Verkehrswertgutachten Grünwald: Aufbau, Verfahren und Besonderheiten bei Villen und großen Grundstücken
Wer in Grünwald eine Immobilie bewerten lassen möchte, braucht meist nicht nur eine Zahl, sondern ein nachvollziehbares, methodisch korrektes Gutachten – etwa für das Finanzamt, eine Erbauseinandersetzung, eine Scheidung oder eine Finanzierungsentscheidung. Grünwald im Isartal südlich von München ist geprägt von großzügigen Grundstücken, gewachsenen Villenlagen und einem Immobilienbestand, der sich in Art, Baujahr und Zustand deutlich unterscheidet. Dieser Beitrag erklärt, wie ein Verkehrswertgutachten aufgebaut ist, welches Wertermittlungsverfahren für Immobilien in Grünwald regelmäßig in Frage kommt, wie Immobilienbewertung Michael Hercog dabei vorgeht und worauf Eigentümer bei der Beauftragung achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB und ist in seinem Aufbau gesetzlich und fachlich vorgegeben – es ist mehr als eine reine Wertangabe.
- In Grünwald prägen große Grundstücke, freistehende Einfamilienhäuser und Villenlagen die Wahl des passenden Wertermittlungsverfahrens besonders stark.
- Je nach Objekt kommt das Vergleichswert-, das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz – häufig auch in Kombination.
- Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist für Finanzamt, Gericht und Bank regelmäßig die am ausführlichsten begründete Entscheidungsgrundlage.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und auf dem bestehenden Unternehmensauftritt seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig.
- Die Kosten richten sich nach Aufwand, Objektart, -größe und Bewertungsanlass; eine pauschale Gesamtsumme lässt sich seriös erst nach kurzer Prüfung der Immobilie und der Unterlagen einschätzen.
Was ein Verkehrswertgutachten ist und warum sein Aufbau zählt
Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert: Er wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Diese gesetzliche Definition ist der Maßstab, an dem sich jedes Verkehrswertgutachten orientiert.
Für die Praxis entscheidend ist dabei weniger die Definition selbst als der Aufbau des Gutachtens, in dem diese Definition mit konkreten, nachvollziehbaren Angaben zur jeweiligen Immobilie hinterlegt wird. Ein Gutachten, das nur ein Ergebnis nennt, ohne den Weg dorthin offenzulegen, erfüllt diesen Zweck nicht. Gerade bei Immobilien in Grünwald – oft mit großen Grundstücken, individuellem Baubestand und teils erheblichen Wertunterschieden je nach Lage innerhalb des Ortes – kommt es auf eine saubere, nachvollziehbare Herleitung an, damit das Ergebnis bei Finanzamt, Gericht, Bank oder innerhalb einer Erbengemeinschaft tragfähig ist.
Diese Bausteine gehören in ein Verkehrswertgutachten
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Bausteinen. Die folgende Übersicht orientiert sich an der üblichen Struktur, wie sie Immobilienbewertung Michael Hercog in Grünwald und im übrigen Tätigkeitsgebiet anwendet.
Objekt- und Grundstücksbeschreibung
Am Anfang steht die genaue Beschreibung der Immobilie: Grundstücksgröße und -zuschnitt, Gebäudeart, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche, Bauweise, Ausstattungsstandard und bauliche Besonderheiten. Bei den oft großzügig geschnittenen Grundstücken in Grünwald spielt dabei auch die Frage einer möglichen weiteren baulichen Nutzung eine Rolle, soweit sie sich aus den geltenden planungsrechtlichen Vorgaben ergibt.
Rechte, Lasten und baurechtliche Rahmenbedingungen
Im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten – etwa Wegerechte, Nutzungsrechte oder Grundpfandrechte – sowie die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks werden erfasst und in ihrer Wertrelevanz eingeordnet. Das schließt den Blick auf den Bebauungsplan oder, falls kein Bebauungsplan vorliegt, auf die Einordnung nach § 34 oder § 35 BauGB mit ein.
Wahl und Begründung des Wertermittlungsverfahrens
Welches Verfahren – Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren – im Einzelfall herangezogen wird, muss im Gutachten begründet werden. Diese Begründung ist einer der Kernbestandteile, da sie die methodische Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses sicherstellt.
Lagebeurteilung und Marktanpassung
Die konkrete Lage innerhalb von Grünwald – etwa Nähe zur Isar, zum Ortskern oder zu Verkehrsanbindungen – wird qualitativ beurteilt und, soweit belastbare Daten vorliegen, in die Wertermittlung einbezogen. Bodenrichtwerte können dabei ein Anhaltspunkt sein, sind aber nicht mit dem individuellen Verkehrswert einer konkreten Immobilie gleichzusetzen, da sie durchschnittliche Werte für eine Richtwertzone abbilden.
