Gutachten fürs Finanzamt in Bogenhausen: Wertnachweis, Ablauf und Honorar für Eigentümer

Gutachten fürs Finanzamt in Bogenhausen: Wertnachweis, Ablauf und Honorar für Eigentümer

Wer in Bogenhausen eine Immobilie erbt, verschenkt oder innerhalb der Familie überträgt, erhält vom Finanzamt häufig einen Steuerwert, der deutlich über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert liegt. Gerade in einem Stadtbezirk mit altbaugeprägten Villenlagen, gehobenen Eigentumswohnungen und sehr unterschiedlichen Baujahren fällt die standardisierte Bewertung des Finanzamts oft ungenau aus. Ein Gutachten fürs Finanzamt kann in diesem Fall den tatsächlichen, niedrigeren Wert der Immobilie nachvollziehbar belegen. Dieser Beitrag erklärt, wann ein solches Gutachten in Bogenhausen sinnvoll ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie der Ablauf aussieht und mit welchem Honorar Eigentümer realistisch rechnen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt ermittelt Grundbesitzwerte meist mit standardisierten, typisierenden Verfahren – individuelle Besonderheiten einer Immobilie in Bogenhausen bleiben dabei oft unberücksichtigt.
  • Nach § 198 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist.
  • Typische Anlässe sind Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer bei familieninternen Übertragungen sowie Vermögensaufstellungen.
  • Ein Gutachten fürs Finanzamt kann je nach Fall als vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder als kompaktere Wertexpertise erstellt werden.
  • Honorare richten sich nach Aufwand, Objektart und Umfang – ein Stundensatz und Fahrtkosten sind veröffentlicht, eine pauschale Gesamtsumme lässt sich seriös erst nach Prüfung der Immobilie nennen.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und im Münchner Umland tätig – ein Büro-Standort befindet sich jedoch nicht in Bogenhausen selbst.

Warum in Bogenhausen besonders häufig ein Gutachten fürs Finanzamt gefragt ist

Bogenhausen zählt zu den Stadtbezirken Münchens mit einer besonders heterogenen Bebauung: Gründerzeitvillen entlang der Prinzregentenstraße, Geschosswohnungsbau der Nachkriegszeit, moderne Bürokomplexe rund um den Arabellapark und freistehende Einfamilienhäuser in den östlichen Ortsteilen stehen nah beieinander. Diese Vielfalt erschwert eine pauschale, automatisierte Wertermittlung erheblich – und genau das führt in der Praxis häufiger zu Steuerwerten, die vom tatsächlich erzielbaren Marktwert abweichen.

Hochwertige Lagen und ihre steuerliche Relevanz

In Teilen Bogenhausens, etwa entlang der Isar oder in ruhigen Villenstraßen, liegen die Immobilienwerte erfahrungsgemäß deutlich über dem Münchner Durchschnitt. Hohe Werte bedeuten bei Erbschaft, Schenkung oder Grunderwerbsteuer tendenziell auch höhere Steuerbeträge. Schon moderate prozentuale Abweichungen zwischen Steuerwert und tatsächlichem Wert können dadurch in absoluten Zahlen relevant werden, was einen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Eigentümer finanziell interessant machen kann.

Altbau, Gründerzeit und Denkmalschutz als Bewertungsfaktoren

Viele Gebäude in Bogenhausen stammen aus der Gründerzeit oder den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Modernisierungsgrad, Grundrisszuschnitt, denkmalschutzrechtliche Auflagen oder ein hoher Sanierungsbedarf lassen sich in einem standardisierten Verfahren kaum abbilden. Ein Sachverständiger kann solche objektspezifischen Eigenschaften im Rahmen eines Gutachtens hingegen berücksichtigen und nachvollziehbar darstellen, ohne dabei eine automatische Anerkennung durch das Finanzamt zu versprechen.

Rechtliche Grundlage: Verkehrswert, gemeiner Wert und der Unterschied, der beim Finanzamt zählt

Für das Verständnis eines Gutachtens fürs Finanzamt ist es wichtig, zwei zentrale Begriffe zu unterscheiden, die in der Praxis häufig vermischt werden: den Verkehrswert nach dem Baugesetzbuch und den gemeinen Wert nach dem Bewertungsgesetz.

