Gutachter Immobilien Maxvorstadt: Worauf Eigentümer bei der Auswahl eines Sachverständigen achten sollten
Wer für eine Immobilie in der Maxvorstadt einen Gutachter beauftragen möchte, steht oft vor einer unübersichtlichen Auswahl an Angeboten: von kostenlosen Online-Tools über Makler-Einschätzungen bis hin zu zertifizierten Sachverständigen. Nicht jede Form der Werteinschätzung erfüllt dieselben Anforderungen, und nicht jeder Bewertungsanlass verlangt dasselbe Vorgehen. Dieser Ratgeber erklärt, worauf Eigentümer bei der Auswahl eines Gutachters für Immobilien in der Maxvorstadt tatsächlich achten sollten, welche Qualifikationen eine Rolle spielen und wann sich der Aufwand eines vollständigen Gutachtens lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gutachter für Immobilien ermittelt den Wert einer Immobilie nachvollziehbar und methodisch fundiert – nicht jede online verfügbare Werteinschätzung erfüllt diesen Anspruch.
- Bei der Auswahl zählen vor allem Zertifizierung, Unabhängigkeit und eine nachvollziehbare, dokumentierte Methodik.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
- Für die Maxvorstadt sind insbesondere die Gründerzeit-Blockrandbebauung, die Nähe zu Hochschulen und Museen sowie ein gemischter Bestand aus Wohn- und Gewerbeflächen bewertungsrelevant.
- Je nach Bewertungsanlass – Verkauf, Erbschaft, Finanzamt, Scheidung – kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise sinnvoll sein.
- Immobilienbewertung Michael Hercog ist mit Standorten in München, Grasbrunn und Haar im Großraum München tätig, die Maxvorstadt zählt zum Tätigkeitsgebiet in München.
Was macht ein Gutachter für Immobilien eigentlich?
Ein Gutachter für Immobilien ermittelt den Wert eines Grundstücks oder Gebäudes zu einem bestimmten Stichtag, unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, rechtlichen Gegebenheiten und Marktverhältnissen. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert, das die angewendete Methodik, die berücksichtigten Unterlagen und die zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar darstellt.
Zu unterscheiden sind dabei zwei grundlegende Leistungsformen. Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausführliche Wertermittlung nach § 194 BauGB, die insbesondere bei rechtlich oder steuerlich bedeutsamen Anlässen gefordert wird. Eine Kurzgutachten beziehungsweise Marktwertermittlung ist demgegenüber kompakter gehalten und kann ausreichen, wenn der Bewertungsanlass kein vollständiges Gutachten verlangt, etwa zur groben Preisorientierung vor einem Verkaufsgespräch.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den Preis, der “in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks […] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Diese gesetzliche Definition bildet die fachliche Grundlage jedes seriösen Verkehrswertgutachtens.
Kurzgutachten und Marktwertermittlung
Ein Kurzgutachten verzichtet auf einen Teil der ausführlichen Dokumentation eines vollständigen Verkehrswertgutachtens, folgt aber grundsätzlich derselben fachlichen Methodik. Es kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine interne Entscheidungsgrundlage benötigt wird, ohne dass das Ergebnis gegenüber einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss.
Woran Eigentümer einen qualifizierten Gutachter erkennen
Da die Berufsbezeichnung “Gutachter” oder “Sachverständiger” im Immobilienbereich nicht einheitlich geschützt ist, lohnt sich vor der Beauftragung ein genauerer Blick auf einige Kriterien.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal ist eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Norm regelt die Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren. Die eigentliche Zertifizierung des Sachverständigen erfolgt durch eine entsprechend akkreditierte Zertifizierungsstelle; die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert wiederum diese Zertifizierungsstellen. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Erfahrung und fachliche Spezialisierung
Immobilienbewertung ist ein breites Fachgebiet mit unterschiedlichen Spezialisierungen: Wohnimmobilien, vermietete Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke oder Spezialthemen wie Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung. Eigentümer sollten prüfen, ob die fachliche Ausrichtung des Gutachters zum eigenen Bewertungsanlass passt.