Ergebnis, Begründung und Anlagen
Am Ende steht das begründete Ergebnis, ergänzt um Anlagen wie Fotodokumentation, Lagepläne und verwendete Unterlagen. Ein Gutachten, das nachvollziehbar begründet, welche Angaben und Überlegungen zum Ergebnis geführt haben, kann bei einer Prüfung durch Finanzamt, Gericht oder Bank eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen.
Welches Wertermittlungsverfahren für Immobilien in Grünwald regelmäßig in Frage kommt
Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach Objektart, Nutzung und verfügbarer Marktdatenlage – nicht nach einer pauschalen Vorgabe für den gesamten Ort. Für Grünwald lassen sich dennoch typische Konstellationen beschreiben.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus tatsächlich erzielten Preisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Es eignet sich besonders dort, wo ausreichend vergleichbare Verkaufsfälle vorliegen, etwa bei Wohnungen oder bei Einfamilienhäusern in eher einheitlich bebauten Lagen. Bei sehr individuellen Villen mit großen, unterschiedlich geschnittenen Grundstücken stößt das Verfahren dagegen mitunter an Grenzen, weil belastbare Vergleichsobjekte seltener vorliegen.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert über die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung, zuzüglich des Bodenwerts. Es wird bei individuell errichteten, selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Villen häufig herangezogen, da hier die Vergleichswertbildung aufgrund der Individualität der Objekte eingeschränkt ist. Gerade bei größeren Grundstücken, wie sie in Grünwald verbreitet sind, kommt dem gesondert zu ermittelnden Bodenwert eine erhebliche Bedeutung zu.
Ertragswertverfahren
Ist eine Immobilie vermietet oder wird sie zur Kapitalanlage gehalten, kommt das Ertragswertverfahren in Betracht. Es leitet den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen ab. In Grünwald betrifft das vor allem vermietete Mehrfamilienhäuser oder einzelne vermietete Wohneinheiten; bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Villen spielt es dagegen in der Regel keine zentrale Rolle.
In der Praxis wird häufig mehr als ein Verfahren herangezogen, etwa um das Ergebnis eines Verfahrens durch ein zweites plausibilisieren zu lassen. Welche Kombination im Einzelfall sachgerecht ist, entscheidet sich erst nach Prüfung der konkreten Immobilie.
Besonderheiten des Grünwalder Immobilienmarkts für die Begutachtung
Grünwald liegt im Landkreis München im Isartal südlich der Landeshauptstadt und zählt zu den Gemeinden mit einem hohen Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern und Villen auf großzügigen Grundstücken. Für die Begutachtung ergeben sich daraus mehrere Besonderheiten.
Erstens variiert die Grundstücksgröße innerhalb des Ortes teils erheblich, was sich unmittelbar auf den Bodenwertanteil am Gesamtwert auswirkt. Zweitens prägen gewachsene, oft seit Jahrzehnten bebaute Lagen das Ortsbild, sodass Alter, Modernisierungsstand und bauliche Substanz der Gebäude von Objekt zu Objekt stark voneinander abweichen können. Drittens ist die Nähe zur Isar beziehungsweise zu den Isarhangbereichen ein Lagefaktor, der qualitativ in die Bewertung einfließen kann, ohne dass daraus ein pauschaler Aufschlag für den gesamten Ort abgeleitet werden darf.
Belastbare Bodenrichtwerte für die jeweils einschlägige Richtwertzone können über den Gutachterausschuss beziehungsweise BORIS Bayern eingesehen werden; sie fließen, soweit verfügbar und einschlägig, in die Bewertung ein. Ein pauschaler, für den gesamten Ort geltender Bodenrichtwert lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, da Richtwertzonen innerhalb einer Gemeinde unterschiedlich zugeschnitten sein können und sich zudem im Zeitverlauf ändern.
Ablauf einer Beauftragung bei Immobilienbewertung Michael Hercog
Der Ablauf einer Beauftragung folgt bei Immobilienbewertung Michael Hercog einem klar strukturierten Vorgehen, das sich an Objekt und Bewertungsanlass anpasst.
Erstkontakt und Einordnung des Anlasses
Im ersten Schritt wird telefonisch oder per E-Mail geklärt, worum es bei der Bewertung geht – etwa um ein Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt, eine Erbauseinandersetzung, eine Scheidung oder eine Finanzierungsentscheidung. Diese Einordnung beeinflusst, welcher Gutachtentyp und welcher Umfang sinnvoll sind.