§ 194 BauGB: Der Verkehrswert als Maßstab

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition ist die rechtliche Grundlage für klassische Verkehrswertgutachten, etwa bei Immobilienverkäufen, Zwangsversteigerungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

§ 198 BewG: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Für steuerliche Zwecke – also bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuer – ermittelt das Finanzamt zunächst einen Grundbesitzwert nach den typisierenden Verfahren des Bewertungsgesetzes. Dieser Wert orientiert sich am gemeinen Wert, kann aber von der individuellen Immobilie abweichen. § 198 BewG räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Eine automatische oder pauschale Anerkennung durch das Finanzamt ist damit nicht verbunden – das Gutachten kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren darstellen.

Typische Anlässe für ein Gutachten fürs Finanzamt in Bogenhausen

In der Praxis entsteht der Bedarf für ein Gutachten fürs Finanzamt meist aus einem konkreten steuerlichen Ereignis. Die folgenden Anlässe treten in Bogenhausen besonders häufig auf.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Verstirbt ein Eigentümer oder wird eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen, setzt das Finanzamt einen Grundbesitzwert fest, auf dessen Grundlage die Erbschaft- oder Schenkungsteuer berechnet wird. Erbengemeinschaften in Bogenhausen stehen dabei häufig vor der Frage, ob der festgesetzte Wert realistisch ist – insbesondere wenn das Objekt sanierungsbedürftig ist, eine ungünstige Grundrissaufteilung hat oder durch Rechte Dritter, etwa ein Wohnrecht, belastet ist.

Grunderwerbsteuer bei familieninternen Übertragungen

Auch wenn Übertragungen innerhalb der engsten Familie häufig von der Grunderwerbsteuer befreit sind, kommt es in bestimmten Konstellationen – etwa bei Übertragungen an Geschwister, bei gemischten Schenkungen mit Gegenleistung oder bei Übertragungen im Rahmen von Gesellschaftsstrukturen – dennoch zu einer Bemessungsgrundlage, die sich am Immobilienwert orientiert. Auch hier kann ein fundierter Wertnachweis relevant werden.

Vermögensaufstellungen und Pflegschaft/Betreuung

Bei gerichtlich angeordneten Betreuungen, bei Pflegschaften oder im Rahmen von Vermögensaufstellungen für Nachlassgerichte wird regelmäßig der aktuelle Wert einer Immobilie benötigt. Auch wenn es hierbei nicht unmittelbar um eine Steuerfestsetzung geht, verlangen Betreuungsgerichte und Nachlassverwalter häufig eine nachvollziehbare, sachverständige Wertermittlung.

Welche Bewertungsverfahren beim Finanzamt zum Einsatz kommen

Je nach Immobilienart kommen bei einem Gutachten fürs Finanzamt unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz. Welches Verfahren im Einzelfall maßgeblich ist, hängt von Objektart, Nutzung und verfügbaren Vergleichsdaten ab.

Vergleichswertverfahren

Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, zu denen ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, wird häufig das Vergleichswertverfahren herangezogen. Dabei werden tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung herangezogen und auf das zu bewertende Objekt übertragen.

Sachwertverfahren

Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, für die keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen, kommt häufig das Sachwertverfahren zur Anwendung. Es ermittelt den Wert über die Herstellungskosten des Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Modernisierungsgrad, zuzüglich des Bodenwerts.

Ertragswertverfahren

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Gebäuden oder gewerblich vermieteten Objekten – wie sie etwa im Umfeld des Arabellaparks vorkommen – orientiert sich die Wertermittlung häufig am Ertragswertverfahren. Dabei stehen die nachhaltig erzielbaren Erträge und die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Mittelpunkt.

Ablauf eines Gutachtens fürs Finanzamt – Schritt für Schritt

Der Ablauf eines Gutachtens fürs Finanzamt folgt in der Regel einem strukturierten Prozess, der sich je nach Komplexität der Immobilie im Detail unterscheiden kann.

