Immobiliengutachten Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt: Ablauf, Verfahren und Besonderheiten der Bewertung
Wer in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt eine Immobilie verkaufen, vererben, im Rahmen einer Scheidung auseinandersetzen oder gegenüber dem Finanzamt belegen möchte, steht häufig vor der Frage, welche Art von Immobiliengutachten tatsächlich benötigt wird. Der Stadtbezirk 2 zählt zu den dichtesten innerstädtischen Lagen Münchens: überwiegend gründerzeitliche Altbauten, ein hoher Anteil an Eigentumswohnungen, gemischt genutzte Gebäude mit Wohnen und Gewerbe sowie die Nähe zur Isar und zur Theresienwiese prägen den Gebäudebestand.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Varianten eines Immobiliengutachtens es gibt, wann welches Verfahren sinnvoll ist, wie ein Gutachten in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt abläuft und worauf Eigentümer bei der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ist einer der 25 offiziellen Münchner Stadtbezirke, geprägt von dichter Gründerzeitbebauung, Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Gebäuden.
- Ein Immobiliengutachten kann je nach Anlass als ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder als kompakteres Kurzgutachten erstellt werden.
- Typische Anlässe sind Verkauf, Erbschaft und Schenkung, Scheidung, Nachweise gegenüber dem Finanzamt sowie Vermögensaufstellungen.
- Je nach Objekt kommt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
- Honorare richten sich nach Stundensatz oder vorab vereinbartem Festhonorar – eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Objektkenntnis nicht seriös nennen.
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt: Lage, Bebauung und Immobilienmarkt im Überblick
Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt bildet den Stadtbezirk 2 Münchens und liegt unmittelbar südlich der Altstadt. Im Osten bildet die Isar eine natürliche Grenze, im Westen reicht der Stadtbezirk bis an die Theresienwiese und die angrenzende Schwanthalerhöhe heran, im Süden schließt sich Sendling an. Durch die zentrale Lage, die gute Anbindung an den Hauptbahnhof und die Nähe zu Innenstadt und Isarauen ist der Stadtbezirk sowohl bei Eigennutzern als auch bei Kapitalanlegern gefragt.
Informelle Quartiere innerhalb des Stadtbezirks
Innerhalb von Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt werden im Alltag verschiedene informelle Quartiersnamen verwendet, etwa Gärtnerplatzviertel, Glockenbachviertel, Dreimühlenviertel oder das Bahnhofsviertel rund um den Hauptbahnhof. Diese Bezeichnungen sind historisch gewachsen und bezeichnen Teilbereiche innerhalb des offiziellen Stadtbezirks – sie sind keine eigenständigen Gemeinden oder Stadtbezirke und ersetzen die administrative Zuordnung zu Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt nicht. Für ein Immobiliengutachten ist die genaue Lage innerhalb des Stadtbezirks dennoch relevant, da sich Baualter, Nutzungsmischung und Lagequalität innerhalb des Bezirks spürbar unterscheiden können.
Gebäudebestand und Bausubstanz
Der Gebäudebestand in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt stammt zu großen Teilen aus der Gründerzeit und den Jahrzehnten nach der Stadterweiterung im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Typisch sind mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser mit Stuckfassaden, Hinterhofbebauung und später unterschiedlich stark modernisierten Wohnungen. Viele Gebäude wurden im Lauf der Jahrzehnte in Eigentumswohnungen aufgeteilt, einzelne Häuser stehen unter Denkmalschutz oder innerhalb von Ensembleschutzbereichen. Für ein Immobiliengutachten bedeutet das: Baujahr, Sanierungsstand, Grundriss und rechtliche Rahmenbedingungen müssen im Einzelfall geprüft werden, pauschale Annahmen tragen hier nicht.
Was ein Immobiliengutachten ist und welche Varianten es gibt
Der Begriff Immobiliengutachten wird im Alltag für verschiedene Arten der Wertermittlung verwendet. Je nach Anlass, rechtlicher Anforderung und Aufwand kommen unterschiedliche Gutachtenformen infrage. Entscheidend ist, dass das gewählte Format zum jeweiligen Zweck passt – ein Gutachten für das Finanzamt hat andere formale Anforderungen als eine Orientierung vor einem privaten Verkauf.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie durch den Preis bestimmt, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten dokumentiert diese Ermittlung ausführlich und nachvollziehbar und wird häufig dann benötigt, wenn ein förmlicher Nachweis gegenüber Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt erforderlich ist.
