Immobiliengutachten Finanzamt Schwanthalerhöhe: Anlässe, Ablauf und Honorar für Eigentümer
Wenn das Finanzamt einen Immobilienwert für die Erbschaftsteuer, die Schenkungsteuer oder eine andere steuerliche Fragestellung ansetzt, basiert dieser Wert in der Regel auf einem pauschalen, typisierenden Verfahren. Für Eigentümer, Erben oder Erbengemeinschaften mit einer Immobilie im Münchner Stadtbezirk Schwanthalerhöhe stellt sich dann häufig die Frage, ob ein eigenes Immobiliengutachten sinnvoll ist, welchen Anlässen es dienen kann und wie ein solches Gutachten im Detail abläuft. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Anlässe für ein Immobiliengutachten gegenüber dem Finanzamt ein, erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt, worauf Eigentümer bei Ablauf, Unterlagen und Honorar achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Immobiliengutachten für das Finanzamt kommt bei mehreren Anlässen in Betracht: Erbschaft und Schenkung, Kaufpreisaufteilung für die Abschreibung sowie der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer.
- Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und in München und im Münchner Umland tätig, unter anderem im Stadtbezirk Schwanthalerhöhe.
- Ein Gutachten wird vom Finanzamt im Rahmen der Beweiswürdigung geprüft und kann eine fundierte Entscheidungsgrundlage darstellen – eine automatische Übernahme ist damit nicht verbunden.
- Schwanthalerhöhe ist kein eigener Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog, sondern Teil des Tätigkeitsgebiets rund um die Standorte München, Grasbrunn und Haar.
- Die konkreten Kosten eines Gutachtens hängen von Gutachtenform, Objektart, Umfang der Unterlagen und Aufwand ab und lassen sich erst nach kurzer Prüfung der Immobilie einschätzen.
Welche Anlässe ein Immobiliengutachten gegenüber dem Finanzamt erfordern können
“Immobiliengutachten Finanzamt” ist kein einheitlicher, gesetzlich definierter Begriff, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene steuerliche Situationen, in denen ein unabhängiges Wertgutachten für Eigentümer von Nutzen sein kann. Die folgenden Anlässe treten in der Praxis am häufigsten auf.
Erbschaft und Schenkung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer einen Grundbesitzwert nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes. Diese Verfahren arbeiten mit pauschalierten Ansätzen und können im Einzelfall vom tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie abweichen. In diesem Fall kann ein Gutachten eines geeigneten Sachverständigen als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, wie es § 198 Abs. 2 BewG vorsieht.
Kaufpreisaufteilung für die steuerliche Abschreibung
Bei vermieteten Immobilien wird die Abschreibung (AfA) nur auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Bodenanteil berechnet. Für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil orientiert sich die Finanzverwaltung häufig an standardisierten Arbeitshilfen. Ein individuelles Gutachten kann die tatsächlichen Wertverhältnisse der jeweiligen Immobilie differenzierter abbilden, wenn die pauschale Aufteilung der Finanzverwaltung aus Sicht des Eigentümers nicht sachgerecht erscheint.
Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer
Nach § 7 Abs. 4 EStG wird die Gebäudeabschreibung grundsätzlich nach gesetzlich festgelegten pauschalen Nutzungszeiträumen berechnet. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eröffnet daneben die Möglichkeit, eine davon abweichende, kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann diesen Nachweis unterstützen; es ist Sache des Steuerpflichtigen, die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Einzelfall nachvollziehbar darzulegen.
Vermögensaufstellungen, Pflegschaft und Betreuung
Auch außerhalb von Erbschaft und Schenkung kann ein belastbarer Immobilienwert gegenüber Behörden erforderlich sein, etwa im Rahmen einer Vermögensaufstellung, einer Pflegschaft oder einer rechtlichen Betreuung. Hier dient das Gutachten weniger der unmittelbaren Steuerfestsetzung, sondern einer nachvollziehbaren Dokumentation des Immobilienwerts zu einem bestimmten Stichtag.
