Immobilienbewertung Scheidung Krailling: Immobilienwert für den Zugewinnausgleich ermitteln

Immobilienbewertung Scheidung Krailling: Immobilienwert für den Zugewinnausgleich ermitteln

Wenn eine Ehe in Krailling scheitert und zum gemeinsamen Vermögen ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört, stellt sich für beide Ehepartner früher oder später dieselbe Frage: Welchen Wert hat die Immobilie, und wie wirkt sich dieser Wert auf den Zugewinnausgleich aus? Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Grundlagen der Immobilienbewertung bei Scheidung ein, erklärt die maßgeblichen Bewertungsstichtage, den Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten sowie die Besonderheiten, die sich für Eigentümer in Krailling und im Würmtal ergeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zum Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) und zum Endvermögen (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags) – beide Stichtage können unterschiedliche Werte ergeben.
  • Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bildet den rechtlichen Maßstab, unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft, behalten oder ausgezahlt wird.
  • Nach § 1379 BGB besteht zwischen Ehepartnern eine gegenseitige Auskunftspflicht über das Vermögen zum Trennungs- und zum Stichtagszeitpunkt.
  • Ein unabhängiges Sachverständigengutachten schafft eine sachliche, von beiden Seiten nachvollziehbare Grundlage – unabhängig davon, ob die Trennung einvernehmlich oder streitig verläuft.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bewertet Immobilien in Krailling und im gesamten Würmtal als Tätigkeitsgebiet.

Warum eine unabhängige Immobilienbewertung bei einer Scheidung notwendig wird

Eine selbst genutzte Immobilie ist für viele Ehepaare der größte einzelne Vermögenswert. Solange die Ehe intakt ist, spielt der genaue Wert selten eine Rolle – im Fall einer Trennung wird er dagegen zur zentralen Rechengröße für den Zugewinnausgleich. Beide Ehepartner haben ein berechtigtes Interesse an einer realistischen, nachvollziehbaren Einschätzung: Der ausgleichspflichtige Ehepartner möchte keinen überhöhten Wert ausgleichen müssen, der ausgleichsberechtigte Ehepartner möchte nicht durch einen zu niedrig angesetzten Wert benachteiligt werden.

Eine Einschätzung, die eine der beiden Parteien selbst vornimmt oder die sich allein an einem Immobilienportal orientiert, wird von der anderen Seite erfahrungsgemäß infrage gestellt. Ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen schafft dagegen eine Grundlage, die beide Seiten fachlich einordnen können.

Einvernehmliche Trennung und streitige Auseinandersetzung

Verläuft die Trennung einvernehmlich, dient die Bewertung häufig lediglich der Absicherung einer bereits grundsätzlich einvernehmlichen Lösung, etwa im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei einer streitigen Auseinandersetzung wird das Gutachten dagegen regelmäßig zur sachlichen Diskussionsgrundlage für Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten oder für das gerichtliche Verfahren.

Immobilie als Teil einer größeren Vermögensauseinandersetzung

Häufig ist die Immobilie nicht der einzige Vermögenswert, der im Zugewinnausgleich eine Rolle spielt. Daneben stehen etwa Bankguthaben, Wertpapiere oder Rentenansprüche. Eine saubere Immobilienbewertung erleichtert es, die Immobilie korrekt in die Gesamtrechnung einzuordnen.

Zugewinnausgleich und Immobilie: rechtliche Grundlagen auf einen Blick

Leben Ehepartner – wie im gesetzlichen Regelfall ohne abweichenden Ehevertrag – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleibt das Vermögen während der Ehe zwar rechtlich getrennt, der während der Ehe erzielte Zugewinn wird im Fall der Scheidung jedoch grundsätzlich ausgeglichen. Für die Berechnung dieses Zugewinns ist die Wertermittlung des Vermögens – und damit auch der Immobilie – an bestimmten Stichtagen entscheidend.

