Verkehrswertgutachten Finanzamt Schwabing-Freimann: Fristen, Unterlagen und Ablauf für Eigentümer
Wenn ein Steuerbescheid vom Finanzamt eintrifft und der darin angesetzte Immobilienwert deutlich höher ausfällt als erwartet, bleibt Eigentümern in Schwabing-Freimann meist nur wenig Zeit zum Handeln. Die Einspruchsfrist läuft, Unterlagen müssen zusammengestellt werden, und zugleich stellt sich die Frage, ob sich der angesetzte Wert mit einem Verkehrswertgutachten tatsächlich korrigieren lässt. Dieser Beitrag erklärt, in welchen Situationen ein Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt sinnvoll sein kann, welche gesetzlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen, wie der Ablauf in der Praxis aussieht und worauf Eigentümer im Stadtbezirk Schwabing-Freimann konkret achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Verkehrswertgutachten kann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, insbesondere bei Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Rechtliche Grundlage ist unter anderem § 198 BewG in Verbindung mit § 194 BauGB – die Einzelheiten sind im Abschnitt zur Rechtsgrundlage erläutert.
- Nach Zugang eines Steuerbescheids beträgt die Einspruchsfrist regelmäßig einen Monat – wer ein Gutachten erwägt, sollte frühzeitig handeln.
- Je nach Anlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein.
- Schwabing-Freimann vereint altbaugeprägte Bereiche im Süden mit Freimann und Fröttmaning im Norden – diese Unterschiede wirken sich auf die Bewertung aus.
- Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und in München und im Münchner Umland tätig.
Typische Situation: Wenn das Finanzamt einen höheren Wert ansetzt als erwartet
Die meisten Anfragen zu einem Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt entstehen nicht aus freiem Interesse an einer Immobilienbewertung, sondern aus einem konkreten steuerlichen Anlass. Ein Erbfall, eine Schenkung innerhalb der Familie oder eine Betriebsprüfung führen dazu, dass das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach den typisierenden Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Diese Verfahren arbeiten mit pauschalen Ansätzen, die der tatsächlichen Beschaffenheit eines einzelnen Objekts nicht immer gerecht werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer als häufigster Anlass
Bei Erbschaften und Schenkungen setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert nach den Vorschriften der §§ 176 ff. BewG an. Dabei kommen je nach Immobilienart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in standardisierter Form zur Anwendung. Diese typisierten Verfahren berücksichtigen besondere Eigenschaften eines Objekts – etwa einen ungewöhnlichen Zuschnitt, Instandhaltungsrückstand, Rechte Dritter oder eine untypische Grundstückssituation – häufig nur eingeschränkt. In solchen Fällen kann der so ermittelte Wert über dem tatsächlich erzielbaren Marktwert liegen.
Grunderwerbsteuer und weitere Anlässe
Auch außerhalb von Erbschaft und Schenkung kann eine Wertermittlung durch das Finanzamt relevant werden, etwa bei der Übertragung von Immobilien zwischen Angehörigen, bei Betriebsaufspaltungen, in Vermögensaufstellungen oder im Zusammenhang mit der Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude für die Abschreibung. In all diesen Konstellationen kann ein unabhängiges Gutachten helfen, die tatsächliche Wertsituation einer Immobilie nachvollziehbar darzustellen.
Rechtliche Grundlage: § 198 BewG und der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Zentrale Rechtsgrundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ist § 198 BewG. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Das bedeutet: Ein von einem entsprechend zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten kann als Nachweismittel gegenüber dem Finanzamt in Betracht kommen, wenn der Eigentümer der Auffassung ist, dass der pauschal ermittelte Steuerwert über dem tatsächlichen gemeinen Wert liegt.
Unterschied zum Verkehrswert nach § 194 BauGB
Der im Alltag verwendete Begriff „Verkehrswertgutachten“ bezieht sich methodisch auf § 194 BauGB. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der gemeine Wert im Sinne des Bewertungsgesetzes orientiert sich inhaltlich an diesem Verkehrswertbegriff, auch wenn beide Begriffe aus unterschiedlichen Gesetzen stammen. In der Praxis wird ein nach § 194 BauGB methodisch erstelltes Gutachten deshalb häufig als Nachweis im Sinne von § 198 BewG verwendet.
Wer ein Gutachten erstellen darf
Nicht jedes privat erstellte Wertgutachten erfüllt die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG. Maßgeblich ist, dass die gutachtende Person von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert wurde. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Eine pauschale Garantie, dass ein konkretes Gutachten im Einzelfall vom Finanzamt akzeptiert wird, lässt sich daraus nicht ableiten – die Entscheidung über die Anerkennung im Einzelfall liegt beim zuständigen Finanzamt beziehungsweise in einem Rechtsbehelfsverfahren letztlich bei Gericht. Ein methodisch nachvollziehbares, auf die konkrete Immobilie bezogenes Gutachten kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen.
