Immobilienwert Finanzamt prüfen lassen in Pasing-Obermenzing: Wann sich eine unabhängige Prüfung lohnt

Immobilienwert Finanzamt prüfen lassen in Pasing-Obermenzing: Wann sich eine unabhängige Prüfung lohnt

Wenn das Finanzamt im Zusammenhang mit einer Erbschaft, einer Schenkung oder einer steuerlichen Kaufpreisaufteilung einen Immobilienwert für ein Haus oder eine Wohnung in Pasing-Obermenzing festsetzt, fragen sich viele Eigentümer und Erben zunächst nicht, ob sie Einspruch einlegen sollen, sondern etwas Grundlegenderes: Stimmt dieser Wert überhaupt? Genau an dieser Stelle setzt die Idee an, den Immobilienwert Finanzamt prüfen lassen zu wollen – also den behördlich ermittelten Wert durch eine unabhängige, fachkundige Einschätzung gegenzuprüfen, bevor überhaupt über weitere Schritte entschieden wird. Dieser Beitrag ordnet ein, wann eine solche Prüfung sinnvoll ist, wie sie abläuft und was sie von einem förmlichen Einspruch unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt ermittelt Immobilienwerte für steuerliche Zwecke mit typisierten, bundeseinheitlichen Verfahren – nicht anhand einer individuellen Besichtigung vor Ort.
  • Eine unabhängige Prüfung des Werts ist ein eigenständiger erster Schritt und nicht dasselbe wie ein Einspruch gegen den Steuerbescheid.
  • Rechtlicher Maßstab für die Prüfung ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB.
  • Zeigt die Prüfung einen niedrigeren Wert, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen nach § 198 BewG als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen.
  • Pasing-Obermenzing vereint als Stadtbezirk sehr unterschiedliche Bebauung – von historischen Pasinger Altbauten bis zu Obermenzinger Villenkolonien –, was pauschale Wertannahmen erschweren kann.
  • Michael Hercog erstellt als zertifizierter Sachverständiger die fachliche Prüfung; die Entscheidung über einen Einspruch bleibt Aufgabe von Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Warum der vom Finanzamt angesetzte Wert nicht automatisch dem Marktwert entspricht

Für steuerliche Zwecke – etwa die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Kaufpreisaufteilung bei vermieteten Objekten – ermittelt das Finanzamt Grundbesitzwerte nicht individuell, sondern nach feststehenden, bundeseinheitlichen Verfahren aus dem Bewertungsgesetz. Je nach Objektart kommt das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Diese Verfahren arbeiten mit standardisierten Ausgangsgrößen wie Bodenrichtwerten, pauschalen Baukostenfaktoren oder Vervielfältigern.

Typisierung als strukturelle Ursache für Abweichungen

Weil diese Verfahren auf eine Vielzahl von Objekten gleichzeitig anwendbar sein müssen, können sie objektspezifische Besonderheiten nur begrenzt abbilden. Ein unsaniertes Reihenhaus aus den 1960er-Jahren, ein Grundstück mit ungünstigem Zuschnitt oder eine Wohnung mit baulichen Einschränkungen werden in der typisierten Bewertung häufig nicht in dem Maß berücksichtigt, wie es eine individuelle Begutachtung tun würde. Das führt in der Praxis nicht selten dazu, dass der festgesetzte Wert über dem liegt, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielbar wäre – es kann aber ebenso vorkommen, dass die Einschätzung zutreffend ist.

Warum sich in Pasing-Obermenzing ein genauerer Blick lohnen kann

Pasing-Obermenzing ist einer der 25 offiziellen Stadtbezirke Münchens im Westen der Stadt. Er entstand 1992 durch den Zusammenschluss der bis dahin eigenständig verwalteten Bereiche Pasing und Obermenzing, die beide bereits 1938 nach München eingemeindet worden waren. Innerhalb dieses einen Stadtbezirks stehen historische Gebäude aus der Zeit, als Pasing noch eine eigenständige Stadt war, neben Villenkolonien in Obermenzing, Siedlungsbauten der Nachkriegszeit und neueren Wohnanlagen in Bahnhofsnähe. Diese Spannbreite macht pauschale, auf den ganzen Stadtbezirk bezogene Wertannahmen besonders fehleranfällig.