Kurzgutachten und Marktwertermittlung
Ist kein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich, kann je nach Bewertungsanlass auch eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Ein Kurzgutachten orientiert sich methodisch ebenfalls an den anerkannten Wertermittlungsverfahren, fällt im Umfang jedoch schlanker aus und eignet sich etwa für eine fundierte Orientierung vor einem Verkauf oder für interne Entscheidungsgrundlagen. Welche Gutachtenform im Einzelfall passt, hängt vom jeweiligen Bewertungsanlass ab und sollte vorab besprochen werden.
Wann ein Immobiliengutachten in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt sinnvoll ist
Die Bandbreite der Anlässe für ein Immobiliengutachten ist groß. In einem dicht bebauten, gemischt genutzten Stadtbezirk wie Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kommen dabei typischerweise folgende Situationen vor.
Verkauf oder Kauf einer Immobilie
Vor einem Verkauf oder Kauf kann ein Gutachten helfen, eine realistische Preisvorstellung auf nachvollziehbarer Grundlage zu entwickeln, statt sich allein auf automatisierte Online-Schätzungen zu verlassen, die individuelle Besonderheiten eines Altbaus oft nicht erfassen können.
Erbschaft und Schenkung
Bei Erbschaft und Schenkung wird häufig ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt relevant, wenn der nach den pauschalierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelte Wert über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert liegt. Ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen kann hier als Nachweis dienen.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Im Rahmen einer Scheidung oder sonstigen Vermögensauseinandersetzung ist häufig eine neutrale, von beiden Seiten akzeptierte Wertermittlung notwendig, etwa für den Zugewinnausgleich oder die Aufteilung von Vermögenswerten.
Gutachten für das Finanzamt
Neben Erbschaft und Schenkung können auch andere steuerliche Anlässe – etwa eine Kaufpreisaufteilung oder die Ermittlung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer – ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt erforderlich machen.
Vermögensaufstellung, Pflegschaft und Betreuung
Auch für Vermögensaufstellungen, etwa im Rahmen einer rechtlichen Betreuung oder Pflegschaft, wird teils ein unabhängiger Nachweis des Immobilienwerts benötigt, um gegenüber Gerichten oder Betreuungsbehörden eine nachvollziehbare Grundlage vorzulegen.
Ablauf eines Immobiliengutachtens Schritt für Schritt
Der Ablauf eines Immobiliengutachtens folgt in der Regel einem strukturierten Muster, auch wenn sich Umfang und Dauer je nach Objekt und Anlass unterscheiden.
- Erstgespräch: Klärung von Anlass, Objektart und benötigter Gutachtenform.
- Unterlagenprüfung: Sichtung von Grundbuchauszug, Baplänen, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung und weiteren verfügbaren Unterlagen.
- Ortstermin: Begehung der Immobilie, Erfassung von Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und besonderen Merkmalen.
- Auswertung: Anwendung des für den Objekttyp und Anlass passenden Wertermittlungsverfahrens.
- Berichtserstellung: Dokumentation von Vorgehen, Datengrundlage und Ergebnis in nachvollziehbarer Form.
- Übergabe: Erläuterung des Ergebnisses und, falls gewünscht, Hinweise zur weiteren Verwendung, etwa gegenüber dem Finanzamt.
Eine pauschale Zeitangabe für die Dauer des gesamten Ablaufs wäre nicht seriös, da sie von Komplexität des Objekts, Verfügbarkeit der Unterlagen und Terminfindung abhängt.
Bewertungsverfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren
Für die Wertermittlung stehen in Deutschland anerkannte Verfahren zur Verfügung, deren Auswahl sich nach Objektart und Datenlage richtet.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser, für die ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, etwa über die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten herangezogen. Es stellt die nachhaltig erzielbaren Erträge in den Mittelpunkt und ist deshalb in einem Stadtbezirk mit zahlreichen vermieteten Altbauwohnungen und gemischt genutzten Häusern häufig relevant.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren orientiert sich an den Herstellungskosten eines Gebäudes abzüglich Alterswertminderung zuzüglich Bodenwert. Es kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn für ein Objekt keine ausreichenden Vergleichs- oder Ertragsdaten vorliegen, etwa bei individuell geschnittenen oder baulich besonderen Immobilien.
Besonderheiten der Immobilienbewertung bei Altbauten in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Die dichte Gründerzeitbebauung des Stadtbezirks bringt für die Immobilienbewertung einige wiederkehrende Besonderheiten mit sich.
Eigentumswohnungen und Teilungserklärung
Bei Eigentumswohnungen in aufgeteilten Altbauten ist die Teilungserklärung ein zentrales Dokument: Sie regelt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Kostenverteilung und wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus, etwa bei Sondernutzungsrechten für Keller, Dachboden oder Innenhofflächen.
Gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe)
Viele Gebäude in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt verbinden Wohnnutzung in den oberen Geschossen mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss, etwa Gastronomie oder Einzelhandel entlang belebter Straßenzüge. Eine solche Nutzungsmischung erfordert bei der Bewertung eine differenzierte Betrachtung von Mietverhältnissen, Lärmsituation und baurechtlichen Rahmenbedingungen.
Modernisierungsgrad und Bauzustand bei Gründerzeit-Altbauten
Innerhalb eines einzelnen Hauses können Wohnungen stark unterschiedliche Modernisierungsgrade aufweisen – von weitgehend im Originalzustand belassenen Wohnungen bis zu vollständig sanierten Einheiten mit neuer Haustechnik. Dieser Unterschied kann sich spürbar auf den erzielbaren Wert auswirken und sollte im Rahmen eines Immobiliengutachtens individuell bewertet werden.
Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung als Spezialthemen
Neben der reinen Wertermittlung spielen bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien zwei steuerlich relevante Spezialthemen eine Rolle: die Restnutzungsdauer und die Kaufpreisaufteilung.
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann anstelle der gesetzlich typisierten linearen Abschreibung eine der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechende Absetzung angesetzt werden, wenn diese kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird. Bei älteren, noch nicht grundlegend sanierten Gründerzeitgebäuden kann eine gutachterliche Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer infrage kommen – eine konkrete Steuerersparnis lässt sich dabei jedoch nicht pauschal vorhersagen, da die steuerliche Würdigung im Einzelfall beim zuständigen Finanzamt liegt.
Bei der Kaufpreisaufteilung geht es um die Trennung eines Gesamtkaufpreises in einen nicht abschreibungsfähigen Boden- und einen abschreibungsfähigen Gebäudeanteil. Eine fundierte, objektbezogene Aufteilung kann eine sachgerechtere Grundlage liefern als vereinfachte pauschale Aufteilungsschlüssel.
Welche Unterlagen für ein Immobiliengutachten wichtig sind
Damit ein Ortstermin zügig und ein Gutachten belastbar erstellt werden kann, sind üblicherweise folgende Unterlagen hilfreich:
- aktueller Grundbuchauszug
- Baupläne und Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung
- Energieausweis
- Nachweise über durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen
- bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mietübersicht
- gegebenenfalls Nachweise zu Baulasten, Dienstbarkeiten oder Denkmalschutzauflagen
Nicht jede Unterlage liegt in jedem Fall vollständig vor – fehlende Dokumente lassen sich in vielen Fällen im Rahmen des Gutachtens nachbeschaffen oder durch plausible Annahmen sachgerecht ersetzen.
Honorar eines unabhängigen Immobiliengutachters
Für die Beauftragung eines Immobiliengutachtens sind transparente Honorarangaben hilfreich, auch wenn sich eine konkrete Gesamtsumme erst nach Kenntnis des Einzelfalls seriös beziffern lässt. Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 € zuzüglich 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 € je Kilometer zuzüglich MwSt. Üblicherweise wird vor Beauftragung ein Festhonorar vereinbart, das sich an Gutachtenform, Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, Zustand der Immobilie, Umfang der verfügbaren Unterlagen sowie dem zu erwartenden Aufwand orientiert.
Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Warum die Zertifizierung des Sachverständigen eine Rolle spielt
Bei der Auswahl eines Sachverständigen für ein Immobiliengutachten lohnt sich ein Blick auf dessen Qualifikation. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Dabei ist zwischen drei Ebenen zu unterscheiden: dem Sachverständigen als zertifizierter Person, der Zertifizierungsstelle, die die fachliche Qualifikation des Sachverständigen prüft und bestätigt, sowie der Akkreditierungsstelle (in Deutschland die DAkkS), die wiederum die Zertifizierungsstelle akkreditiert. Diese drei Ebenen sollten nicht vermischt werden.
Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist die Qualifikation des Gutachters von besonderer Bedeutung: Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Die abschließende Würdigung eines vorgelegten Gutachtens liegt dabei stets beim zuständigen Finanzamt beziehungsweise Gericht; eine pauschale Anerkennungsgarantie kann und sollte kein seriöser Sachverständiger aussprechen.
Immobilienbewertung Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig. Dabei handelt es sich ausdrücklich um ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung – nicht um einen Bausachverständigen für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten. Diese Abgrenzung ist insbesondere bei Altbauten wichtig, bei denen Eigentümer mitunter auch bauschadensbezogene Fragestellungen vermuten, die fachlich nicht Teil dieses Leistungsangebots sind.
Typische Fehler bei der Beauftragung eines Immobiliengutachtens vermeiden
- Falsche Gutachtenform wählen: Für einen formellen Nachweis gegenüber Finanzamt oder Gericht reicht eine automatisierte Online-Schätzung in der Regel nicht aus.
