die Teilungserklärung. Ein bereits vorliegender Feststellungsbescheid des Finanzamts ist ebenfalls hilfreich, aber nicht in jedem Fall zwingend für den ersten Kontakt.
Wie lange dauert es, bis ein Gutachten fertig ist?
Das hängt von Objektart, Umfang der Unterlagen und aktueller Auslastung ab. Pauschale Bearbeitungszeiten lassen sich seriös nicht zusagen; sie sollten im Erstkontakt für den konkreten Fall besprochen werden – insbesondere, wenn eine Einspruchsfrist läuft.
Welche Frist gilt, wenn ich gegen den Feststellungsbescheid vorgehen möchte?
Nach § 355 Abs. 1 AO ist der Einspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Bei postalischer Zustellung gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Zugangsfiktion von vier Tagen nach Aufgabe zur Post. Für die genaue Berechnung im Einzelfall empfiehlt sich ergänzend der Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Was kostet ein Gutachten für das Finanzamt?
Die Kosten richten sich nach Gutachtenform, Objektart und -größe, Rechten und Lasten, Zustand, Unterlagenumfang und Aufwand. Üblich ist ein vorab vereinbartes Festhonorar; als Grundlage kann ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie 0,80 Euro pro Kilometer Fahrtkosten zzgl. Mehrwertsteuer dienen. Eine konkrete Gesamtsumme lässt sich erst nach Sichtung der Immobilie und der Unterlagen seriös nennen.
Kann ein Gutachter für das Finanzamt auch bei einer Erbengemeinschaft in Eichenau helfen?
Ja. Gerade wenn mehrere Erben gemeinsam über eine Immobilie entscheiden müssen, kann ein unabhängiges, nachvollziehbares Wertgutachten helfen, eine sachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen – sowohl für die Erbschaftsteuererklärung als auch für eine mögliche Auseinandersetzung unter den Erben.
Ersetzt das Gutachten die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater?
Nein. Das Gutachten liefert den fachlich fundierten Immobilienwert als Grundlage für den Nachweis nach § 198 Abs. 2 BewG. Fragen zur Erbschaftsteuererklärung selbst, zu Freibeträgen oder zur rechtlichen Einordnung im Einzelfall gehören in die Hände eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Fazit und nächste Schritte
Für Eigentümer und Erben in Eichenau kann ein unabhängiges Gutachten für das Finanzamt immer dann sinnvoll sein, wenn der typisiert ermittelte Grundbesitzwert erkennbar über dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegt. Rechtlich eröffnet § 198 Abs. 2 BewG dafür den Weg über ein Gutachten einer entsprechend qualifizierten Person; inhaltlich orientiert sich die Wertermittlung am Verkehrswertbegriff des § 194 BauGB. Wichtig sind dabei eine sorgfältige Objektaufnahme, vollständige Unterlagen, eine saubere methodische Herleitung und die rechtzeitige Beauftragung im Hinblick auf laufende Fristen.
Wer in Eichenau eine Immobilie aus Erbschaft, Schenkung oder im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung einordnen lassen möchte, kann sich zunächst unverbindlich zum konkreten Anlass und zu den vorliegenden Unterlagen austauschen. Weitere Einordnungen zu angrenzenden Themen bietet beispielsweise der Beitrag zu Immobiliengutachten für die Erbschaft gegenüber dem Finanzamt im Landkreis Fürstenfeldbruck oder der Beitrag zu Immobiliengutachten bei Schenkung gegenüber dem Finanzamt in Puchheim. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum gibt die Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog.
Über den Autor
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