Schwanthalerhöhe als Tätigkeitsgebiet: Lage und Bewertungsbesonderheiten
Schwanthalerhöhe ist einer der 25 offiziellen Stadtbezirke der Landeshauptstadt München und liegt westlich der Theresienwiese, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Hauptbahnhof und zu den Stadtbezirken Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Neuhausen-Nymphenburg und Sendling-Westpark. Der Stadtbezirk ist städtebaulich gemischt geprägt: Gründerzeitliche Wohnbebauung trifft auf Gewerbe- und Dienstleistungsflächen sowie auf neuere Wohn- und Mischnutzungen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind.
Für die Immobilienbewertung bedeutet diese Mischung, dass innerhalb desselben Stadtbezirks sehr unterschiedliche Objektarten vorkommen können: klassische Altbauwohnungen mit entsprechender Instandhaltungs- und Modernisierungshistorie, aufgeteilte Mehrfamilienhäuser, einzelne Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss sowie jüngere Bauprojekte. Bei einem Immobiliengutachten für das Finanzamt ist daher jeweils die individuelle Objektsituation entscheidend – pauschale Aussagen über “den” Immobilienwert in Schwanthalerhöhe sind fachlich nicht sachgerecht.
Immobilienbewertung Michael Hercog ist in München und im Münchner Umland tätig und übernimmt Bewertungsaufträge auch im Stadtbezirk Schwanthalerhöhe. Als Standorte sind ausschließlich München, Grasbrunn und Haar veröffentlicht; Schwanthalerhöhe gehört zum Tätigkeits- und Einzugsgebiet, ohne dass dort ein eigenes Büro besteht.
Rechtliche Grundlage: § 198 BewG und die Rolle zertifizierter Sachverständiger
Zentrale Rechtsgrundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist § 198 BewG. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Daneben kommen Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Betracht.
Wichtig ist die erforderliche Qualifikation bereits zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung – eine erst nachträgliche Zertifizierung reicht nicht aus. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erfüllt damit die in § 198 Abs. 2 BewG genannte Voraussetzung einer entsprechend akkreditierten Zertifizierung.
Ein Gutachten wird dem Finanzamt im jeweiligen Verfahren vorgelegt und dort im Rahmen der Beweiswürdigung geprüft. Die Feststellung des Grundbesitzwerts ist für das Finanzamt durch ein Gutachten nicht automatisch gebunden; ein nachvollziehbar erstelltes Gutachten kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, wenn die darin dargestellten Annahmen, Verfahren und Vergleichsdaten plausibel und methodisch korrekt sind.
Warum die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für das Finanzamt relevant ist
Die Zertifizierung einer Person nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt, dass eine unabhängige Zertifizierungsstelle die fachliche Kompetenz des Sachverständigen anhand festgelegter Kriterien geprüft hat. Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden: Der Sachverständige ist die zertifizierte Person, die Zertifizierungsstelle zertifiziert diese Person, und eine Akkreditierungsstelle wie die DAkkS akkreditiert wiederum die Zertifizierungsstelle. Eine häufige, aber fachlich unzutreffende Verkürzung ist die Aussage, “das Unternehmen” sei von der DAkkS zertifiziert – zertifiziert wird die Person, nicht das Unternehmen, und die DAkkS akkreditiert die Zertifizierungsstelle, nicht die Person unmittelbar.
