Verkehrswert Immobilie Baugesetzbuch in Oberschleißheim: Die gesetzliche Definition und ihre Bedeutung für Eigentümer

Verkehrswert Immobilie Baugesetzbuch in Oberschleißheim: Die gesetzliche Definition und ihre Bedeutung für Eigentümer

Wer in Oberschleißheim den Wert einer Immobilie verbindlich klären lassen möchte, stößt früher oder später auf einen Begriff, der im Alltag oft nur ungenau verwendet wird: den Verkehrswert. Anders als ein Preisvorschlag oder eine grobe Markteinschätzung ist der Verkehrswert ein gesetzlich definierter Begriff aus dem Baugesetzbuch. Diese gesetzliche Verankerung ist der Grund, warum Gerichte, Finanzämter, Banken und Erbengemeinschaften überhaupt eine einheitliche Grundlage haben, auf der Immobilienwerte nachvollziehbar ermittelt werden können.

Dieser Beitrag erklärt, was der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) konkret bedeutet, aus welchen einzelnen Bausteinen sich die gesetzliche Definition zusammensetzt, wie die Wertermittlung in der Praxis abläuft und welche Besonderheiten Eigentümer, Erben und Käufer in Oberschleißheim beachten sollten. Immobilienbewertung Michael Hercog ist im Rahmen seiner Tätigkeit als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung auch in Oberschleißheim als Tätigkeitsgebiet aktiv.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert und bildet die rechtliche Grundlage für nachvollziehbare Immobilienbewertungen.
  • Die Definition besteht aus mehreren einzelnen Bausteinen: Stichtag, gewöhnlicher Geschäftsverkehr, rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, Lage und der Ausschluss ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.
  • Ermittelt wird der Verkehrswert nach den in der ImmoWertV geregelten Verfahren: Vergleichswert-, Ertrags- und Sachwertverfahren.
  • Oberschleißheim ist eine eigenständige Gemeinde im Landkreis München und gehört zum Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog, nicht zu dessen Standorten.
  • Typische Anlässe für eine Verkehrswertermittlung sind Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzierung sowie gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Was der Begriff Verkehrswert nach § 194 BauGB bedeutet

Der Verkehrswert ist keine Erfindung der Immobilienbranche, sondern ein Rechtsbegriff. Er ist im Baugesetzbuch verankert, obwohl das Baugesetzbuch in erster Linie das Bau- und Planungsrecht regelt. Diese Verankerung erklärt sich daraus, dass der Verkehrswert ursprünglich vor allem im Zusammenhang mit Enteignungen, Umlegungen und städtebaulichen Maßnahmen gebraucht wurde – heute ist er aus dieser engen Herkunft herausgewachsen und die zentrale Wertgröße für praktisch jeden Bewertungsanlass rund um Immobilien.

Der Wortlaut des Gesetzes

§ 194 BauGB lautet im Kern: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dieser eine Satz ist technisch dicht formuliert, enthält aber alle Bausteine, die eine Wertermittlung rechtlich korrekt und nachvollziehbar machen.

Warum die Verankerung im Baugesetzbuch Eigentümern Sicherheit gibt

Weil der Verkehrswert gesetzlich definiert ist, ist er kein beliebiger Schätzwert und keine reine Verhandlungsbasis. Ein Gutachten, das sich erkennbar an dieser gesetzlichen Definition orientiert und die anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) korrekt anwendet, kann für Eigentümer, Erben, Gerichte und Behörden eine nachvollziehbare und sachlich begründete Entscheidungsgrundlage darstellen. Eine pauschale Garantie, dass ein Gutachten automatisch anerkannt wird, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten – die Prüfung im Einzelfall bleibt stets Sache der jeweiligen Stelle.

Die Bausteine der gesetzlichen Definition im Einzelnen

Wer den Verkehrswert wirklich verstehen will, sollte die gesetzliche Definition nicht als einen Satz, sondern als eine Kette von sechs einzelnen Bausteinen lesen. Jeder dieser Bausteine hat in der praktischen Bewertung eine eigene Funktion.

