Gemeiner Wert Immobilie Gutachten Obergiesing-Fasangarten: Was der Begriff bedeutet und wann ein Sachverständiger gebraucht wird
Wer in Obergiesing-Fasangarten eine Immobilie erbt, geschenkt bekommt oder im Rahmen einer Scheidung bewerten lassen muss, stößt in Schreiben des Finanzamts regelmäßig auf den Begriff „gemeiner Wert“. Vielen Eigentümern bleibt zunächst unklar, was genau damit gemeint ist und wann dafür ein eigenes Gutachten erforderlich wird. Dieser Beitrag erklärt den Begriff anhand der gesetzlichen Grundlage und ordnet die Besonderheiten von Obergiesing-Fasangarten in die Wertermittlung ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der gemeine Wert ist ein allgemeiner Bewertungsgrundsatz aus § 9 BewG und bildet die Grundlage für die meisten steuerlichen Immobilienbewertungen.
- Das Finanzamt ermittelt diesen Wert zunächst nach einem typisierten Verfahren, das individuelle Besonderheiten einer Immobilie nur eingeschränkt abbildet.
- Nach § 198 BewG kann ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, wenn der typisierte Ansatz zu hoch ausfällt.
- Obergiesing-Fasangarten vereint dichte Altbaustrukturen nahe der Isar mit ruhigeren, stärker durchgrünten Wohnlagen – das wirkt sich auf die relevanten Wertfaktoren aus.
- Ein Gutachten zum gemeinen Wert ist vor allem bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung und vergleichbaren Vermögensauseinandersetzungen relevant.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und unterstützt bei der Ermittlung und Dokumentation des gemeinen Werts.
Was bedeutet der gemeine Wert bei einer Immobilie?
Der gemeine Wert als allgemeiner Bewertungsgrundsatz (§ 9 BewG)
Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. § 9 Abs. 2 BewG bestimmt den gemeinen Wert durch den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, wobei ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Für Grundbesitz tritt an die Stelle dieses allgemeinen Grundsatzes im Regelfall eines der typisierten Bewertungsverfahren der §§ 179 ff. BewG – es sei denn, der Steuerpflichtige weist einen niedrigeren gemeinen Wert nach.
Abgrenzung zum Verkehrswert nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Inhaltlich liegen gemeiner Wert und Verkehrswert damit nahe beieinander; der Unterschied liegt vor allem im rechtlichen Kontext: Verkehrswert ist der Begriff des Baugesetzbuchs, gemeiner Wert der Begriff des Bewertungsgesetzes für steuerliche Bewertungsanlässe. Ein Gutachten zum Nachweis des gemeinen Werts greift in der Praxis häufig auf dieselben Verfahren zurück wie ein Verkehrswertgutachten.
Warum überhaupt ein Gutachten zum gemeinen Wert nötig werden kann
Relevant wird ein eigenes Gutachten vor allem, wenn ein typisiert ermittelter Steuerwert aus Sicht des Eigentümers zu hoch ausfällt oder eine Immobilie ohne feststehenden Marktpreis einer Vermögensauseinandersetzung zugeführt werden muss.
Erbschaft und Erbauseinandersetzung
Nach dem Tod eines Immobilieneigentümers in Obergiesing-Fasangarten setzt das Finanzamt im Rahmen der Erbschaftsteuer einen am gemeinen Wert orientierten Grundbesitzwert an. Dieser beeinflusst, in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt und ob Freibeträge überschritten werden. Auch innerhalb einer Erbengemeinschaft kann ein nachvollziehbarer Wertansatz für eine faire Auseinandersetzung nötig sein.
Schenkung zu Lebzeiten
Wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, etwa im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, gilt für die Schenkungsteuer grundsätzlich dieselbe Bewertungslogik wie bei einer Erbschaft. Auch hier kann ein Gutachten zum gemeinen Wert sinnvoll sein, wenn der typisierte Ansatz über dem tatsächlich erzielbaren Wert liegt.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Bei einer Scheidung oder einer sonstigen Vermögensauseinandersetzung kann der Wert einer gemeinsamen Immobilie zwischen den Beteiligten strittig sein. Ein nachvollziehbares Gutachten zum gemeinen Wert schafft hier eine sachliche Grundlage, auf der sich Ausgleichszahlungen oder ein Verkauf besprechen lassen.