Unterlagen und Vorbereitung
Anschließend werden die benötigten Unterlagen zusammengestellt: Grundbuchauszug, Lageplan beziehungsweise amtlicher Lageplan, Baupläne und Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, sowie Nachweise zu Modernisierungen. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto zügiger und fundierter lässt sich das Gutachten erstellen.
Ortstermin in Grünwald
Bei einem Ortstermin wird die Immobilie besichtigt, der bauliche Zustand erfasst und das Grundstück in Augenschein genommen. Bei großen Grundstücken mit Nebengebäuden, Garten- oder Parkanlagen nimmt dieser Termin entsprechend mehr Zeit in Anspruch als bei einer kompakten Eigentumswohnung.
Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Nach dem Ortstermin erfolgt die eigentliche Wertermittlung samt Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens inklusive aller zuvor beschriebenen Bausteine. Das fertige Gutachten wird dem Auftraggeber übergeben und auf Wunsch kurz erläutert.
Honorar und Rahmenbedingungen
Immobilienbewertung Michael Hercog rechnet grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ab; für Anfahrten fallen Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer an. Üblicherweise wird vor Beginn der Bearbeitung ein Festhonorar vereinbart, damit der finanzielle Rahmen von Beginn an klar ist.
Eine konkrete Gesamtsumme für ein Verkehrswertgutachten in Grünwald lässt sich seriös nicht ohne Kenntnis der konkreten Immobilie nennen. Der Aufwand hängt unter anderem von der Gutachtenform, der Objektart und -größe, vorhandenen Rechten und Lasten, dem baulichen Zustand, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie eventuellen Nebenkosten ab. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt, Gericht oder bei einer Bank
Ein ausführlich begründetes Verkehrswertgutachten kommt in unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen zum Einsatz.
Nachweis niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG
Bei Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt zunächst standardisierte Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz an. Fällt dieser Wert höher aus als der tatsächliche Verkehrswert, kann der niedrigere gemeine Wert nachgewiesen werden. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Verkehrswertgutachten bei Gericht und Bank
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, etwa im Rahmen einer Zugewinnausgleichs- oder Erbauseinandersetzung, dient ein nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten als Entscheidungsgrundlage für Gerichte. Auch Banken greifen bei Finanzierungsfragen teils auf ein unabhängiges Gutachten zurück, insbesondere wenn der reine Beleihungswert der Bank von der tatsächlichen Marktsituation abweicht oder besondere Objekteigenschaften – wie bei großen Grundstücken in Grünwald häufig der Fall – eine genauere Betrachtung erfordern. In beiden Fällen gilt: Ein Gutachten kann eine wichtige, fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage darstellen; eine pauschale Zusage, dass jedes Gutachten in jedem Fall unverändert übernommen wird, lässt sich seriös nicht geben.
Warum ein zertifizierter Sachverständiger statt einer Online-Einschätzung
Kostenlose Online-Einschätzungen basieren meist auf statistischen Vergleichswerten und können allenfalls eine erste Orientierung liefern. Sie berücksichtigen weder den baulichen Zustand noch individuelle Grundstücksmerkmale, Rechte und Lasten oder die konkrete Lage innerhalb von Grünwald – Faktoren, die bei den dort verbreiteten individuellen Villen und großen Grundstücken besonders stark ins Gewicht fallen.
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung bestätigt die fachliche Qualifikation der Person durch eine Zertifizierungsstelle; die Zertifizierungsstelle selbst wird wiederum von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert. Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar, transparent und auf Grundlage der für den jeweiligen Bewertungsanlass maßgeblichen Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen – nicht auf Basis einer automatisierten Schätzung.
Typische Fehler bei Auftrag und Nutzung eines Verkehrswertgutachtens vermeiden
Bei der Beauftragung und Nutzung eines Verkehrswertgutachtens treten in der Praxis wiederkehrende Fehler auf, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Baupläne oder ein veralteter Grundbuchauszug verlängern die Bearbeitungszeit und können die Aussagekraft des Gutachtens einschränken.
- Verwechslung von Gutachtentypen: Ein kompaktes Kurzgutachten ersetzt in formellen Verfahren nicht automatisch ein vollständiges Verkehrswertgutachten – welche Form sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab.
- Bodenrichtwert mit Verkehrswert verwechseln: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Richtwertzone und kein individueller Immobilienwert.
- Zu später Auftrag bei Fristen: Wird ein Gutachten erst kurz vor Ablauf einer behördlichen oder gerichtlichen Frist beauftragt, bleibt wenig Spielraum für Ortstermin und Ausarbeitung.
- Online-Schätzung als Ersatz: Eine kostenlose Einschätzung kann eine erste Orientierung liefern, ersetzt aber kein methodisch begründetes Gutachten gegenüber Finanzamt, Gericht oder Bank.