Erstgespräch und Unterlagenprüfung

Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem der Bewertungsanlass, der zugrunde liegende Steuerbescheid und die vorhandenen Unterlagen besprochen werden. Bereits hier lässt sich häufig eine erste Einschätzung geben, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise für den konkreten Anlass sinnvoll erscheint.

Besichtigung vor Ort

Für eine belastbare Wertermittlung ist eine Besichtigung der Immobilie vor Ort erforderlich. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und etwaige Mängel oder Besonderheiten dokumentiert – Faktoren, die ein rein schreibtischbasiertes, standardisiertes Verfahren des Finanzamts naturgemäß nicht erfassen kann.

Erstellung und Übergabe des Gutachtens

Nach der Besichtigung und Auswertung aller Unterlagen wird das Gutachten erstellt. Es dokumentiert das angewandte Verfahren, die berücksichtigten Faktoren und den daraus abgeleiteten Wert nachvollziehbar, sodass es sowohl dem Finanzamt als auch gegebenenfalls einem Steuerberater oder Rechtsanwalt als Grundlage dienen kann.

Wer sich einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf eines Verkehrswertgutachtens verschaffen möchte, findet dazu einen ausführlichen Beitrag zum Verkehrswertgutachten in München mit allgemeinen Informationen zu Verfahren und Einsatzmöglichkeiten.

Unterlagen, die Eigentümer in Bogenhausen bereithalten sollten

Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto reibungsloser verläuft die Erstellung des Gutachtens. Dazu gehören typischerweise:

  • Der Steuerbescheid oder die Aufforderung des Finanzamts, aus der sich der bisher angesetzte Grundbesitzwert ergibt
  • Grundbuchauszug und gegebenenfalls Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Baupläne, Grundrisse und – soweit vorhanden – die Baugenehmigung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Angaben zu Modernisierungen, Sanierungen und etwaigen Mängeln
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und eine Aufstellung der erzielten Mieteinnahmen
  • Bei Erbschaft: Erbschein beziehungsweise Eröffnungsprotokoll des Testaments
  • Angaben zu bestehenden Belastungen, etwa Wohnrechten, Nutzungsrechten oder Grundschulden

Bogenhausen im Detail: von der Prinzregentenstraße bis Oberföhring und Johanneskirchen

Der Stadtbezirk Bogenhausen umfasst mehrere sehr unterschiedlich geprägte Ortsteile, die bei der Wertermittlung jeweils eigene Besonderheiten mit sich bringen.

Herzogpark und die Villenlagen an der Isar

Der Herzogpark gehört zu den bekanntesten gehobenen Wohnlagen innerhalb Bogenhausens. Freistehende Villen, großzügige Grundstücke und die Nähe zur Isar prägen das Bild. Für die Bewertung solcher Objekte sind neben der Lage vor allem Grundstücksgröße, Bauzustand und etwaiger Denkmalschutz entscheidend – pauschale Quadratmeterwerte greifen hier erfahrungsgemäß zu kurz.

Oberföhring, Zamdorf und Johanneskirchen

Oberföhring, Zamdorf und Johanneskirchen gehören als Ortsteile zum Stadtbezirk Bogenhausen und sind nicht mit der eigenständigen Gemeinde Unterföhring zu verwechseln, die jenseits der Stadtgrenze liegt. In diesen Ortsteilen finden sich sowohl ältere Einfamilienhaussiedlungen als auch neuere Wohnanlagen, was bei der Wertermittlung eine differenzierte Betrachtung von Baujahr und Bauweise erfordert.

Arabellapark, Denning und Englschalking

Rund um den Arabellapark prägen Hochhäuser, Bürokomplexe und die bekannten Hochhaustürme das Bild – hier kommen häufiger gemischt genutzte Immobilien oder Eigentumswohnungen in größeren Wohnanlagen vor. Denning und Englschalking sind dagegen überwiegend durch Einfamilien- und Reihenhausbebauung sowie durch Geschosswohnungsbau der Nachkriegszeit geprägt. Für ein Gutachten fürs Finanzamt bedeutet diese Vielfalt, dass die konkrete Mikrolage innerhalb Bogenhausens jeweils gesondert betrachtet werden muss.