Für den konkreten Nachweis nach § 198 Abs. 2 BewG ist genau diese Unterscheidung relevant, weil das Gesetz auf eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle für die Grundstückswertermittlung zertifizierte Person abstellt. Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich der Immobilienbewertung tätig und als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder Kurzgutachten – was im Finanzamt-Kontext passt
Nicht jeder Anlass gegenüber dem Finanzamt erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Der Verkehrswert selbst ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert: Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
| Kriterium | Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten / Wertexpertise |
|---|---|---|
| Typischer Anlass | Höhere Werte, komplexere Objekte, gerichtliche oder behördliche Verfahren mit hohen Anforderungen | Überschaubare Wertfragen, erste Einschätzung, weniger komplexe Objekte |
| Umfang der Dokumentation | Umfassend, mit ausführlicher Darstellung von Verfahren und Vergleichsdaten | Kompakter, auf das Wesentliche konzentriert |
| Bearbeitungsaufwand | Höher, da detaillierte Prüfung und Dokumentation | Geringer als beim vollständigen Verkehrswertgutachten |
| Eignung für das Finanzamt | Regelmäßig geeignet, insbesondere bei höherem Streitwert | Im Einzelfall zu prüfen, abhängig von Anlass und Anforderung der Behörde |
Welche Gutachtenform im Einzelfall angemessen ist, hängt vom konkreten Anlass, vom Wert der Immobilie und von den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab. Diese Einschätzung sollte vor Beauftragung gemeinsam mit dem Sachverständigen besprochen werden.
Ablauf eines Immobiliengutachtens für das Finanzamt Schritt für Schritt
Der grundsätzliche Ablauf eines Immobiliengutachtens für einen steuerlichen Anlass folgt einer nachvollziehbaren Struktur, auch wenn einzelne Schritte je nach Objekt und Anlass variieren können.
1. Erstkontakt und Einordnung des Anlasses
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem der konkrete Anlass – etwa Erbschaft, Schenkung, Kaufpreisaufteilung oder Restnutzungsdauer – sowie der Stichtag der Bewertung geklärt werden. Daraus ergibt sich, welche Gutachtenform sinnvoll ist.
2. Unterlagenprüfung
Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls Mietverträge und weitere objektbezogene Unterlagen werden gesichtet und ausgewertet.
3. Objektbesichtigung
Eine Besichtigung vor Ort erfasst Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und besondere Merkmale der Immobilie, die für die Wertermittlung relevant sind.
4. Anwendung der Wertermittlungsverfahren
Je nach Objektart kommen Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren beziehungsweise eine Kombination dieser Verfahren zur Anwendung, orientiert an den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten der Immobilie.
5. Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Das fertige Gutachten dokumentiert die angewandten Verfahren, die zugrunde gelegten Daten und das Ergebnis nachvollziehbar, sodass es dem Finanzamt oder einer anderen Behörde vorgelegt werden kann.
Welche Unterlagen für ein Immobiliengutachten fürs Finanzamt benötigt werden
- Aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan und amtlicher Kataster- bzw. Flurkartenausschnitt
- Baupläne, Baubeschreibung und Wohn-/Nutzflächenberechnung
- Angaben zu Baujahr, Modernisierungen und Sanierungen
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Angaben zu Mieteinnahmen
- Bei Erbschaft/Schenkung: Angaben zum Bewertungsstichtag und zur steuerlichen Fragestellung
- Bei Kaufpreisaufteilung: Kaufvertrag mit Gesamtkaufpreis
- Gegebenenfalls bestehende Belastungen, Rechte oder Lasten am Grundstück
Nicht jede Unterlage liegt zu Beginn vollständig vor. Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Beauftragung gemeinsam mit dem Eigentümer zusammengestellt oder bei den zuständigen Stellen angefordert.
Honorar und Kostenfaktoren eines Immobiliengutachtens für das Finanzamt
Immobilienbewertung Michael Hercog rechnet grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer ab. In der Praxis wird für ein konkretes Gutachten üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart, damit Eigentümer die Kosten im Vorfeld einschätzen können.
Eine pauschale Gesamtsumme für “das” Immobiliengutachten lässt sich seriös nicht nennen, weil die Kosten von mehreren Faktoren abhängen:
- Form des Gutachtens (vollständiges Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten)
- Art und Größe der Immobilie
- Bestehende Rechte und Lasten
- Zustand und Modernisierungsgrad des Objekts
- Umfang der vorliegenden Unterlagen
- Gesamter Bearbeitungsaufwand des jeweiligen Falls
Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Typische Fehler, die Eigentümer gegenüber dem Finanzamt vermeiden sollten
Den Feststellungsbescheid unkommentiert hinnehmen
Wer einen aus seiner Sicht zu hohen Grundbesitzwert ohne nähere Prüfung akzeptiert, verzichtet möglicherweise auf eine Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Eine fachliche Einordnung durch einen Sachverständigen und, bei rechtlichen Fragen zum Bescheid, durch einen Steuerberater kann hier sinnvoll sein.