Vermögensaufstellungen, Pflegschaft und Betreuung
Auch außerhalb von Erbschaft, Schenkung und Scheidung kann ein belastbarer Immobilienwert erforderlich sein, etwa im Rahmen einer Vermögensaufstellung für ein Betreuungs- oder Pflegschaftsverfahren. Eine fundierte Wertermittlung dient dann einer nachvollziehbaren Dokumentation gegenüber Gericht oder Betreuungsbehörde.
Obergiesing-Fasangarten: ein Stadtbezirk mit zwei Gesichtern
Obergiesing-Fasangarten gehört zu den 25 offiziellen Stadtbezirken Münchens und vereint zwei städtebaulich unterschiedliche Bereiche. Obergiesing ist geprägt von dichter, überwiegend mehrgeschossiger Blockrandbebauung entlang der Tegernseer Landstraße nahe der Isar – ein traditionsreiches Wohngebiet mit vielen Altbauten aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Fasangarten dagegen ist ruhiger und durchgrünter, mit lockerer Bebauung aus Einfamilien-, Doppel- und kleineren Mehrfamilienhäusern nahe dem Perlacher Forst.
Eine Altbauwohnung in einem Obergiesinger Blockrandgebäude unterliegt daher anderen Wertfaktoren als ein Einfamilienhaus in Fasangarten. Obergiesing-Fasangarten zählt zum Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog; ein eigener Standort befindet sich dort nicht – die veröffentlichten Standorte liegen in München (Georg-Angermair-Straße 8), Grasbrunn und Haar.
Wie das Finanzamt den gemeinen Wert ohne Gutachten ermittelt
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermitteln die Finanzämter den gemeinen Wert von Immobilien grundsätzlich nach den typisierten Verfahren der §§ 179 ff. BewG. Welches Verfahren angewendet wird, richtet sich nach der Grundstücksart.
Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten
Für vermietete Objekte kommt regelmäßig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung, das sich an pauschalierten Liegenschaftszinssätzen, Bewirtschaftungskosten und einer typisierten Restnutzungsdauer orientiert. Eine deutlich unter dem Marktniveau liegende Bestandsmiete wird dabei nur eingeschränkt berücksichtigt.
Sachwertverfahren bei eigengenutzten Objekten
Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen ohne ableitbare Marktmiete wird regelmäßig ein Sachwertverfahren angewendet, das typisierte Herstellungskosten mit einer Alterswertminderung und einem vom Gutachterausschuss abgeleiteten Sachwertfaktor verknüpft. Der konkrete Erhaltungszustand oder ein über dem Durchschnitt liegender Instandhaltungsstau findet dabei nur begrenzt Berücksichtigung.
Weil beide Verfahren mit typisierten Durchschnittswerten arbeiten, kann der ermittelte Wert für eine konkrete Immobilie in Obergiesing-Fasangarten zu hoch oder – seltener – zu niedrig ausfallen. Relevant für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist ausschließlich der erste Fall.
Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach dem typisierten Verfahren ermittelte Wert, ist nach § 198 Abs. 1 BewG dieser niedrigere Wert anzusetzen. Als Nachweis kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.
Ein solches Gutachten kann je nach Ausgangslage eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darstellen. Eine pauschale Zusage, dass jedes Gutachten vom Finanzamt unverändert übernommen wird, ist damit nicht verbunden – das Finanzamt prüft den vorgelegten Nachweis im jeweiligen Einzelfall.
Wer ein Gutachten zum gemeinen Wert erstellen darf
Nicht jede Person, die sich als Gutachter bezeichnet, erfüllt die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG. Das Gesetz verlangt entweder ein Gutachten des Gutachterausschusses oder ein Gutachten einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert wurde.
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Begrifflich gilt: Der Sachverständige ist die zertifizierte Person, eine Zertifizierungsstelle zertifiziert deren fachliche Qualifikation nach dem genannten Normwerk, und die DAkkS akkreditiert als Akkreditierungsstelle die Zertifizierungsstelle selbst – nicht das Unternehmen oder Gutachten. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird zusätzlich eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert.