Anfangsvermögen und Endvermögen nach § 1376 BGB

Nach § 1376 BGB wird für die Berechnung des Zugewinns zum einen der Wert des Vermögens zu Beginn des Güterstands (in der Regel der Tag der Eheschließung) herangezogen, zum anderen der Wert bei Beendigung des Güterstands. Gehörte die Immobilie bereits vor der Eheschließung einem Ehepartner oder wurde sie während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erworben, kann sich das Anfangsvermögen erhöhen – auch dafür ist eine nachvollziehbare Wertermittlung zum jeweiligen Stichtag wichtig.

Die Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB

Übersteigt der Zugewinn des einen Ehepartners den Zugewinn des anderen, steht dem anderen Ehepartner nach § 1378 BGB die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu. Die Höhe dieser Forderung wird durch den Wert des bei Beendigung des Güterstands tatsächlich vorhandenen Vermögens begrenzt. Ob und in welcher Höhe eine Ausgleichsforderung entsteht, lässt sich erst beurteilen, wenn die Werte aller relevanten Vermögenspositionen – einschließlich der Immobilie – zu den maßgeblichen Stichtagen feststehen.

Gegenseitige Auskunftspflicht nach § 1379 BGB

Nach § 1379 BGB kann jeder Ehepartner vom anderen Auskunft über dessen Vermögen verlangen, sobald die Scheidung beantragt wurde oder die Ehepartner getrennt leben – bei Trennung bezieht sich die Auskunft auf das Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Diese Auskunftspflicht betrifft auch den Wert einer gemeinsamen oder einem Ehepartner allein gehörenden Immobilie und bildet häufig den Anlass, eine unabhängige Bewertung in Auftrag zu geben.

Die entscheidenden Stichtage der Wertermittlung im Scheidungsverfahren

Für die Immobilienbewertung im Rahmen einer Scheidung sind in der Praxis mehrere Zeitpunkte relevant, die nicht verwechselt werden sollten. Eine Übersicht hilft, den jeweiligen Anlass richtig einzuordnen:

Stichtag Bedeutung
Tag der Eheschließung Grundlage für das Anfangsvermögen nach § 1376 Abs. 1 BGB
Erwerb durch Erbschaft/Schenkung während der Ehe Wird dem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzugerechnet
Trennungszeitpunkt Löst die Auskunftspflicht nach § 1379 BGB über das Vermögen zu diesem Zeitpunkt aus
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (Zustellung) Maßgeblicher Stichtag für das Endvermögen nach § 1376 Abs. 2 BGB
Rechtskraft der Scheidung Dient nach § 1378 Abs. 2 BGB als Kappungsgrenze für die Ausgleichsforderung

Trennungszeitpunkt und Bewertungsstichtag sind nicht identisch

Ein Punkt, der in der Praxis häufig zu Missverständnissen führt: Für die Berechnung des Endvermögens kommt es regelmäßig nicht auf den Tag der Trennung an, sondern auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also den Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde. Der Trennungstag bleibt für die Auskunftspflicht nach § 1379 BGB relevant, ersetzt aber nicht den späteren Bewertungsstichtag für das Endvermögen.

Warum zwei unterschiedliche Werte entstehen können

Liegt zwischen Eheschließung und Trennung ein längerer Zeitraum, kann sich der Immobilienwert durch allgemeine Marktentwicklung, bauliche Veränderungen oder eine veränderte Flächenwidmung deutlich verändert haben. Für eine saubere Zugewinnberechnung kann es deshalb notwendig sein, den Wert der Immobilie sowohl zum Zeitpunkt der Eheschließung als auch zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit rückwirkend zu ermitteln.

Trennungsjahr und Ablauf des Scheidungsverfahrens

Bevor eine Scheidung ausgesprochen werden kann, sieht das deutsche Familienrecht in aller Regel ein Trennungsjahr vor. Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderleglich vermutet, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Leben die Ehepartner seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe nach § 1566 Abs. 2 BGB unabhängig von einer Zustimmung vermutet.