Nachvollziehbare Methodik statt Pauschalaussagen
Ein seriöses Gutachten begründet den ermittelten Wert nachvollziehbar anhand der angewendeten Verfahren, der berücksichtigten Unterlagen und der Marktlage. Pauschale Zusagen zu einer sicheren Anerkennung durch das Finanzamt oder eine Bank sind dagegen ein Warnsignal, da eine solche Zusage rechtlich nicht seriös gegeben werden kann.
Unabhängigkeit vom Verkaufsgeschäft
Eine Werteinschätzung, die im Rahmen einer Maklerberatung kostenlos angeboten wird, verfolgt häufig auch das Ziel, einen Verkaufsauftrag zu gewinnen. Für rechtlich oder steuerlich relevante Anlässe ist dagegen eine von Verkaufsinteressen unabhängige Begutachtung durch einen Sachverständigen regelmäßig die sachgerechtere Wahl.
Maxvorstadt als Immobilienstandort: Besonderheiten für die Bewertung
Die Maxvorstadt gehört zu den 25 offiziellen Stadtbezirken Münchens und ist unter anderem durch ihre Nähe zu den Pinakotheken, dem Kunstareal sowie zu Ludwig-Maximilians-Universität und Technischer Universität München geprägt. Diese Lagefaktoren wirken sich auf die Immobilienbewertung aus, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung.
Gründerzeit-Blockrandbebauung und Altbaubestand
Große Teile der Maxvorstadt sind durch Blockrandbebauung aus der Gründerzeit gekennzeichnet. Für die Bewertung solcher Gebäude spielen Faktoren wie Bauzustand, Modernisierungsgrad, Grundrisszuschnitt und – bei Eigentumswohnungen – die Teilungserklärung eine wichtige Rolle.
Nähe zu Hochschulen und Kunstareal
Die Nähe zu Hochschulen kann die Nachfrage nach kleineren Wohneinheiten beeinflussen, etwa für studentisches Wohnen oder Kapitalanlagen. Für die Wertermittlung ist dabei insbesondere relevant, ob eine Immobilie vermietet ist, und welches Bewertungsverfahren sich daraus ableitet.
Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe
In der Maxvorstadt finden sich neben Wohngebäuden auch zahlreiche Gewerbe- und Büroflächen sowie gemischt genutzte Immobilien. Bei solchen Objekten ist häufig eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Nutzungsarten innerhalb des Gutachtens erforderlich.
Wann ein Gutachter für Immobilien in der Maxvorstadt sinnvoll ist
Der Bewertungsanlass bestimmt maßgeblich, welche Form der Begutachtung angemessen ist.
Verkauf oder Kauf einer Immobilie
Beim Verkauf kann ein Gutachten helfen, einen realistischen Angebotspreis nachvollziehbar zu begründen. Käufer können ein Gutachten nutzen, um zu prüfen, ob ein geforderter Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht.
Erbschaft und Schenkung
Bei geerbten oder verschenkten Immobilien kann ein Gutachten helfen, den Wert innerhalb einer Erbengemeinschaft zu klären oder gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Ist eine gemeinsame Immobilie Teil des Zugewinnausgleichs, kann eine nachvollziehbare Wertermittlung eine sachliche Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung liefern.
Bewertung für das Finanzamt
Setzt das Finanzamt bei einer steuerlichen Bewertung einen aus Sicht des Eigentümers zu hohen Wert an, kann ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geprüft werden.
Vermögensaufstellung, Pflegschaft und Betreuung
Auch für Vermögensaufstellungen, etwa im Rahmen einer Pflegschaft oder Betreuung, kann eine nachvollziehbare Immobilienbewertung erforderlich werden.
Ablauf einer Begutachtung in der Maxvorstadt
Der konkrete Ablauf kann je nach Objekt variieren, folgt in der Praxis aber meist einem ähnlichen Muster.