Für Eigentümer in Obergiesing-Fasangarten bedeutet das in der Praxis: Vor Beauftragung lohnt sich ein Blick auf die konkrete Qualifikation des Sachverständigen und darauf, ob diese den gesetzlichen Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG entspricht.
Wertfaktoren, die in Obergiesing-Fasangarten besonders relevant sein können
Ein Gutachten lohnt sich vor allem, wenn die konkrete Immobilie Besonderheiten aufweist, die das typisierte Verfahren des Finanzamts nicht ausreichend abbildet.
Altbaubestand und Instandhaltungsstau in Obergiesing
Viele Gebäude im dichter bebauten Teil Obergiesings stammen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Bei Wohnungen in solchen Altbauten kann ein über dem Durchschnitt liegender Sanierungsbedarf bei Dach, Fassade oder Leitungen vorliegen, der den tatsächlichen Wert mindert. Umgekehrt kann eine bereits durchgeführte, hochwertige Modernisierung wertsteigernd wirken – auch das bildet das pauschale Verfahren nicht automatisch ab.
Lage und Bebauungsdichte in Fasangarten
In Fasangarten überwiegt eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern. Grundstücksgröße, Zuschnitt und bauliche Ausnutzungsmöglichkeiten unterscheiden sich hier teils deutlich, was das typisierte Sachwertverfahren nicht immer sachgerecht widerspiegelt.
Teileigentum und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
Bei Eigentumswohnungen spielen Zustand des Gemeinschaftseigentums, anstehende Sanierungsmaßnahmen und Höhe der Instandhaltungsrücklage eine Rolle für den Wert. Ein beschlossener, aber noch nicht umgesetzter Sanierungsbeschluss kann den erzielbaren Preis mindern, ohne dass dies im typisierten Verfahren automatisch berücksichtigt wird.
Nähe zu Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsachsen
Die Nähe zum Perlacher Forst oder zu anderen Grünflächen kann sich wertsteigernd auswirken, während eine Lage an stärker befahrenen Straßen wie der Tegernseer Landstraße mit entsprechender Lärmbelastung tendenziell wertmindernd wirken kann. Beide Effekte werden im pauschalen Verfahren des Finanzamts nur eingeschränkt erfasst.
Abgrenzung: Gutachten zum gemeinen Wert, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
In der Praxis werden unterschiedliche Gutachtenarten häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Zwecke verfolgen.
| Gutachtenart | Zweck | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Nachweis des gemeinen Werts nach § 198 BewG | Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt | Erbschaft- und Schenkungsteuer |
| Kurzgutachten / Marktwertermittlung | Kompakte Werteinschätzung ohne vollständige Dokumentation | interne Entscheidungsgrundlage, Vermögensaufstellung |
| Vollständiges Verkehrswertgutachten | Umfassende, nach § 194 BauGB begründete Wertermittlung | Gerichtsverfahren, Scheidung, komplexe Nachlassauseinandersetzung |
Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Für den reinen Nachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG reicht in vielen Fällen ein auf diesen Zweck zugeschnittenes Gutachten; bei einer parallel laufenden Erbauseinandersetzung oder einem gerichtlichen Scheidungsverfahren kann dagegen ein vollständiges Verkehrswertgutachten mit umfassenderer Dokumentation sinnvoll sein. Welche Gutachtenform im Einzelfall angemessen ist, hängt von der konkreten Fragestellung ab und sollte vorab besprochen werden.
Ablauf eines Gutachtens zum gemeinen Wert
Der Ablauf folgt in der Regel einem strukturierten Vorgehen.
Erstes Gespräch und Klärung des Anlasses
Am Anfang steht ein Gespräch über den konkreten Anlass, den maßgeblichen Bewertungsstichtag und bereits vorliegende Unterlagen, etwa einen vorläufigen Feststellungsbescheid des Finanzamts.
Besichtigung der Immobilie
Für eine belastbare Wertermittlung ist regelmäßig eine Besichtigung erforderlich, bei der Zustand, Ausstattung, erkennbare Mängel und besondere Merkmale der Immobilie dokumentiert werden.