Fristen im Blick: Wie viel Zeit nach dem Steuerbescheid bleibt
Ein häufig unterschätzter Punkt ist der Zeitfaktor. Gegen einen Steuerbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist eng bemessen, wenn innerhalb dieser Zeit noch ein Gutachten beauftragt, die Immobilie besichtigt, Unterlagen zusammengestellt und das Gutachten erstellt werden soll.
Einspruchsfrist von einem Monat
Die Monatsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids, nicht erst mit dessen tatsächlicher Kenntnisnahme durch den Eigentümer. Wer die Frist verstreichen lässt, ohne Einspruch einzulegen, verliert in aller Regel die Möglichkeit, den angesetzten Wert in diesem Verfahren noch anzufechten. Bei Unsicherheit zur genauen Fristberechnung im Einzelfall empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen Finanzamt oder bei einem Steuerberater beziehungsweise Rechtsanwalt – eine verbindliche rechtliche oder steuerliche Beratung zur Fristberechnung kann im Rahmen einer Immobilienbewertung nicht erfolgen.
Warum frühzeitige Beauftragung sinnvoll ist
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten erfordert eine Objektbesichtigung, die Auswertung von Unterlagen und eine methodisch nachvollziehbare Bewertung. Dieser Prozess benötigt Zeit. Eigentümer, die bereits beim Erhalt eines Steuerbescheids oder sogar im Vorfeld einer absehbaren Erbschaft oder Schenkung eine Bewertung in Betracht ziehen, verschaffen sich dadurch mehr Spielraum, um Einspruch fristgerecht einzulegen und das Gutachten in Ruhe erstellen zu lassen, statt unter Zeitdruck zu handeln.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten: Welche Form zum Anlass passt
Nicht jeder Anlass erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Ein vollständiges Gutachten dokumentiert die Wertermittlung ausführlich, einschließlich der verwendeten Verfahren, der Objektdaten und der Begründung einzelner Wertansätze. Es eignet sich besonders dann, wenn mit Rückfragen des Finanzamts oder einem längeren Rechtsbehelfsverfahren zu rechnen ist.
Ein Kurzgutachten beziehungsweise eine Marktwertermittlung fällt knapper aus und kann in Situationen ausreichen, in denen eine überschaubare, nachvollziehbare Einschätzung benötigt wird, ohne dass bereits ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren läuft. Welche Form im Einzelfall passend ist, hängt vom konkreten Anlass, vom Streitwert und von den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab und sollte vorab besprochen werden.
Ablauf eines Verkehrswertgutachtens fürs Finanzamt
Der Ablauf eines Verkehrswertgutachtens folgt in der Praxis einem strukturierten Muster, auch wenn sich einzelne Schritte je nach Objekt und Anlass im Detail unterscheiden können.
Erstgespräch und Unterlagenanalyse
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem der Bewertungsanlass, der Zeitrahmen und die bereits vorliegenden Unterlagen besprochen werden. Bereits an dieser Stelle lässt sich häufig einschätzen, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Variante zum Anlass passt.
Objektbesichtigung
Für ein belastbares Gutachten ist eine Besichtigung der Immobilie vor Ort erforderlich. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad, etwaige Mängel und die konkrete Lagesituation erfasst – Aspekte, die sich aus Unterlagen allein nicht vollständig ablesen lassen.
Bewertungsverfahren: Vergleichswert, Sachwert und Ertragswert
Je nach Immobilienart kommt das Vergleichswert-, das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren zur Anwendung, teilweise auch in Kombination. Bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern mit ausreichender Vergleichsbasis wird häufig das Vergleichswertverfahren herangezogen, während individuell geschnittene Objekte oder Gebäude mit besonderen baulichen Merkmalen eher über das Sachwertverfahren betrachtet werden. Vermietete Objekte werden üblicherweise zusätzlich über das Ertragswertverfahren eingeordnet. Die Wahl des Verfahrens und seine Begründung sind Teil der gutachterlichen Tätigkeit.
Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Nach Auswertung aller Daten wird das Gutachten schriftlich erstellt und dem Eigentümer übergeben. Dieser kann es anschließend im Rahmen seines Einspruchsverfahrens beim Finanzamt vorlegen. Rückfragen der Finanzverwaltung zu methodischen Details können sich auch nach Übergabe noch ergeben.