Wann sich eine unabhängige Prüfung des Finanzamtswerts überhaupt lohnt

Nicht jeder Feststellungsbescheid muss geprüft werden. Sinnvoll wird eine Prüfung vor allem dann, wenn die steuerliche Belastung unmittelbar von der Höhe des angesetzten Werts abhängt und gleichzeitig begründete Zweifel bestehen, ob der typisierte Wert dem tatsächlichen Zustand der Immobilie entspricht. Das betrifft insbesondere größere Vermögenswerte, bei denen schon eine moderate prozentuale Abweichung einen spürbaren steuerlichen Unterschied ausmacht, sowie Objekte mit Besonderheiten, die ein standardisiertes Verfahren kaum erfassen kann.

Erste Anzeichen, dass der festgesetzte Wert zu hoch sein könnte

Eine abschließende Einschätzung liefert immer erst die Prüfung selbst. Einige Anhaltspunkte können aber schon vorab darauf hindeuten, dass sich ein genauerer Blick lohnt:

  • Das Gebäude weist einen erkennbaren Sanierungsstau auf, etwa bei Dach, Heizung, Fenstern oder Elektrik.
  • Das Grundstück hat einen ungünstigen Zuschnitt, eine schwierige Erschließung oder liegt an einer stark befahrenen Straße.
  • Es bestehen Rechte und Lasten – etwa ein Nutzungsrecht, eine Grunddienstbarkeit oder ein Erbbaurecht –, die den Wert mindern.
  • Der Grundriss oder die Raumaufteilung entspricht nicht mehr aktuellen Wohnbedürfnissen.
  • Vergleichbare Objekte in unmittelbarer Nachbarschaft wurden in jüngerer Zeit zu Preisen verkauft, die deutlich unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegen.
  • Das Objekt liegt in einem Bereich des Stadtbezirks, der sich baulich und preislich erkennbar von den für die Typisierung herangezogenen Vergleichsgrößen unterscheidet.

Prüfen lassen und Anfechten: zwei unterschiedliche Schritte

In der Praxis werden beide Begriffe häufig vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Vorgänge. Den Immobilienwert prüfen zu lassen bedeutet zunächst nur, sich von fachkundiger Seite eine unabhängige Einschätzung einzuholen, ob der vom Finanzamt angesetzte Wert plausibel ist. Diese Prüfung trifft noch keine Entscheidung über einen Einspruch und löst für sich genommen keine Frist aus. Erst wenn die Prüfung tatsächlich auf einen niedrigeren Wert hindeutet, stellt sich die Anschlussfrage, ob und in welcher Form ein Einspruch gegen den Feststellungsbescheid sinnvoll ist – diese Entscheidung sowie die fristgerechte Umsetzung liegen im Aufgabenbereich von Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Diese Reihenfolge hat einen praktischen Vorteil: Eigentümer und Erben müssen nicht ohne Grundlage entscheiden, ob sich der Aufwand eines Einspruchsverfahrens überhaupt lohnt, sondern können diese Entscheidung auf Basis einer fachlichen Einschätzung treffen.

Wie eine unabhängige Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen abläuft

Erstkontakt und Einordnung des Anlasses

Am Anfang steht ein kurzes Gespräch, in dem der Anlass – etwa Erbschaft, Schenkung oder Kaufpreisaufteilung –, die Objektart und die bereits vorliegenden Unterlagen besprochen werden. Daraus ergibt sich, ob eine vollständige Prüfung sinnvoll ist oder ob bereits anhand der Unterlagen erste Rückschlüsse möglich sind.

Besichtigung und Datenerhebung vor Ort

Für eine belastbare Einschätzung ist in der Regel eine Besichtigung der Immobilie in Pasing-Obermenzing erforderlich. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Grundriss, erkennbare Mängel und objektspezifische Besonderheiten erfasst, die in der typisierten Bewertung des Finanzamts naturgemäß nicht abgebildet werden können.

Anwendung des passenden Wertermittlungsverfahrens

Je nach Objektart – Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder unbebautes Grundstück – kommt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung. Die Auswahl und Begründung des Verfahrens orientiert sich an den fachlich anerkannten Normen der Immobilienwertermittlung.

Einordnung des Prüfungsergebnisses

Am Ende der Prüfung steht eine fachliche Einschätzung, ob der vom Finanzamt angesetzte Wert plausibel erscheint oder ob Anhaltspunkte für einen niedrigeren tatsächlichen Wert bestehen. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für die weitere Entscheidung, ob ein vollständiges Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts sinnvoll ist.