Auswertung der Daten und Wahl des Bewertungsverfahrens
Auf Basis der Objektdaten, vergleichbarer Marktdaten und – soweit verfügbar – Daten des Gutachterausschusses wird das für die konkrete Immobilie sachgerechte Bewertungsverfahren angewendet.
Erstellung des schriftlichen Gutachtens
Das Ergebnis wird in einem nachvollziehbaren, schriftlichen Gutachten dokumentiert, das die angewendeten Verfahren, die zugrunde liegenden Daten und die Wertermittlung offenlegt, sodass es als Nachweis vorgelegt werden kann.
Übergabe und weitere Verwendung
Das fertige Gutachten wird übergeben und kann je nach Anlass beim Finanzamt, im familienrechtlichen Verfahren oder innerhalb einer Erbengemeinschaft als Grundlage dienen. Die abschließende Würdigung liegt bei der jeweils zuständigen Stelle.
Unterlagen und Bewertungsstichtag
Welche Unterlagen für das Gutachten hilfreich sind
- Grundbuchauszug beziehungsweise Nachweis des Eigentums
- Lageplan und, falls vorhanden, Flurkarte
- Baupläne, Baubeschreibung oder Wohnflächenberechnung
- Angaben zu Baujahr, durchgeführten Modernisierungen und erkennbarem Sanierungsbedarf
- Bei vermieteten Objekten: Mietvertrag beziehungsweise Übersicht der Mieteinnahmen
- Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen
- Vorläufiger Feststellungsbescheid oder Anforderungsschreiben des Finanzamts, falls bereits vorhanden
- Bei familienrechtlichen Anlässen: Angaben zu Miteigentumsverhältnissen und bestehenden Vereinbarungen
Bewertungsstichtag und Fristen
Für die Erbschaftsteuer ist regelmäßig der Todestag des Erblassers der maßgebliche Bewertungsstichtag, für die Schenkungsteuer der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung. Das Gutachten muss sich wertmäßig auf genau diesen Stichtag beziehen, auch wenn Besichtigung und Erstellung erst später erfolgen. Gegen einen Feststellungsbescheid des Finanzamts kann innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist Einspruch eingelegt werden; die genaue Frist ergibt sich aus dem jeweiligen Bescheid beziehungsweise der Abgabenordnung und sollte im Einzelfall mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden. Immobilienbewertung Michael Hercog erstellt das fachliche Wertgutachten, erteilt jedoch keine verbindliche Rechts- oder Steuerberatung zu Fristen oder zum weiteren verfahrensrechtlichen Vorgehen.
Honorar und Kosten eines Gutachtens zum gemeinen Wert
Für die Erstellung eines Gutachtens wird bei Immobilienbewertung Michael Hercog ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie bei Besichtigungsfahrten ein Kilometersatz von 0,80 Euro zzgl. MwSt. zugrunde gelegt. Üblicherweise wird vorab ein Festhonorar vereinbart, das sich nach dem konkreten Aufwand richtet.
Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen. Eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich ohne diese Prüfung nicht seriös nennen, da der Aufwand unter anderem von der Gutachtenform, der Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand der Immobilie und dem Umfang der vorliegenden Unterlagen abhängt.
Typische Fehler bei der Ermittlung des gemeinen Werts
Gutachten ohne ausreichende Qualifikation des Erstellers
Erfüllt der Ersteller nicht die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG, kann das Finanzamt den Nachweis zurückweisen.
Falscher oder unklarer Bewertungsstichtag
Bezieht sich das Gutachten nicht exakt auf den steuerlich relevanten Stichtag, kann dies die Verwertbarkeit beeinträchtigen.
Unvollständige Dokumentation wertrelevanter Besonderheiten
Wird ein wertmindernder oder wertsteigernder Faktor im Gutachten nicht nachvollziehbar belegt, kann das Finanzamt diesen Punkt infrage stellen.
Verwechslung von gemeinem Wert und Verkehrswert im falschen Kontext
Wird für einen steuerlichen Nachweis ein methodisch anders zugeschnittenes Gutachten gewählt, kann dies unnötigen Aufwand verursachen.
Zu späte Beauftragung vor Ablauf von Fristen
Wird ein Gutachten erst kurz vor Ablauf einer Einspruchsfrist beauftragt, kann die Zeit für eine sorgfältige Besichtigung knapp werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen gemeinem Wert und Marktwert?