Der Bewertungsstichtag

Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen bestimmten Zeitpunkt, den Bewertungsstichtag. Das ist deshalb wichtig, weil sich Immobilienmärkte verändern: Zinsniveau, Nachfrage, Baukosten und rechtliche Rahmenbedingungen wirken sich auf den erzielbaren Preis aus. Ein Gutachten zu einem Stichtag vor mehreren Jahren sagt daher wenig über den heutigen Wert aus, und umgekehrt kann bei rückwirkenden Bewertungsanlässen – etwa bei einem länger zurückliegenden Erbfall – der Stichtag in der Vergangenheit liegen, während die Begutachtung erst heute erfolgt.

Der gewöhnliche Geschäftsverkehr

Zugrunde gelegt wird der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden würde – also bei einem normalen Verkauf zwischen unabhängigen Parteien, ohne Zeitdruck, ohne besondere persönliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer und ohne außergewöhnliche Verkaufssituation. Ein Notverkauf unter Zeitdruck oder ein Verkauf innerhalb der Familie zu einem Freundschaftspreis spiegelt diesen gewöhnlichen Geschäftsverkehr gerade nicht wider.

Rechtliche Gegebenheiten

Zu den rechtlichen Gegebenheiten zählen zum Beispiel Grundbucheintragungen, Baulasten, Wegerechte, Nutzungsbeschränkungen, Erbbaurechte oder planungsrechtliche Festsetzungen. Eine Immobilie mit eingetragenem Wegerecht zugunsten eines Nachbargrundstücks oder mit einer Baulast, die eine bestimmte Nutzung einschränkt, wird anders bewertet als eine vergleichbare Immobilie ohne solche Belastungen.

Tatsächliche Eigenschaften und sonstige Beschaffenheit

Hierzu gehören Baujahr, Bauweise, Grundrisszuschnitt, Modernisierungsstand, energetische Qualität, Grundstücksgröße und -zuschnitt sowie der bauliche Erhaltungszustand insgesamt. Zwei Häuser mit identischer Wohnfläche können je nach Zustand, Ausstattung und energetischem Standard einen deutlich unterschiedlichen Verkehrswert haben.

Die Lage des Grundstücks

Die Lage ist einer der einflussreichsten Faktoren der Wertermittlung und wirkt auf mehreren Ebenen: die Makrolage (Region, Anbindung an München, Infrastruktur), die Mikrolage (unmittelbare Nachbarschaft, Verkehrslärm, Ausrichtung) und die planungsrechtliche Lage (zum Beispiel Lage innerhalb oder außerhalb eines Bebauungsplangebiets).

Ausschluss ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse

Der Verkehrswert blendet bewusst aus, was für den Einzelfall untypisch ist: ein überhöhtes Angebot eines einzelnen, besonders interessierten Käufers, ein Verkauf unter wirtschaftlichem Druck oder ein emotionaler Aufschlag innerhalb der Familie. Dieser Ausschluss sorgt dafür, dass der Verkehrswert ein objektivierter, vergleichbarer Maßstab bleibt und nicht von Zufällen des Einzelfalls abhängt.

Verkehrswert, Marktwert, Kaufpreis und Bodenrichtwert: Begriffe im Vergleich

In der Praxis werden diese Begriffe häufig synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen haben. Der Verkehrswert und der Marktwert sind nach § 194 BauGB tatsächlich gleichbedeutend – das Gesetz nennt beide Begriffe ausdrücklich nebeneinander. Der Kaufpreis dagegen ist das tatsächlich vereinbarte Ergebnis einer konkreten Verhandlung und kann vom Verkehrswert abweichen, etwa weil ein Käufer besonders motiviert war oder weil Verhandlungsgeschick eine Rolle gespielt hat.

Der Bodenrichtwert ist wiederum etwas Drittes: Er ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb einer bestimmten Zone, der von den Gutachterausschüssen ermittelt wird. Er ist ein Hilfswert für die Bodenwertermittlung, aber kein Ersatz für den Verkehrswert einer konkreten Immobilie mit ihren individuellen Eigenschaften. Belastbare, aktuelle Bodenrichtwerte für ein konkretes Grundstück lassen sich über die amtlichen Stellen abfragen; ohne eine solche verlässliche Datengrundlage sollte ein Bodenrichtwert in einem Gutachten nicht pauschal unterstellt werden.