Verkehrswert nach § 194 BauGB als Maßstab der Prüfung

Der fachliche Bezugspunkt jeder unabhängigen Prüfung ist der Verkehrswert. Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dieser Maßstab unterscheidet sich vom typisierten Finanzamtswert dadurch, dass er auf die konkrete, individuelle Immobilie abstellt statt auf statistische Rechengrößen.

Wenn die Prüfung einen niedrigeren Wert zeigt: Nachweis nach § 198 BewG

Deutet die unabhängige Prüfung darauf hin, dass der tatsächliche Wert unter dem vom Finanzamt angesetzten liegt, kommt als nächster Schritt ein vollständiges Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts in Betracht. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Alternativ kann auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag tatsächlich erzielter Kaufpreis als Nachweis dienen, sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse gegenüber dem Stichtag nicht wesentlich verändert haben.

Wichtig für die Einordnung: Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten stets eigenständig auf methodische Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Ein seriös erstelltes, in sich schlüssiges Gutachten kann dabei eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen – eine pauschale Übernahmegarantie gibt es nicht und lässt sich seriös auch nicht zusichern.

Schritt Worum es dabei geht
Erstkontakt Anlass, Objekt und vorhandene Unterlagen klären
Unabhängige Prüfung Fachliche Einschätzung, ob der Finanzamtswert plausibel ist
Entscheidung über weitere Schritte Bei Zweifeln: Rücksprache mit Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Einspruch und Frist
Vollständiges Gutachten Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG, falls sinnvoll
Vorlage beim Finanzamt Gutachten als Begründung zum Einspruch einreichen

Pasing-Obermenzing im Überblick: Lagebesonderheiten mit Einfluss auf die Bewertung

Pasing selbst wurde erstmals im Jahr 763 urkundlich erwähnt und entwickelte sich mit dem Anschluss an die Eisenbahnlinie München-Augsburg im 19. Jahrhundert zu einem eigenständigen Verkehrsknotenpunkt mit Bahnverbindungen unter anderem nach Starnberg, Buchloe und Herrsching. Rund um den Pasinger Bahnhof entstanden in dieser Zeit Villenkolonien und Wohnquartiere für Münchner Bürger, bevor Pasing 1938 nach München eingemeindet wurde. Obermenzing, erstmals 1315 urkundlich erwähnt, blieb bis zur selben Eingemeindung eine ländlich geprägte Gemeinde und ist bis heute von einem gartenstadtartigen Charakter mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt. Beide Bereiche wurden 1992 zum heutigen Stadtbezirk Pasing-Obermenzing zusammengefasst.

Für die Wertermittlung bedeutet diese Geschichte, dass innerhalb eines einzigen Stadtbezirks sehr unterschiedliche Baualtersklassen und Lagequalitäten aufeinandertreffen: historische Bausubstanz im Pasinger Zentrum rund um den heutigen Bahnhof und die dortigen Einkaufsmöglichkeiten, großzügige Grundstücke in den Obermenzinger Villenlagen sowie Geschosswohnungsbau in den dazwischenliegenden Siedlungsbereichen. Ein Vergleichswertverfahren liefert deshalb nur dann belastbare Ergebnisse, wenn tatsächlich vergleichbare Objekte aus der unmittelbaren Umgebung herangezogen werden – ein pauschaler Ansatz über den gesamten Stadtbezirk hinweg wird den lokalen Unterschieden oft nicht gerecht.

Ein eigener Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog befindet sich nicht in Pasing-Obermenzing. Als Standorte sind ausschließlich München, Grasbrunn und Haar veröffentlicht; Pasing-Obermenzing gehört zum Tätigkeitsgebiet, in dem Besichtigungen und Prüfungen vor Ort durchgeführt werden.

Typische Anlässe im Detail

Erbschaft und Schenkung: Bedarfswert gegenüber tatsächlichem Wert

Beim Übergang einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt den sogenannten Grundbesitzwert als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer an. Dieser Wert orientiert sich am gemeinen Wert, wird aber typisiert ermittelt. Weicht der tatsächliche Zustand der Immobilie deutlich von den Annahmen der Typisierung ab, kann eine Prüfung helfen, den Unterschied zwischen Bedarfswert und tatsächlichem Wert nachvollziehbar einzuordnen.