Inhaltlich zielen beide Begriffe auf einen Preis ab, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse erzielbar wäre. „Gemeiner Wert“ ist der Begriff des Bewertungsgesetzes für steuerliche Bewertungsanlässe, „Marktwert“ beziehungsweise „Verkehrswert“ ist der Begriff des Baugesetzbuchs.
Wann muss ein Eigentümer in Obergiesing-Fasangarten den gemeinen Wert nachweisen?
Relevant wird der Nachweis vor allem, wenn das Finanzamt bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen typisierten Wert ansetzt, der über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert liegt.
Wer darf ein Gutachten zum Nachweis des gemeinen Werts erstellen?
Nach § 198 Abs. 2 BewG können regelmäßig der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder eine Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert wurde, ein entsprechendes Gutachten erstellen.
Muss das Finanzamt ein vorgelegtes Gutachten akzeptieren?
Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im Einzelfall. Ein methodisch nachvollziehbares Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen; eine automatische Übernahme ist damit nicht verbunden.
Ist ein Gutachten zum gemeinen Wert auch bei einer Scheidung sinnvoll?
Ja. Bei einer Scheidung oder einer sonstigen Vermögensauseinandersetzung kann ein nachvollziehbares Gutachten eine sachliche Grundlage schaffen, auf der sich Ausgleichszahlungen oder ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie besprechen lassen.
Für welche Immobilien in Obergiesing-Fasangarten lohnt sich ein Gutachten besonders?
Besonders relevant kann ein Gutachten für Immobilien sein, die besonderen Wertfaktoren unterliegen – etwa Altbauten mit über dem Durchschnitt liegendem Sanierungsbedarf in Obergiesing oder Einzelhäuser mit individuellem Grundstückszuschnitt in Fasangarten.
Was kostet ein Gutachten zum gemeinen Wert?
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden bei Immobilienbewertung Michael Hercog auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. kalkuliert, üblicherweise als vorab vereinbartes Festhonorar. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne vorherige Prüfung der konkreten Immobilie nicht seriös nennen.
Welche Unterlagen sollten für den Erstkontakt bereitgehalten werden?
Hilfreich sind unter anderem ein Grundbuchauszug, Baupläne oder eine Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen, bei vermieteten Objekten der Mietvertrag sowie ein eventuell bereits vorliegender Bescheid des Finanzamts.
Unterscheidet sich das Gutachten für Altbauwohnungen in Obergiesing von Einfamilienhäusern in Fasangarten?
Die rechtliche Grundlage ist dieselbe, die relevanten Wertfaktoren unterscheiden sich jedoch. Bei Altbauwohnungen in Obergiesing spielen häufig Sanierungszustand und Gemeinschaftseigentum eine Rolle, bei Einfamilienhäusern in Fasangarten eher Grundstückszuschnitt, Lage und baulicher Zustand des Gebäudes selbst.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens zum gemeinen Wert?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminfindung für die Besichtigung. Eine pauschale Bearbeitungszeit lässt sich seriös nicht vorab zusagen.
Nächste Schritte für Eigentümer in Obergiesing-Fasangarten
Wer in Obergiesing-Fasangarten mit einem aus seiner Sicht zu hohen Steuerwert konfrontiert ist, sollte zunächst prüfen, ob die Immobilie Besonderheiten aufweist, die im typisierten Verfahren nicht angemessen abgebildet werden – etwa Sanierungsbedarf im Altbau oder ein ungewöhnlicher Grundstückszuschnitt. Danach lohnt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Fristen und Vorgehen. Für die fachliche Wertermittlung steht ein zertifizierter Sachverständiger zur Verfügung.
Sie benötigen ein Gutachten zum gemeinen Wert oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Obergiesing-Fasangarten oder im übrigen München? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de
Weitere Informationen rund um Verkehrswertgutachten finden sich auf der Übersichtsseite zum Verkehrswertgutachten München. Zu einem vergleichbaren Nachweisverfahren in einem anderen Stadtbezirk informiert der Beitrag Gutachten niedrigerer gemeiner Wert Berg am Laim. Einen Überblick über das Leistungsangebot bietet die Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog.
Über den Autor
Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