Honorar für ein Gutachten fürs Finanzamt

Viele Eigentümer in Bogenhausen möchten vorab wissen, mit welchen Kosten ein Gutachten fürs Finanzamt verbunden ist. Eine seriöse pauschale Gesamtsumme lässt sich jedoch nicht ohne Kenntnis des konkreten Objekts nennen, da der Aufwand von der Gutachtenform, der Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie eventuellen Nebenkosten abhängt.

Stundensatz, Fahrtkosten und Festhonorar

Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt. In der Praxis wird für viele Gutachten jedoch üblicherweise ein vorher vereinbartes Festhonorar verwendet, das sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen lässt. Eigentümer in Bogenhausen, die ein konkretes Angebot benötigen, sollten daher zunächst die wesentlichen Objektdaten und den Anlass des Gutachtens mitteilen.

Was nach Einreichung des Gutachtens beim Finanzamt passiert

Nach Fertigstellung wird das Gutachten in der Regel vom Steuerpflichtigen selbst oder über einen Steuerberater beim zuständigen Finanzamt eingereicht – meist im Rahmen eines Einspruchs gegen den bereits ergangenen Steuerbescheid oder direkt im laufenden Feststellungsverfahren. Das Finanzamt prüft das Gutachten eigenständig und kann im Ergebnis den bisher festgesetzten Wert anpassen, den vorgelegten Wert anerkennen, Rückfragen stellen oder in Ausnahmefällen Zweifel am Gutachten äußern. Eine pauschale, automatische Anerkennung ist damit nicht verbunden, doch ein nachvollziehbar erstelltes, von einem zertifizierten Sachverständigen erarbeitetes Gutachten kann im weiteren Verfahren eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Bei offenen Fragen zur Einspruchsfrist oder zum weiteren steuerlichen Vorgehen empfiehlt sich ergänzend die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, da dies nicht Teil der sachverständigen Tätigkeit ist.

Typische Fehler, die den Wertnachweis gefährden

Bei der Erstellung und Einreichung eines Gutachtens fürs Finanzamt treten in der Praxis wiederkehrende Fehler auf, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen:

  • Das Gutachten wird erst nach Ablauf der maßgeblichen Einspruchsfrist eingereicht, sodass es im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
  • Unterlagen wie Grundrisse, Flächenberechnungen oder Nachweise zu Modernisierungen fehlen und müssen nachträglich beschafft werden, was Zeit kostet.
  • Das Gutachten wird von einer Person ohne nachvollziehbare Qualifikation erstellt, was die Position gegenüber dem Finanzamt schwächen kann.
  • Besonderheiten des Objekts, etwa ein Wohnrecht, Nutzungsrechte Dritter oder bauliche Mängel, werden nicht ausreichend dokumentiert.
  • Es wird mit einer pauschalen Anerkennung durch das Finanzamt gerechnet, ohne dass das Gutachten inhaltlich plausibel und nachvollziehbar aufgebaut ist.

Warum die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für das Finanzamt-Gutachten relevant ist

§ 198 Abs. 2 BewG verweist ausdrücklich auf Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden sind. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Zertifizierung betrifft die Person des Sachverständigen und ist von der Akkreditierung der Zertifizierungsstelle durch die DAkkS zu unterscheiden – beide Begriffe sollten nicht vermischt werden. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird außerdem eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung kommuniziert.

Abgrenzung zum Bausachverständigen

Für Eigentümer in Bogenhausen ist eine klare Abgrenzung wichtig: Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung, nicht jedoch Bausachverständiger für akute Bauschäden oder die bautechnische Begleitung von Neubauvorhaben. Wer konkrete Baumängel, Feuchteschäden oder Rissbildungen fachtechnisch begutachten lassen möchte, benötigt dafür einen entsprechend spezialisierten Bausachverständigen – diese Leistung ist nicht Teil des hier beschriebenen Angebots.

Häufige Fragen

Was ist ein Gutachten fürs Finanzamt genau?

Ein Gutachten fürs Finanzamt ist ein sachverständiges Wertgutachten, das den tatsächlichen Wert einer Immobilie nachvollziehbar belegt – meist mit dem Ziel, einen niedrigeren Wert als den vom Finanzamt zunächst angesetzten Grundbesitzwert nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist insbesondere § 198 BewG.