Erstgespräch und Klärung des Anlasses
Zunächst wird geklärt, welcher Bewertungsanlass vorliegt und welche Anforderungen an das Gutachten sich daraus ergeben, etwa hinsichtlich Umfang und Dokumentationstiefe.
Prüfung vorhandener Unterlagen
Im Anschluss werden vorhandene Unterlagen gesichtet, etwa Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und – bei Eigentumswohnungen – die Teilungserklärung.
Ortstermin
Beim Ortstermin wird die Immobilie besichtigt, Zustand und Ausstattung werden dokumentiert und objektspezifische Besonderheiten erfasst.
Auswertung und Gutachtenerstellung
Auf Grundlage der gesammelten Informationen erfolgt die Wertermittlung nach dem passenden Verfahren. Das Ergebnis wird nachvollziehbar dokumentiert und schriftlich ausgefertigt.
Welche Bewertungsverfahren zur Anwendung kommen
In Deutschland stehen grundsätzlich drei anerkannte Verfahren zur Verfügung, die je nach Immobilienart eingesetzt werden.
| Verfahren | Typischer Anwendungsbereich |
|---|---|
| Vergleichswertverfahren | insbesondere Eigentumswohnungen mit ausreichender Vergleichsdatenlage |
| Ertragswertverfahren | insbesondere vermietete Wohn- und Gewerbeobjekte |
| Sachwertverfahren | insbesondere selbstgenutzte Immobilien ohne ausreichende Vergleichswerte |
Welches Verfahren im Einzelfall angemessen ist, entscheidet der Sachverständige anhand der Objektart, der verfügbaren Marktdaten und des Bewertungsanlasses. Bei gemischt genutzten Gebäuden, wie sie in der Maxvorstadt nicht selten vorkommen, können auch Elemente mehrerer Verfahren kombiniert werden.
Unterlagen, die für die Begutachtung wichtig sind
- Aktueller Grundbuchauszug
- Baupläne und Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mietübersicht
- Gegebenenfalls Nachweise zu Modernisierungen und Sanierungen
Je vollständiger die Unterlagen vor dem Ortstermin vorliegen, desto reibungsloser kann die weitere Bearbeitung erfolgen.
Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung als ergänzende Spezialthemen
Neben der klassischen Wertermittlung bietet die steuerliche Immobilienbewertung weitere Spezialthemen. Bei vermieteten Immobilien kann die Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer relevant sein. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweichende, kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen werden, was sich auf die jährliche Abschreibung (AfA) auswirken kann. Ob dies im Einzelfall zutrifft und in welchem Umfang, hängt vom konkreten Gebäude und von der steuerlichen Beurteilung ab – eine konkrete Steuerersparnis lässt sich daraus nicht pauschal ableiten, hierzu sollte zusätzlich ein Steuerberater einbezogen werden.
Bei gemischt genutzten Immobilien oder Kapitalanlagen kann zudem eine Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude sinnvoll sein, da nur der Gebäudeanteil abschreibungsfähig ist. Auch hier gilt: Die konkrete Aufteilung ist einzelfallabhängig und sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Honorar eines Gutachters für Immobilien
Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt sind ein Stundensatz von 196,00 € zuzüglich 19 % MwSt. sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 € je Kilometer zuzüglich MwSt. veröffentlicht. Gleichzeitig wird angegeben, dass üblicherweise mit vorher vereinbarten Festhonoraren gearbeitet wird. Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich daraus nicht ableiten – die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von Objektart, Objektgröße, Bewertungsanlass, Umfang der vorliegenden Unterlagen, Rechten und Lasten, Objektzustand sowie dem Aufwand für Ortstermin und Gutachtenerstellung ab. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Bei der Auswahl eines Gutachters sollte das Honorar nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein: Entscheidend ist vor allem, ob die fachliche Qualifikation und die Methodik dem jeweiligen Bewertungsanlass gerecht werden.
Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt
Setzt das Finanzamt im Rahmen einer steuerlichen Bewertung – etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer – einen Wert an, den der Eigentümer für zu hoch hält, sieht das Gesetz eine Möglichkeit zur Gegenprüfung vor.
Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind. Ein solches Gutachten kann gegenüber dem Finanzamt vorgelegt werden und bei entsprechender methodischer Qualität und Dokumentation wesentliche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Eine pauschale Garantie, dass jedes Gutachten in jedem Einzelfall unverändert übernommen wird, gibt es rechtlich nicht.
Vereinfachtes Beispiel: Ein Eigentümer erbt eine Eigentumswohnung in der Maxvorstadt. Das Finanzamt setzt im Rahmen der Erbschaftsteuer einen bestimmten Wert an. Der Erbe hält den tatsächlichen gemeinen Wert aufgrund des Bauzustands und besonderer Grundstückseigenschaften für niedriger. In einem solchen Fall kann geprüft werden, ob ein qualifiziertes Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG sinnvoll ist. Eine konkrete Steuerersparnis lässt sich daraus nicht pauschal ableiten, das hängt vollständig vom Einzelfall ab.
Bodenrichtwerte und Immobilienwert richtig einordnen
Ein Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert für Grund und Boden in einer bestimmten Bodenrichtwertzone, wie er vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlicht wird. Er ist nicht mit dem individuellen Immobilienwert gleichzusetzen: Der konkrete Grundstückswert kann aufgrund von Zuschnitt, Bebauung, Lage im Detail und weiteren Eigenschaften vom veröffentlichten Bodenrichtwert abweichen. Aktuelle Bodenrichtwerte für München können unter anderem über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Bayern eingesehen werden.
Typische Fehler bei der Gutachterauswahl vermeiden
- Sich ausschließlich auf eine kostenlose Online-Schätzung verlassen, obwohl der Anlass rechtlich oder steuerlich relevant ist.
- Eine Werteinschätzung im Rahmen einer Maklerberatung mit einem unabhängigen Sachverständigengutachten verwechseln.
- Pauschale Zusagen zur Anerkennung durch Finanzamt, Bank oder Gericht als Qualitätsmerkmal missverstehen.
- Bodenrichtwerte mit dem tatsächlichen Immobilienwert gleichsetzen.
- Unvollständige Unterlagen zum Ortstermin mitbringen, was die Bearbeitung verzögern kann.
- Bei komplexen Fällen – etwa mehreren Erben oder streitigen Scheidungsverfahren – zu spät einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt einbeziehen.
Warum ein zertifizierter Sachverständiger bei der Auswahl den Unterschied macht
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert. Die Immobilienbewertung erfolgt nachvollziehbar, transparent und auf Grundlage der für den jeweiligen Bewertungsanlass maßgeblichen Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen. Immobilienbewertung Michael Hercog ist dabei auf die Bewertung von Immobilien und Grundstücken spezialisiert – nicht auf die bautechnische Begutachtung akuter Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten, die ausdrücklich nicht Teil des Leistungsangebots sind.
Immobilienbewertung Michael Hercog ist mit Standorten in München, Grasbrunn und Haar für Immobilienbewertungen in München und im Münchner Umland tätig. Zum Einzugsgebiet zählen je nach Bewertungsanlass unter anderem die Maxvorstadt sowie weitere Münchner Stadtbezirke, Haar, Grasbrunn, Vaterstetten, Unterhaching, Grünwald, Garching, Ismaning, Germering, Starnberg, Dachau, Freising und weitere Orte im Großraum München.
Häufige Fragen
Woran erkennt man einen seriösen Gutachter für Immobilien?
Unter anderem an einer nachvollziehbaren Zertifizierung, etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024, an einer dokumentierten, nachvollziehbaren Methodik und an der Unabhängigkeit von Verkaufsinteressen. Pauschale Garantien zur Anerkennung durch Finanzamt, Bank oder Gericht sind dagegen ein Warnsignal.