- Fehlende Abstimmung mit Rechtsanwalt oder Steuerberater: Bei individuellen rechtlichen oder steuerlichen Fragen rund um das Gutachten lohnt sich zusätzlich der Rat einer entsprechend qualifizierten Fachperson.
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten in Grünwald
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ist eine nachvollziehbar begründete Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie nach § 194 BauGB, erstellt von einer dafür qualifizierten Person oder Stelle. Es enthält neben dem Ergebnis die Objektbeschreibung, die rechtlichen Rahmenbedingungen, das gewählte Wertermittlungsverfahren und dessen Begründung.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten erstellen?
Verkehrswertgutachten können unter anderem von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie von Personen erstellt werden, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Immobilienwertermittlung zertifiziert worden sind.
Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie in Grünwald?
Die Bearbeitungsdauer hängt von Objektumfang, Terminverfügbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Ein individueller Zeitrahmen wird im Erstgespräch nach Einordnung des konkreten Objekts besprochen.
Welches Wertermittlungsverfahren wird für mein Haus in Grünwald angewendet?
Das passende Verfahren richtet sich nach Objektart und Nutzung. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Villen kommt häufig das Sachwertverfahren zum Einsatz, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren und bei Wohnungen mit ausreichender Vergleichsdatenlage das Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren tatsächlich angewendet wird, entscheidet sich erst nach Prüfung der konkreten Immobilie.
Welche Unterlagen benötigt der Sachverständige für den Ortstermin?
Üblicherweise werden Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung sowie Nachweise zu Modernisierungen benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommt die Teilungserklärung hinzu. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird im Erstgespräch abgestimmt.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Grünwald?
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblich ist ein vorab vereinbartes Festhonorar. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Kenntnis der konkreten Immobilie nicht seriös nennen.
Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt berücksichtigt?
Ein nachvollziehbar begründetes Gutachten einer dafür qualifizierten Person kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Abs. 2 BewG dienen und kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Finanzamt darstellen. Eine pauschale Zusage zur Übernahme in jedem Einzelfall lässt sich seriös nicht geben, da das Finanzamt das Gutachten im Einzelfall prüft.
Reicht bei einer Erbschaft in Grünwald auch eine kostenlose Immobilienbewertung?
Für eine erste Orientierung kann eine kostenlose Einschätzung hilfreich sein. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG oder für eine Erbauseinandersetzung ist ein methodisch begründetes Gutachten einer dafür qualifizierten Person regelmäßig die tragfähigere Grundlage.
Welche Rolle spielt die Grundstücksgröße bei der Bewertung in Grünwald?
Da viele Grundstücke in Grünwald überdurchschnittlich groß geschnitten sind, hat der Bodenwertanteil am Gesamtergebnis häufig ein größeres Gewicht als bei kompakteren Grundstücken. Grundstücksgröße, -zuschnitt und planungsrechtliche Nutzungsmöglichkeiten werden im Gutachten entsprechend erfasst.
Ist Michael Hercog auch für Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten zuständig?
Nein. Immobilienbewertung Michael Hercog ist auf die Immobilienbewertung spezialisiert, nicht auf die bautechnische Beurteilung akuter Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten. Für solche Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger die richtige Ansprechperson.
Gibt es in Grünwald ein Büro von Immobilienbewertung Michael Hercog?
Die veröffentlichten Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar. Grünwald gehört zum Tätigkeitsgebiet, in dem Immobilien vor Ort besichtigt und bewertet werden, ohne dass dort ein eigenes Büro besteht.
Fazit und nächste Schritte
Ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie in Grünwald ist mehr als eine einzelne Wertangabe: Es ist ein strukturiert aufgebautes Dokument, das Objekt, Rechtslage, Verfahren und Lage nachvollziehbar miteinander verbindet. Gerade bei den in Grünwald verbreiteten großen Grundstücken und individuellen Villen entscheidet die saubere methodische Herleitung darüber, ob ein Gutachten gegenüber Finanzamt, Gericht oder Bank trägt.
Als nächster Schritt empfiehlt sich ein unverbindliches Erstgespräch, in dem der konkrete Bewertungsanlass, die Immobilie und die benötigten Unterlagen besprochen werden. Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Grünwald oder Umgebung? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog.
Einen vergleichbaren Überblick über Ablauf, Kosten und Einsatzmöglichkeiten eines Verkehrswertgutachtens für die Landeshauptstadt selbst bietet der Beitrag Verkehrswertgutachten München. Wer unsicher ist, ob im eigenen Fall ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder ein kompakteres Gutachten ausreicht, findet weiterführende Einordnung im Beitrag Kurzgutachten Immobilie.
Über den Experten: Michael Hercog
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland – darunter Grünwald – tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