Welche Unterlagen Eigentümer bereithalten sollten
Je vollständiger die vorhandenen Unterlagen, desto zügiger lässt sich ein Gutachten erstellen. Hilfreich sind insbesondere:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan beziehungsweise amtlicher Katasterauszug
- Baupläne und Baubeschreibung, soweit vorhanden
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Angaben zu Modernisierungen und Sanierungen mit Jahreszahl
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Angaben zu laufenden Mieteinnahmen
- Der Steuerbescheid beziehungsweise das Schreiben des Finanzamts, auf das sich das Gutachten bezieht
- Bei Erbfällen: Angaben zum Bewertungsstichtag, meist der Todestag
Fehlen einzelne Unterlagen, lässt sich dies im Erstgespräch klären – nicht jedes Dokument ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
Schwabing-Freimann: Besonderheiten des Stadtbezirks bei der Bewertung
Schwabing-Freimann bildet den Stadtbezirk 12 der Landeshauptstadt München und setzt sich aus den östlichen Gebieten des ehemaligen Schwabing sowie der früheren Gemeinde Freimann mit ihren Ortsteilen zusammen. Diese historische Zusammensetzung sorgt für eine bauliche und preisliche Spannweite, die bei der Bewertung einer einzelnen Immobilie berücksichtigt werden muss.
Von altbaugeprägten Lagen bis Freimann und Fröttmaning
Die südlichen, an den Englischen Garten und den Nordfriedhof an der Ungererstraße angrenzenden Bereiche sind geprägt von Altbaubeständen und einer dichten, gewachsenen Bebauung. Nach Norden hin verändert sich der Charakter: Freimann selbst ist stärker durch Nachkriegsbebauung, Gewerbeflächen entlang des Frankfurter Rings und neuere Wohnquartiere geprägt. Fröttmaning am nördlichen Rand des Stadtbezirks, bekannt durch die Allianz Arena an der Autobahnkreuzung A9/A99 und die U-Bahn-Linie U6, zeigt wiederum eine andere Siedlungsstruktur mit neueren Entwicklungen. Für ein Verkehrswertgutachten bedeutet diese Spannweite, dass pauschale Vergleichswerte aus einem anderen Teil des Stadtbezirks nicht unbesehen auf jede Immobilie übertragen werden können.
Lagefaktoren, die den Wert beeinflussen
Innerhalb von Schwabing-Freimann wirken sich unter anderem die Nähe zum Englischen Garten, die Anbindung an die U-Bahn-Linien U6 und U3, die Verkehrsbelastung durch Ring- und Ausfallstraßen sowie der Abstand zu Gewerbe- und Industrieflächen auf den Wert einer Immobilie aus. Auch der bauliche Zustand des jeweiligen Gebäudes, der Sanierungsstand und die Geschossigkeit spielen eine Rolle. Ein Gutachten berücksichtigt diese Faktoren objektbezogen, anstatt mit einem pauschalen Lagewert für den gesamten Stadtbezirk zu arbeiten.
Honorar und Kosten eines Verkehrswertgutachtens
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt. Üblicherweise werden jedoch vorher vereinbarte Festhonorare verwendet, sodass Eigentümer vor Beauftragung Klarheit über die voraussichtlichen Kosten haben. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen. Eine pauschale Gesamtsumme für „ein Gutachten in Schwabing-Freimann“ lässt sich seriös nicht nennen, da Gutachtenform, Objektart und -größe, Rechte und Lasten, Zustand, Unterlagenumfang sowie Nebenkosten und Aufwand von Fall zu Fall erheblich variieren.
Nach dem Gutachten: Einspruch und weiteres Verfahren beim Finanzamt
Mit dem fertigen Gutachten kann der Eigentümer im Rahmen seines Einspruchs gegen den Steuerbescheid argumentieren, dass der tatsächliche gemeine Wert der Immobilie niedriger liegt als der vom Finanzamt pauschal ermittelte Wert. Das Finanzamt prüft das vorgelegte Gutachten und kann bei Bedarf Rückfragen stellen oder weitere Unterlagen anfordern. Kommt es zu keiner Einigung, bleibt der Weg über ein weiteres Rechtsbehelfsverfahren beziehungsweise eine finanzgerichtliche Klärung offen. In diesem Zusammenhang kann die Einbindung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts sinnvoll sein, da die steuerliche und verfahrensrechtliche Bewertung außerhalb der gutachterlichen Tätigkeit liegt.
Typische Fehler, die Eigentümer vermeiden sollten
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Stolpersteine im Umgang mit einem zu hoch angesetzten Steuerwert:
- Die Einspruchsfrist von einem Monat wird nicht beachtet, sodass eine Korrektur später nicht mehr möglich ist.
- Ein Gutachten wird erst sehr kurz vor Fristablauf beauftragt, wodurch keine Zeit für eine gründliche Besichtigung und Auswertung bleibt.
- Es wird ein formloses Wertgutachten ohne die nach § 198 Abs. 2 BewG erforderliche Qualifikation vorgelegt.