Steuerliche Kaufpreisaufteilung bei vermieteten Immobilien

Ein weiterer Anlass betrifft die Aufteilung eines Kaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil. Setzt das Finanzamt – etwa anhand einer vereinfachten Arbeitshilfe – einen aus Sicht des Eigentümers zu niedrigen Gebäudeanteil an, wirkt sich das unmittelbar auf die mögliche Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG aus. Auch hier kann eine objektspezifische Prüfung als fundierte Grundlage für eine abweichende Aufteilung dienen, ohne dass damit eine bestimmte Steuerersparnis zugesichert werden kann.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Auch im Rahmen einer Scheidung oder sonstigen Vermögensauseinandersetzung kann der vom Finanzamt oder von einer Partei angesetzte Immobilienwert Gegenstand von Zweifeln sein. Eine unabhängige Prüfung schafft hier eine fachliche, von beiden Seiten nachvollziehbare Ausgangsbasis, bevor über die konkrete Aufteilung verhandelt wird.

Die Rolle eines zertifizierten Sachverständigen bei der Prüfung

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung bestätigt die fachliche Qualifikation der Person, die die Prüfung beziehungsweise das spätere Gutachten erstellt, und ist einer der in § 198 Abs. 2 BewG genannten Wege, über die ein Gutachten später als Nachweis infrage kommen kann. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich der Immobilienbewertung kommuniziert.

Wichtig für die Einordnung: Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke, erstellt also Wertgutachten und unabhängige Werteinschätzungen. Die Prüfung von Bauschäden oder die bautechnische Begleitung von Neubauvorhaben zählen ausdrücklich nicht zu diesem Leistungsprofil. Ebenso übernimmt ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung keine Rechts- oder Steuerberatung – die Entscheidung, ob und wie ein Einspruch formuliert wird, liegt bei Steuerberater oder Rechtsanwalt, während die Prüfung beziehungsweise das Gutachten die fachliche Grundlage dafür liefert.

Honorar und Ablauf einer Beauftragung

Für die Prüfung und die Erstellung eines Gutachtens berechnet Immobilienbewertung Michael Hercog einen Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. In der Praxis wird für eine konkrete Beauftragung üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich an dieser Stelle nicht seriös nennen, da die Kosten von Umfang und Form der Prüfung, der Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand der Immobilie sowie dem Umfang der vorliegenden Unterlagen abhängen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Für ein Objekt in Pasing-Obermenzing lässt sich die Besichtigung in der Regel zeitnah koordinieren. Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann an dieser Stelle jedoch nicht seriös zugesichert werden, da sie unter anderem von der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Komplexität des Objekts abhängt.

Typische Fehler, wenn Eigentümer den Finanzamtswert allein einschätzen wollen

  • Online-Wertschätzungen oder automatisierte Tools werden als vermeintlich ausreichende Prüfung herangezogen, obwohl sie keine objektspezifische Begründung liefern.
  • Es wird vorschnell Einspruch eingelegt, ohne vorher fachlich zu klären, ob dafür überhaupt belastbare Anhaltspunkte bestehen.
  • Eine Prüfung wird bei einer Person beauftragt, deren Qualifikation später nicht den Anforderungen von § 198 Abs. 2 BewG entspricht, sodass ein daraus entwickeltes Gutachten vom Finanzamt zurückgewiesen werden kann.
  • Die steuerliche Tragweite der Entscheidung wird nicht vorher mit einem Steuerberater abgestimmt.
  • Es wird angenommen, eine Prüfung führe automatisch zu einem niedrigeren Steuerbescheid – tatsächlich kann sie ebenso bestätigen, dass der ursprüngliche Wert plausibel war.

Häufige Fragen

Was bedeutet es, den Immobilienwert vom Finanzamt prüfen zu lassen?

Damit ist gemeint, den vom Finanzamt für steuerliche Zwecke festgesetzten Immobilienwert durch eine unabhängige, fachkundige Einschätzung gegenzuprüfen. Diese Prüfung klärt zunächst nur, ob der angesetzte Wert plausibel erscheint, und trifft noch keine Entscheidung über einen Einspruch.

Ist das Prüfen lassen dasselbe wie ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Nein. Die Prüfung ist ein vorbereitender, fachlicher Schritt. Ein Einspruch ist ein förmlicher, fristgebundener rechtlicher Vorgang, über den im Anschluss an die Prüfung gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt entschieden wird.