Für Eigentümer in Krailling bedeutet das: Zwischen der ersten Überlegung zur Trennung und der tatsächlichen Scheidung liegt in der Regel mindestens ein Jahr. Dieser Zeitraum kann sinnvoll genutzt werden, um die Immobiliensituation – Bewertung, mögliche Nutzung, Finanzierung – in Ruhe zu klären, statt unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen.

Wann die Immobilienbewertung sinnvollerweise beauftragt wird

In der Praxis bewährt es sich, die Bewertung nicht erst kurz vor dem gerichtlichen Termin zu beauftragen, sondern bereits während des Trennungsjahres, sobald absehbar ist, dass eine Einigung über die Immobilie notwendig wird. So liegt rechtzeitig eine belastbare Grundlage vor, auf der Verhandlungen über Verkauf, Auszahlung oder Vermietung aufgebaut werden können.

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB als Bewertungsmaßstab

Unabhängig vom konkreten familienrechtlichen Anlass bildet der Verkehrswert nach § 194 BauGB den rechtlichen Bezugspunkt jeder Immobilienbewertung. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Für den Zugewinnausgleich bedeutet das konkret: Es wird ein objektivierter Marktwert ermittelt, der unabhängig davon gilt, ob einer der Ehepartner die Immobilie behalten möchte, ob ein besonderes emotionales Interesse besteht oder ob ein schneller Verkauf gewünscht wird. Persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse – etwa ein besonders dringender Verkaufswunsch – bleiben bei der Wertermittlung außen vor.

Nettowert nach Abzug von Restschulden

Für den Zugewinnausgleich wird üblicherweise nicht allein der Verkehrswert betrachtet, sondern der Nettowert nach Abzug der zum Stichtag bestehenden Darlehensrestschulden. Ein Sachverständigengutachten liefert dafür den Immobilienwert; die Ermittlung der Restschuld und ihre Berücksichtigung in der Zugewinnberechnung erfolgt regelmäßig durch den beteiligten Rechtsanwalt.

Welche Gutachtenform beim Zugewinnausgleich sinnvoll ist

Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung erfordert dieselbe Form der Immobilienbewertung. Je nach Ausgangslage kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein.

Kurzgutachten bei einvernehmlicher Regelung

Besteht zwischen den Ehepartnern grundsätzlich Einigkeit über den Umgang mit der Immobilie und wird eine fachliche Werteinschätzung vor allem zur Absicherung einer bereits abgestimmten Lösung benötigt, kann ein kompaktes Kurzgutachten beziehungsweise eine Marktwertermittlung ausreichen.

Vollständiges Verkehrswertgutachten bei streitiger Auseinandersetzung

Ist mit Einwänden der anderen Seite oder mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, empfiehlt sich in der Regel ein ausführliches, vollständig dokumentiertes Verkehrswertgutachten. Es beschreibt den Zustand der Immobilie, die angewandten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Daten nachvollziehbar und bietet damit eine belastbarere Grundlage für Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren als ein kompaktes Kurzgutachten.

Rückwirkende Bewertung zum Stichtag der Eheschließung

Wird neben dem aktuellen Wert auch ein historischer Stichtag – etwa der Tag der Eheschließung – benötigt, erfordert dies eine rückwirkende Wertermittlung auf Basis der damaligen Objekteigenschaften und Marktverhältnisse. Diese Bewertung ist aufwendiger als eine reine Stichtagsbewertung zum aktuellen Zeitpunkt und sollte frühzeitig mit dem Sachverständigen abgestimmt werden.

Immobilienbewertung in Krailling und im Würmtal: lokale Besonderheiten

Krailling liegt im Würmtal südwestlich von München und ist die nördlichste Gemeinde des Landkreises Starnberg; die Gemeinde grenzt unmittelbar an die Landkreise München und Fürstenfeldbruck. Zum Gemeindegebiet gehören neben dem Hauptort Krailling auch die Ortsteile Gut Hüll, Frohnloh und Pentenried. Der Landkreis Starnberg wird dem sogenannten Fünfseenland zugerechnet, auch wenn Krailling selbst nicht unmittelbar an einem der fünf Seen liegt.