- Unterlagen zu spät zusammenstellen: Fehlende Teilungserklärung oder Grundbuchauszug können den Ablauf verzögern.
- Besonderheiten der Teilungserklärung übersehen: Sondernutzungsrechte und Kostenverteilung wirken sich auf den Wert aus und sollten frühzeitig geprüft werden.
- Nutzungsmischung ignorieren: Bei gemischt genutzten Gebäuden sollte die gewerbliche Nutzung nicht unberücksichtigt bleiben.
- Auf eine konkrete Steuerersparnis verlassen: Weder Restnutzungsdauer-Gutachten noch Kaufpreisaufteilung garantieren eine bestimmte Steuerersparnis – die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
- Qualifikation des Gutachters nicht prüfen: Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein nachvollziehbares Qualitätsmerkmal.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche, vollständig begründete Wertermittlung nach § 194 BauGB. Ein Kurzgutachten orientiert sich an denselben Verfahren, fällt im Umfang jedoch kompakter aus und kann je nach Bewertungsanlass sinnvoll sein, wenn kein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Ist Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ein eigener Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog?
Nein. Veröffentlichte Standorte sind München, Grasbrunn und Haar. Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt liegt als Stadtbezirk innerhalb der Stadt München und gehört damit zum Tätigkeitsgebiet rund um den Standort München.
Was kostet ein Immobiliengutachten in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt?
Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 € zuzüglich 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 € je Kilometer zuzüglich MwSt., wobei üblicherweise ein vorher vereinbartes Festhonorar zugrunde gelegt wird. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Objekts nicht seriös nennen.
Wird ein Gutachten für ein Altbauobjekt in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom Finanzamt automatisch anerkannt?
Eine pauschale Anerkennungsgarantie gibt es nicht. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann das Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen; die abschließende Beurteilung liegt beim zuständigen Finanzamt.
Ist Gärtnerplatzviertel oder Glockenbachviertel ein eigener Stadtbezirk?
Nein. Beide Bezeichnungen sind informelle Quartiersnamen innerhalb des offiziellen Stadtbezirks Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und keine eigenständigen Gemeinden oder Stadtbezirke.
Kann Michael Hercog auch Bauschäden an einem Altbau begutachten?
Nein. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung, nicht Bausachverständiger für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten. Für solche Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner.
Welche Unterlagen sollten Eigentümer vor dem Ortstermin bereithalten?
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung samt Protokollen der Eigentümerversammlung.
Wie lange dauert ein Immobiliengutachten in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Objekts, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminfindung für den Ortstermin ab. Eine pauschale Zeitangabe wäre nicht seriös.
Reicht eine kostenlose Online-Bewertung für eine Eigentumswohnung im Altbau aus?
Für eine erste Orientierung kann sie hilfreich sein. Bei Altbauten mit individuellem Sanierungszustand sowie bei rechtlich oder steuerlich relevanten Anlässen berücksichtigt eine automatisierte Online-Schätzung objektspezifische Besonderheiten in der Regel nicht ausreichend.
Welches Bewertungsverfahren wird bei einer vermieteten Altbauwohnung angewendet?
Bei vermieteten Wohnungen wird häufig das Ertragswertverfahren herangezogen, das die nachhaltig erzielbaren Mieterträge in den Mittelpunkt stellt. Je nach Objekt und Datenlage kann ergänzend auch das Vergleichswertverfahren einbezogen werden.
Kann ein Immobiliengutachten auch bei einer Erbengemeinschaft helfen?
Ja. Bei Erbengemeinschaften kann ein unabhängiges Gutachten eine nachvollziehbare, von allen Beteiligten akzeptierte Grundlage für die Wertfindung und die Aufteilung schaffen, unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft oder von einem Miterben übernommen werden soll.
Nächste Schritte für Eigentümer in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Wer in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ein Immobiliengutachten benötigt, sollte zunächst den konkreten Anlass klären: Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder eine andere rechtliche beziehungsweise steuerliche Angelegenheit. Davon hängt ab, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten, ein Kurzgutachten oder eine andere Form der Wertermittlung sinnvoll ist. Im zweiten Schritt lohnt sich ein Blick auf vorhandene Unterlagen wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Baupläne, damit der Ortstermin zügig vorbereitet werden kann.
Sie benötigen ein Immobiliengutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt oder einem anderen Teil Münchens? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer bei der nachvollziehbaren Wertermittlung ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de
Weiterführende Informationen zu einzelnen Gutachtenarten bietet auch der Ratgeber zum Verkehrswertgutachten in München sowie der Beitrag zum Immobiliengutachter in Altstadt-Lehel. Allgemeine Informationen zu Immobilienbewertung Michael Hercog finden sich auf der Startseite.
Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