Ein Gutachten erst nach Fristablauf in Auftrag geben
Verfahrensfristen im Zusammenhang mit einem Feststellungsbescheid sind rechtlich bindend. Welche Frist im Einzelfall gilt und wie damit umzugehen ist, sollte zeitnah mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden – ein Gutachten ersetzt diese rechtliche Beratung nicht, kann sie aber sinnvoll ergänzen.
Private Schätzungen statt eines fundierten Gutachtens
Online-Wertschätzungen oder Einschätzungen aus dem Bekanntenkreis ersetzen kein Gutachten, das den rechtlichen Anforderungen an einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt entspricht.
Unvollständige Unterlagen
Fehlende Grundbuchauszüge, Baupläne oder Mietverträge können die Bearbeitung verzögern und die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens schwächen.
Vermischung von Bodenrichtwert und Immobilienwert
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein bestimmtes Gebiet und bildet nicht automatisch den individuellen Wert einer konkreten Immobilie ab. Beide Größen sollten nicht gleichgesetzt werden.
Bodenrichtwert und Finanzamtswert: Unterschiede, die Eigentümer kennen sollten
Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen für größere, abgegrenzte Gebiete ermittelt und stellt einen durchschnittlichen Lagewert für unbebaute Grundstücke dar. Er ist ein Hilfswert für verschiedene Bewertungsverfahren, aber kein unmittelbarer Marktwert einer konkreten, bebauten Immobilie. Der vom Finanzamt im typisierten Verfahren festgestellte Grundbesitzwert wiederum berücksichtigt zwar auch bodenwertbezogene Komponenten, bildet aber ebenfalls nicht in jedem Fall die tatsächlichen individuellen Eigenschaften einer Immobilie ab – etwa den konkreten Erhaltungszustand, besondere Grundrisse oder objektspezifische Beeinträchtigungen.
Belastbare, aktuelle Bodenrichtwerte für Schwanthalerhöhe lassen sich über das amtliche Portal BORIS Bayern abrufen. Dieser Beitrag nennt bewusst keine konkreten Bodenrichtwerte, da sich solche Werte fortlaufend ändern und für den Einzelfall stets aktuell und objektbezogen geprüft werden sollten.
Was ein Immobiliengutachten gegenüber dem Finanzamt leisten kann – und was nicht
Ein Immobiliengutachten liefert eine nachvollziehbare, methodisch begründete Werteinschätzung zu einem bestimmten Stichtag. Es ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Fragen zur konkreten Steuerlast, zu Fristen, zu Rechtsmitteln gegen einen Bescheid oder zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehören in die Hände eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Das Gutachten kann als fachliche Grundlage in diese Beratung einfließen, sie aber nicht ersetzen.
Ebenso ersetzt ein Immobiliengutachten zur Wertermittlung keine bautechnische Begutachtung. Für Fragen zu akuten Bauschäden oder zur bautechnischen Baubegleitung von Neubauten ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner – dies liegt außerhalb des Tätigkeitsfelds von Immobilienbewertung Michael Hercog.
Häufige Fragen
Muss ich den vom Finanzamt ermittelten Immobilienwert einfach so akzeptieren?
Nein, ein Eigentümer ist nicht verpflichtet, den vom Finanzamt im typisierten Verfahren ermittelten Wert unkommentiert zu akzeptieren. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer entsprechend bestellten oder zertifizierten Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen. Ob sich ein solches Gutachten im Einzelfall lohnt, hängt von der Immobilie und dem angesetzten Wert ab.
Welche Qualifikation muss ein Sachverständiger für ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt haben?