Der Immobilienbestand in Krailling reicht von freistehenden Einfamilienhäusern und Villen in gewachsenen Wohnlagen über Doppel- und Reihenhäuser bis hin zu Eigentumswohnungen in kleineren Wohnanlagen. Gerade bei individuell gestalteten, älteren Einfamilienhäusern mit größeren Grundstücken kann der tatsächlich erzielbare Marktwert von schematischen Online-Einschätzungen deutlich abweichen, da Lage im Ort, Grundstückszuschnitt und bauliche Besonderheiten dort einen überdurchschnittlichen Einfluss auf den Wert haben.

Krailling als Tätigkeitsgebiet

Immobilienbewertung Michael Hercog ist in Krailling und im gesamten Würmtal als Tätigkeitsgebiet aktiv. Veröffentlichte Standorte des Sachverständigenbüros befinden sich in München, Grasbrunn und Haar; die Begutachtung der Immobilie in Krailling erfolgt im Rahmen eines vor Ort vereinbarten Besichtigungstermins.

Besonderheiten bei gemeinsam genutzten Immobilien im Würmtal

In vielen Fällen handelt es sich bei der zu bewertenden Immobilie um das gemeinsame Familienheim, in dem die Kinder aufgewachsen sind. Diese emotionale Komponente spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle, beeinflusst in der Praxis aber häufig, wie offen beide Seiten für eine sachliche Diskussion über den Immobilienwert sind.

Typische Konfliktpunkte bei der Bewertung während der Scheidung

Bei der Immobilienbewertung im Rahmen einer Scheidung treten in der Praxis einige wiederkehrende Streitpunkte auf, die eine unabhängige Begutachtung gezielt adressieren kann.

Unterschiedliche Wertvorstellungen der Ehepartner

Nicht selten haben beide Ehepartner unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der gemeinsamen Immobilie – häufig beeinflusst davon, wer die Immobilie behalten oder wer ausgezahlt werden möchte. Ein neutrales Gutachten schafft hier eine gemeinsame, fachlich begründete Ausgangsbasis.

Eigenleistungen und Modernisierungen während der Ehe

Wurden während der Ehe Eigenleistungen erbracht oder Modernisierungen aus gemeinsamem oder persönlichem Vermögen finanziert, stellt sich häufig die Frage, wie sich dies auf den Wertzuwachs und damit auf die Zugewinnberechnung auswirkt. Die Immobilienbewertung liefert dafür den aktuellen Wert; die rechtliche Zuordnung von Eigenleistungen zum Anfangs- oder Endvermögen klärt üblicherweise der beteiligte Rechtsanwalt.

Instandhaltungsstau und bauliche Mängel

Ist eine Immobilie seit Jahren nicht modernisiert worden oder bestehen bauliche Mängel, wirkt sich das unmittelbar wertmindernd aus. Ein Sachverständigengutachten dokumentiert solche Mängel nachvollziehbar und begründet daraus resultierende Abschläge, statt sie pauschal zu schätzen.

Handlungsoptionen nach der Bewertung: Verkauf, Auszahlung oder Vermietung

Sobald der Immobilienwert feststeht, stellt sich für die Ehepartner die Frage, wie mit der Immobilie weiter umgegangen werden soll. In der Praxis haben sich im Wesentlichen drei Varianten etabliert.

Verkauf und Aufteilung des Erlöses

Wird die Immobilie verkauft, lässt sich der Verkaufserlös nach Abzug der Restschulden und Verkaufsnebenkosten zwischen den Ehepartnern aufteilen. Diese Variante schafft klare Verhältnisse, setzt aber voraus, dass sich beide Seiten auf einen Verkauf einigen können.