Woran erkenne ich, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch sein könnte?

Anhaltspunkte können ein erkennbarer Sanierungsstau, ein ungünstiger Grundstückszuschnitt, wertmindernde Rechte und Lasten oder deutlich niedrigere Verkaufspreise vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft sein. Eine abschließende Einschätzung liefert jedoch erst die Prüfung selbst.

Wer darf die Prüfung durchführen, damit ein daraus folgendes Gutachten später als Nachweis zählt?

Nach § 198 Abs. 2 BewG kommen Gutachten von Personen in Betracht, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden sind, sowie Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses. Michael Hercog ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Wie läuft eine solche Prüfung konkret ab?

Üblicherweise beginnt sie mit einem kurzen Erstkontakt, gefolgt von einer Besichtigung der Immobilie und der Anwendung des für die Objektart passenden Wertermittlungsverfahrens. Am Ende steht eine fachliche Einschätzung, ob der Finanzamtswert plausibel ist oder Anhaltspunkte für einen niedrigeren Wert bestehen.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

Hilfreich sind unter anderem der Feststellungsbescheid des Finanzamts, Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne oder Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen sowie – sofern vorhanden – ein bereits vorliegender Energieausweis. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klärt sich meist beim Erstkontakt.

Was kostet es, den Immobilienwert prüfen zu lassen?

Berechnet wird ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer, üblicherweise im Rahmen eines vorher vereinbarten Festhonorars. Eine pauschale Gesamtsumme hängt vom Umfang der Prüfung, der Objektart und der Unterlagenlage ab und lässt sich erst nach kurzer Prüfung der Immobilie einschätzen.

Wie lange dauert eine unabhängige Prüfung?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Terminfindung für die Besichtigung. Eine pauschale Bearbeitungszeit lässt sich seriös nicht zusichern; nach einem Erstkontakt lässt sich meist schnell einschätzen, welcher zeitliche Rahmen realistisch ist.

Was passiert, wenn die Prüfung zeigt, dass der Finanzamtswert korrekt war?

In diesem Fall bestätigt die Prüfung die Einschätzung des Finanzamts. Ein Einspruch wäre dann in der Regel nicht erfolgversprechend. Diese Rückmeldung hat trotzdem einen Wert, da sie unnötige, aufwendige Einspruchsverfahren vermeiden helfen kann.

Gilt das auch für Eigentumswohnungen in Pasing-Obermenzing, nicht nur für Häuser?

Ja. Eine unabhängige Prüfung kommt grundsätzlich für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke gleichermaßen in Betracht; lediglich das angewendete Wertermittlungsverfahren unterscheidet sich je nach Objektart.

Hat Immobilienbewertung Michael Hercog ein Büro in Pasing-Obermenzing?

Nein. Als veröffentlichte Standorte gelten ausschließlich München, Grasbrunn und Haar. Pasing-Obermenzing gehört zum Tätigkeitsgebiet, in dem Besichtigungen und Prüfungen vor Ort durchgeführt werden, ohne dass dort ein eigener Standort besteht.

Nächste Schritte für Eigentümer und Erben in Pasing-Obermenzing

Wer einen Feststellungsbescheid des Finanzamts zu einer Immobilie in Pasing-Obermenzing erhalten hat und unsicher ist, ob der angesetzte Wert zutrifft, sollte zunächst die vorliegenden Unterlagen sichten und prüfen, ob objektspezifische Besonderheiten erkennbar sind, die ein typisiertes Verfahren nur begrenzt abbilden kann. Eine unabhängige fachliche Prüfung schafft hier eine erste, belastbare Einschätzung, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt dabei mit einer methodisch nachvollziehbaren Einschätzung. Wie der anschließende Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt im Detail aussehen kann, zeigt auch der Beitrag zum Thema Immobilienwert Finanzamt anfechten in Hadern; eine Einordnung des zentralen Rechtsbegriffs liefert der Artikel zum gemeinen Wert einer Immobilie gegenüber dem Finanzamt.

Für ein unverbindliches Erstgespräch zu einer Immobilie in Pasing-Obermenzing erreichen Eigentümer und Erben Immobilienbewertung Michael Hercog telefonisch unter +49 89 829 88 059 oder per E-Mail an info@immobewertung-hercog.de.

Über den Autor

Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

E-Mail-Adresse

info@immobewertung-hercog.de

Scroll to Top