Ist die Maxvorstadt ein eigener Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog?
Nein. Als Standorte von Immobilienbewertung Michael Hercog gelten ausschließlich München, Grasbrunn und Haar. Die Maxvorstadt als Münchner Stadtbezirk zählt zum Tätigkeitsgebiet in München.
Was kostet ein Gutachten für Immobilien in der Maxvorstadt?
Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt sind ein Stundensatz von 196,00 € zuzüglich 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 € je Kilometer zuzüglich MwSt. veröffentlicht, wobei üblicherweise ein vorher vereinbartes Festhonorar zugrunde gelegt wird. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Objekts und Bewertungsanlasses nicht seriös nennen.
Reicht eine kostenlose Online-Bewertung für eine Eigentumswohnung in der Maxvorstadt aus?
Für eine erste grobe Orientierung kann sie hilfreich sein. Für rechtlich oder steuerlich relevante Anlässe – etwa gegenüber dem Finanzamt oder in gerichtlichen Verfahren – reicht eine automatisierte Online-Schätzung in der Regel nicht aus, da ihr eine individuelle Objektbesichtigung und eine nachvollziehbare Dokumentation fehlen.
Wird ein Gutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?
Nach § 198 Abs. 2 BewG kann ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen. Eine pauschale Garantie, dass jedes Gutachten in jedem Einzelfall unverändert übernommen wird, gibt es rechtlich nicht – entscheidend ist die methodische Qualität und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.
Welches Bewertungsverfahren wird bei einer vermieteten Immobilie in der Maxvorstadt angewendet?
Bei vermieteten Immobilien kommt häufig das Ertragswertverfahren zur Anwendung, das die erzielbaren beziehungsweise marktüblichen Mieterträge berücksichtigt. Je nach Objektart können auch Elemente anderer Verfahren einfließen.
Kann Michael Hercog auch Bauschäden an einem Altbau in der Maxvorstadt begutachten?
Nein. Immobilienbewertung Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke, ist jedoch kein Bausachverständiger für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten. Für bautechnische Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger die richtige Anlaufstelle.
Welche Unterlagen sollten Eigentümer vor dem Ortstermin bereithalten?
Üblicherweise werden unter anderem Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und – bei Eigentumswohnungen – die Teilungserklärung benötigt. Bei vermieteten Objekten sind zusätzlich Mietverträge hilfreich.
Wie lange dauert eine Begutachtung in der Maxvorstadt?
Das hängt von der Komplexität der Immobilie, der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Terminfindung für den Ortstermin ab. Eine pauschale Zeitangabe wäre nicht seriös.
Kann ein Gutachten auch bei einer Erbengemeinschaft helfen?
Ja. Bestehen innerhalb einer Erbengemeinschaft unterschiedliche Einschätzungen zum Immobilienwert, kann ein nachvollziehbares Gutachten eine sachliche Grundlage für die weitere Einigung oder für eine Auszahlung von Miterben liefern.
Lohnt sich ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder reicht ein Kurzgutachten?
Das hängt vom Bewertungsanlass ab: Bei rechtlich oder steuerlich relevanten Anlässen, etwa gegenüber dem Finanzamt oder in gerichtlichen Verfahren, wird in der Regel ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt. Für eine interne Orientierung kann ein kompakteres Kurzgutachten ausreichen.
Nächste Schritte für Eigentümer in der Maxvorstadt
Die Auswahl eines Gutachters für Immobilien sollte sich nicht allein am Preis orientieren, sondern an Zertifizierung, Erfahrung und einer nachvollziehbaren Methodik, die zum jeweiligen Bewertungsanlass passt. Ob im konkreten Fall ein vollständiges Verkehrswertgutachten notwendig ist oder eine kompaktere Wertexpertise ausreicht, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären.
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Über den Experten: Michael Hercog
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei verbindlichen rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen sollte zusätzlich ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