Auszahlung des anderen Ehepartners

Möchte ein Ehepartner die Immobilie behalten, etwa weil die Kinder weiterhin dort wohnen sollen, kann er den anderen Ehepartner auf Basis des ermittelten Immobilienwerts auszahlen. Hierfür ist häufig eine Umschuldung oder ein zusätzliches Darlehen notwendig, dessen Tragfähigkeit vorab mit der finanzierenden Bank geklärt werden sollte.

Vermietung bei fortbestehendem Miteigentum

In manchen Fällen bleibt die Immobilie zunächst im Miteigentum beider Ehepartner und wird vermietet, bis eine endgültige Lösung gefunden ist. Diese Variante erfordert eine klare vertragliche Regelung über Verwaltung, Kosten und Verteilung der Mieteinnahmen und wird in der Praxis meist nur als Übergangslösung gewählt.

Unabhängigkeit und Zertifizierung des Sachverständigen

Gerade in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ist die Unabhängigkeit des bewertenden Sachverständigen von besonderer Bedeutung: Das Gutachten soll von beiden Ehepartnern als fachlich fundiert und nicht als parteilich für eine Seite wahrgenommen werden. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Was die Zertifizierung konkret bedeutet

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bescheinigt, dass die Kompetenz des Sachverständigen durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle in einem geregelten Verfahren überprüft wurde. Dabei ist sauber zu unterscheiden: Der Sachverständige ist die zertifizierte Person, die Zertifizierungsstelle zertifiziert die Person, und eine Akkreditierungsstelle wie die DAkkS akkreditiert wiederum die Zertifizierungsstelle. Immobilienbewertung Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig.

Einordnung in familienrechtlichen Verfahren

Ein nach diesen Grundsätzen erstelltes Gutachten kann im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Ehepartnern oder in einem gerichtlichen Verfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Wie ein konkretes Gutachten im Einzelfall gewichtet wird, entscheiden letztlich die beteiligten Rechtsanwälte beziehungsweise das zuständige Familiengericht.

Honorar und Ablauf einer Immobilienbewertung bei Scheidung

Immobilienbewertung Michael Hercog rechnet grundsätzlich nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ab; hinzu kommen Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. Für die meisten Bewertungsanlässe wird üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart, damit beide Ehepartner die Kosten von Beginn an verlässlich einschätzen können.

Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich seriös nicht nennen, da der Aufwand von der gewählten Gutachtenform, der Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem baulichen Zustand sowie dem Umfang der vorliegenden Unterlagen abhängt. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Wer die Kosten für das Gutachten trägt

Wer die Kosten für die Immobilienbewertung übernimmt, regeln die Ehepartner im Zweifel untereinander oder im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung. In der Praxis beauftragt häufig derjenige Ehepartner das Gutachten, der ein unmittelbares Interesse an einem belastbaren Wertnachweis hat.

Ablauf von der Beauftragung bis zum fertigen Gutachten

Nach dem Erstkontakt und der Klärung des Bewertungsanlasses werden die relevanten Unterlagen zusammengestellt – etwa Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie gegebenenfalls die Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung. Es folgt ein Ortstermin zur Begehung und Dokumentation von Zustand und Ausstattung der Immobilie in Krailling, anschließend die Wertermittlung und die schriftliche Gutachtenerstellung.

Häufige Fragen

Wird bei jeder Scheidung automatisch eine Immobilienbewertung benötigt?

Nicht zwingend. Eine Bewertung wird vor allem dann relevant, wenn zum gemeinsamen oder einem Ehepartner allein gehörenden Vermögen eine Immobilie zählt und der Zugewinnausgleich berechnet werden muss. Sind sich beide Ehepartner bereits über den Umgang mit der Immobilie einig und entsteht ohnehin kein nennenswerter Zugewinn, kann im Einzelfall auf ein Gutachten verzichtet werden.