- Besonderheiten des Objekts, etwa Instandhaltungsrückstand oder Rechte Dritter, werden im Vorfeld nicht dokumentiert.
- Es wird davon ausgegangen, dass ein Gutachten automatisch zu einer niedrigeren Steuerlast führt, ohne den Einzelfall zu prüfen.
Warum ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sinnvoll ist
Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig. Die Immobilienbewertung erfolgt nachvollziehbar, transparent und auf Grundlage der für den jeweiligen Bewertungsanlass maßgeblichen Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei ist die fachliche Abgrenzung wichtig: Michael Hercog bewertet Immobilien und Grundstücke, ist jedoch kein Bausachverständiger für akute Bauschäden oder für die bautechnische Baubegleitung von Neubauten. Wer eine solche bautechnische Begutachtung benötigt, sollte sich an einen entsprechend spezialisierten Bausachverständigen wenden. Für die Wertermittlung einer Immobilie im Zusammenhang mit einem Steuerbescheid steht dagegen die Immobilienbewertung im Vordergrund.
Häufige Fragen
Was ist ein Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt?
Ein Verkehrswertgutachten ist eine schriftliche, methodisch nachvollziehbare Ermittlung des Werts einer Immobilie nach § 194 BauGB. Gegenüber dem Finanzamt kann ein solches Gutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vorgelegt werden, wenn der Eigentümer den vom Finanzamt pauschal ermittelten Wert für zu hoch hält.
Wie viel Zeit bleibt nach einem Steuerbescheid für ein Gutachten?
Gegen einen Steuerbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist sollte zumindest der Einspruch eingelegt werden; das vollständige Gutachten kann teilweise auch nach Fristwahrung noch nachgereicht werden, je nach Vorgehen des zuständigen Finanzamts im Einzelfall.
Reicht ein einfaches Kurzgutachten aus?
Das hängt vom Einzelfall ab. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Bei absehbarem Streit mit dem Finanzamt oder einem höheren Streitwert ist ein vollständiges Gutachten häufig die belastbarere Grundlage.
Wird ein Gutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?
Eine pauschale Garantie dafür gibt es nicht. Ein methodisch nachvollziehbares Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen kann jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Einspruchsverfahren darstellen. Die abschließende Beurteilung liegt beim zuständigen Finanzamt beziehungsweise, falls erforderlich, bei einem Finanzgericht.
Welche Qualifikation muss der Gutachter haben?
Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt?
Veröffentlicht sind ein Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. MwSt., üblicherweise kommt jedoch ein vorher vereinbartes Festhonorar zur Anwendung. Eine pauschale Gesamtsumme lässt sich ohne Kenntnis von Objekt, Anlass und Aufwand nicht seriös nennen.
Ist Schwabing-Freimann ein Standort von Immobilienbewertung Michael Hercog?
Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar. Schwabing-Freimann liegt als Stadtbezirk innerhalb der Stadt München im Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog, ohne dass dort ein eigenes Büro besteht.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?
Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, bleibt grundsätzlich der Weg über ein finanzgerichtliches Verfahren offen. Ob dieser Weg im Einzelfall sinnvoll ist, sollte mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt besprochen werden, da dies eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Einschätzung erfordert, die über die gutachterliche Tätigkeit hinausgeht.
Kann ein Gutachten auch vor dem Erhalt eines Steuerbescheids sinnvoll sein?
Ja, insbesondere wenn ein Erbfall oder eine Schenkung bereits absehbar ist. Eine frühzeitige Bewertung kann helfen, den Bewertungsstichtag und die Objektbesonderheiten sauber zu dokumentieren, bevor ein Bescheid mit eng bemessener Einspruchsfrist eintrifft.
Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?
Üblich sind unter anderem Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Modernisierungen, bei vermieteten Objekten Mietverträge sowie der jeweilige Steuerbescheid. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, wird im Erstgespräch geklärt.
Nächste Schritte für Eigentümer in Schwabing-Freimann
Wer in Schwabing-Freimann einen Steuerbescheid mit einem aus eigener Sicht zu hohen Immobilienwert erhalten hat, sollte zunächst die Einspruchsfrist von einem Monat im Blick behalten und gegebenenfalls fristwahrend Einspruch einlegen. Parallel dazu empfiehlt sich eine zeitnahe Kontaktaufnahme, um zu klären, ob ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise zum konkreten Anlass passt und welche Unterlagen bereits vorliegen. Je früher dieser Schritt erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt für eine sorgfältige Besichtigung und Auswertung.
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung für eine Immobilie in Schwabing-Freimann oder einem anderen Teil Münchens? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de · Weitere Informationen: https://immobewertung-hercog.de/
Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.