In Betracht kommen nach § 198 Abs. 2 BewG der zuständige Gutachterausschuss, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung zertifiziert worden sind. Die Qualifikation muss bereits zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung vorliegen.
Ist Michael Hercog auch für Immobilien in Schwanthalerhöhe zuständig, obwohl dort kein Büro besteht?
Ja. Immobilienbewertung Michael Hercog ist in München und im Münchner Umland tätig, und Schwanthalerhöhe gehört zum Tätigkeitsgebiet. Als Standorte sind ausschließlich München, Grasbrunn und Haar veröffentlicht; ein eigenes Büro in Schwanthalerhöhe besteht nicht, was für die Beauftragung eines Gutachtens jedoch keine Voraussetzung ist.
Wird ein Gutachten vom Finanzamt automatisch übernommen?
Nein. Ein vorgelegtes Gutachten wird vom Finanzamt im Rahmen der Beweiswürdigung geprüft. Ein nachvollziehbar erstelltes Gutachten kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, eine automatische oder uneingeschränkte Übernahme ist damit jedoch nicht verbunden.
Was kostet ein Immobiliengutachten für das Finanzamt in Schwanthalerhöhe?
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Kenntnis von Objektart, Umfang und Aufwand nicht seriös nennen.
Benötige ich für ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung auch einen Steuerberater?
Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung liefert die fachliche Werteinschätzung des Boden- und Gebäudeanteils. Die steuerliche Umsetzung in der Steuererklärung sowie Fragen zu Fristen und Rechtsfolgen sollten zusätzlich mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Kann ich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer auch nachträglich für bereits abgeschriebene Jahre nutzen?
Die Anwendung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG betrifft die laufende Abschreibung. Ob und wie sich ein Nachweis auch auf zurückliegende Zeiträume auswirken kann, ist eine Frage der individuellen steuerlichen Situation und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Lohnt sich ein Immobiliengutachten auch bei einer vergleichsweise kleinen Eigentumswohnung?
Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, wie stark der vom Finanzamt angesetzte Wert vom tatsächlichen Marktwert abweichen könnte und wie hoch die steuerliche Auswirkung ausfällt. Eine erste Einschätzung dazu lässt sich im persönlichen Gespräch klären.
Was ist der Unterschied zwischen dem Grundbesitzwert und dem Verkehrswert nach § 194 BauGB?
Der Grundbesitzwert ist ein für steuerliche Zwecke typisiert ermittelter Wert. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bildet dagegen den Preis ab, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre. Beide Werte können, müssen aber nicht übereinstimmen.
Erstellt Immobilienbewertung Michael Hercog auch Gutachten bei Bauschäden?
Nein. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung, kein Bausachverständiger für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten. Für solche Fragestellungen ist ein entsprechend spezialisierter Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner.
Nächste Schritte für Eigentümer in Schwanthalerhöhe
Wer in Schwanthalerhöhe mit einem steuerlichen Anlass konfrontiert ist – sei es durch einen Erbschafts- oder Schenkungsfall, durch eine geplante Kaufpreisaufteilung oder durch die Frage nach einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer – sollte zunächst den konkreten Anlass und den maßgeblichen Stichtag klären. Im zweiten Schritt lohnt sich ein Gespräch mit einem zertifizierten Sachverständigen, um einzuschätzen, ob und in welcher Form ein Gutachten sinnvoll ist. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen, etwa zu Fristen oder zur konkreten steuerlichen Auswirkung, sollte zusätzlich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt eingebunden werden.
Sie benötigen ein Immobiliengutachten für das Finanzamt oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Schwanthalerhöhe oder im übrigen München? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer bei der nachvollziehbaren Wertermittlung ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de
Weitere Informationen rund um Verkehrswertgutachten finden sich auf der Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog. Zum Thema Finanzamt und Gutachten bietet der Beitrag Finanzamt Gutachten Immobilie Sendling-Westpark ergänzende Einordnungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Grundlegende Informationen zum Verkehrswertgutachten als Gutachtenform enthält der Beitrag Verkehrswertgutachten München.
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