Wer beauftragt das Gutachten – beide Ehepartner gemeinsam oder nur einer?

Beides ist möglich. Häufig beauftragt zunächst ein Ehepartner die Bewertung, die andere Seite kann das Ergebnis jedoch anerkennen, eigenständig prüfen lassen oder in Verhandlungen einbringen. Bei einer einvernehmlichen Trennung beauftragen manche Paare das Gutachten auch gemeinsam.

Welcher Stichtag ist für die Bewertung entscheidend?

Für das Endvermögen ist in der Regel die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgeblich, nicht der Tag der Trennung. Je nach familiärer Konstellation kann zusätzlich eine Bewertung zum Tag der Eheschließung oder zu einem Erbschafts- beziehungsweise Schenkungszeitpunkt notwendig sein.

Was passiert, wenn sich die Ehepartner über den Immobilienwert nicht einigen können?

In diesem Fall wird ein unabhängiges Sachverständigengutachten besonders wichtig, da es eine fachlich begründete, von persönlichen Interessen unabhängige Werteinschätzung liefert. Bleibt der Streit bestehen, entscheidet im äußersten Fall das zuständige Familiengericht, das sich dabei auf ein vorliegendes Gutachten stützen kann.

Reicht eine Einschätzung eines Immobilienportals im Internet aus?

Für eine erste Orientierung mag das genügen, für die rechtlich belastbare Grundlage im Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Online-Einschätzungen arbeiten mit automatisierten, pauschalen Verfahren und berücksichtigen individuelle Eigenschaften der Immobilie – etwa Zustand, Modernisierungsgrad oder Grundstückszuschnitt – nur eingeschränkt.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens für die Scheidung?

Die Dauer hängt von Umfang und Komplexität der Immobilie sowie der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Verbindliche Bearbeitungszeiten lassen sich pauschal nicht nennen; ein ungefährer zeitlicher Rahmen wird im Erstgespräch besprochen.

Muss die Immobilie zwingend verkauft werden?

Nein. Neben einem Verkauf kommen auch eine Auszahlung des anderen Ehepartners auf Basis des ermittelten Werts oder eine vorübergehende Vermietung bei fortbestehendem Miteigentum in Betracht. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der finanziellen und familiären Situation beider Seiten ab.

Wird das Gutachten vor Gericht anerkannt?

Ein nach fachlichen Standards erstelltes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann im gerichtlichen Verfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Wie es im konkreten Einzelfall gewürdigt wird, entscheidet das zuständige Familiengericht.

Ist Immobilienbewertung Michael Hercog auch außerhalb von München, Grasbrunn und Haar tätig?

Ja. Immobilienbewertung Michael Hercog ist mit veröffentlichten Standorten in München, Grasbrunn und Haar insbesondere in München und im Münchner Umland tätig, wozu auch Krailling und das Würmtal als Tätigkeitsgebiet zählen.

Was kostet eine Immobilienbewertung für die Scheidung?

Abgerechnet wird nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nach kurzer Prüfung der Immobilie einschätzen.

Nächste Schritte für Eigentümer in Krailling

Wer sich in Krailling in einer Trennung oder Scheidung befindet und zum gemeinsamen Vermögen eine Immobilie gehört, sollte die Wertfrage möglichst frühzeitig klären – idealerweise bereits während des Trennungsjahres und bevor konkrete Verhandlungen über Auszahlung oder Verkauf beginnen. Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft dafür eine sachliche Grundlage, auf die sich beide Ehepartner stützen können.

Sie benötigen eine Immobilienbewertung im Rahmen einer Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung in Krailling oder im Würmtal? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de. Einen Überblick über Verkehrswertgutachten im Raum München bietet der Beitrag Verkehrswertgutachten München, Besonderheiten bei anderen familiären Bewertungsanlässen erläutert der Beitrag Immobilienbewertung Erbschaft. Einen Überblick über das Leistungsangebot bietet die Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog.

Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

E-Mail-Adresse

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