Wird jedes Gutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?

Nein. Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten eigenständig. Ein nachvollziehbar erstelltes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren darstellen.

Reicht für einen einfachen Fall ein Kurzgutachten aus?

Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Welche Form im Einzelfall passend ist, hängt unter anderem vom Anlass, der Komplexität des Objekts und den Anforderungen des Finanzamts ab.

Welche Qualifikation sollte der Gutachter haben?

Nach § 198 Abs. 2 BewG kommen insbesondere Personen in Betracht, die staatlich, staatlich anerkannt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden sind. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Was kostet ein Gutachten fürs Finanzamt in Bogenhausen?

Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich seriös nicht ohne Kenntnis des Objekts nennen. Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. und Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt.; üblich ist zudem ein vorher vereinbartes Festhonorar nach kurzer Prüfung der Immobilie und der Unterlagen.

Ist Bogenhausen ein Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog?

Nein. Als Standorte werden ausschließlich München, Grasbrunn und Haar geführt. Bogenhausen gehört jedoch zum Tätigkeitsgebiet, in dem Immobilienbewertungen durchgeführt werden.

Welche Frist gilt, wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt?

Gegen einen Steuerbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von einem Monat nach Zugang. Die genaue Fristberechnung im Einzelfall sollte mit einem Steuerberater oder anhand der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids geprüft werden, da dies keine sachverständige, sondern eine steuerrechtliche Fragestellung ist.

Kann ein Gutachten auch vor Erhalt eines Steuerbescheids sinnvoll sein?

Ja. Insbesondere bei absehbaren Anlässen wie einer anstehenden Schenkung oder einer bereits bekannten Erbschaft kann es sinnvoll sein, den Wert frühzeitig sachverständig einschätzen zu lassen, um auf einen späteren Steuerbescheid vorbereitet zu sein.

Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?

Dazu gehören unter anderem der Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen sowie – bei vermieteten Objekten – Mietverträge. Eine vollständige Übersicht findet sich im entsprechenden Abschnitt dieses Beitrags.

Was passiert, wenn das Finanzamt den vorgelegten Wert nicht übernimmt?

Lehnt das Finanzamt den nachgewiesenen Wert ganz oder teilweise ab, bleibt grundsätzlich der Rechtsweg über Einspruch und gegebenenfalls finanzgerichtliche Klage offen. Diese rechtlichen Schritte sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgestimmt werden, da sie nicht Teil der sachverständigen Tätigkeit sind.

Unterscheidet sich ein Gutachten fürs Finanzamt von einem gerichtlichen Verkehrswertgutachten?

Beide Gutachtenarten können auf denselben fachlichen Bewertungsverfahren beruhen, unterscheiden sich jedoch im Anlass und in der Zielsetzung: Während ein Gutachten fürs Finanzamt den gemeinen Wert nach § 198 BewG nachweisen soll, dient ein gerichtliches Verkehrswertgutachten häufig anderen Zwecken, etwa einer Zwangsversteigerung oder einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Einen weiteren Beitrag zu einem verwandten Finanzamt-Thema in einem anderen Münchner Stadtbezirk gibt es im Beitrag zu Immobiliengutachten Finanzamt in Schwanthalerhöhe.

Nächste Schritte für Eigentümer in Bogenhausen

Wer in Bogenhausen einen Steuerbescheid mit einem aus eigener Sicht zu hohen Grundbesitzwert erhalten hat oder sich auf eine anstehende Erbschaft, Schenkung oder Vermögensaufstellung vorbereiten möchte, sollte zunächst die vorhandenen Unterlagen zusammenstellen und die maßgebliche Frist im Blick behalten. Im zweiten Schritt lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Sachverständigen, um einzuschätzen, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise für den konkreten Anlass sinnvoll ist. Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer im Münchner Umland, auch im Tätigkeitsgebiet Bogenhausen, bei der nachvollziehbaren Wertermittlung ihrer Immobilie. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen. Kontakt: Telefon +49 89 829 88 059, E-Mail info@immobewertung-hercog.de, weitere Informationen unter immobewertung-hercog.de.

Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

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