Wie der Verkehrswert ermittelt wird: Die drei Verfahren der ImmoWertV

Die gesetzliche Definition aus § 194 BauGB sagt, was der Verkehrswert ist. Wie er methodisch ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie kennt drei normierte Verfahren, die je nach Objektart unterschiedlich geeignet sind.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich besonders gut für Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Reihenhäuser sowie unbebaute Grundstücke, sofern eine ausreichende Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle vorliegt.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Erträgen einer Immobilie, etwa bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Objekten. Grundlage sind marktübliche Mieten, Bewirtschaftungskosten und ein angemessener Liegenschaftszins.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren setzt sich aus Bodenwert und Gebäudesachwert zusammen und wird vor allem dann angewendet, wenn kein funktionierender Vergleichs- oder Ertragsmarkt vorliegt, etwa bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern in besonderen Ausstattungslagen oder bei baulich individuell geprägten Objekten.

Welches Verfahren für welchen Immobilientyp in Oberschleißheim passt

Welches Verfahren im Einzelfall angewendet wird, entscheidet der Sachverständige nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der tatsächlichen Datenlage und der Objektart – nicht nach einer starren Formel. In der Praxis werden häufig mehrere Verfahren kombiniert oder zur Plausibilisierung gegenübergestellt, etwa wenn für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus sowohl Vergleichswert- als auch Sachwertindikationen vorliegen.

Oberschleißheim als Tätigkeitsgebiet: Lagefaktoren für die Wertermittlung

Oberschleißheim ist eine eigenständige Gemeinde im Landkreis München und gehört zum Tätigkeitsgebiet von Immobilienbewertung Michael Hercog. Veröffentlichte Standorte des Sachverständigenbüros befinden sich in München, Grasbrunn und Haar; Oberschleißheim wird im Rahmen der Begutachtung vor Ort betreut, ist jedoch kein eigener Standort.

Lage im Landkreis München und verkehrliche Anbindung

Oberschleißheim liegt nördlich von München und ist über die S-Bahn-Linie S1 sowie über die Autobahn A92 an das Münchner Straßennetz angebunden. Diese Lage im erweiterten Münchner Umland wirkt sich auf die Nachfrage und damit auf die Lagekomponente der Wertermittlung aus – unabhängig davon ist stets die konkrete Mikrolage des jeweiligen Objekts entscheidend, nicht allein die generelle Anbindung an München.

Gebäude- und Grundstücksstruktur vor Ort

Der Gebäudebestand in Oberschleißheim reicht von älteren Ein- und Zweifamilienhäusern über Reihenhaussiedlungen bis zu Geschosswohnungsbau und gewerblich genutzten Flächen im Umfeld von Forschungs- und Verwaltungseinrichtungen. Für die Wertermittlung bedeutet diese Mischung, dass das passende Verfahren – Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert – im Einzelfall anhand der konkreten Nutzung und Bauweise des jeweiligen Objekts bestimmt werden muss, nicht pauschal für den ganzen Ort.

Wann der gesetzliche Verkehrswert für Eigentümer in Oberschleißheim konkret relevant wird

Der Verkehrswert ist kein akademischer Begriff, sondern wird in sehr konkreten Lebenssituationen gebraucht. Vier Anlässe treten in der Praxis besonders häufig auf.

Erbschaft und Schenkung

Bei Erbschaft und Schenkung kann ein Gutachten dazu dienen, den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie nachzuweisen, insbesondere wenn der vom Finanzamt pauschal angesetzte Steuerwert höher ausfällt als der tatsächliche Marktwert. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Im Rahmen einer Scheidung ist der Verkehrswert einer gemeinsamen Immobilie häufig Grundlage für den Zugewinnausgleich. Da beide Ehepartner ein berechtigtes Interesse an einer objektiven, nicht von persönlichen Verhältnissen beeinflussten Wertermittlung haben, kommt dem gesetzlichen Ausschluss ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse hier besondere Bedeutung zu.

Finanzierung und Beleihung

Banken benötigen für Finanzierungsentscheidungen eine nachvollziehbare Werteinschätzung der zu beleihenden Immobilie. Auch hier ist zu beachten, dass ein Gutachten eine fachlich begründete Entscheidungsgrundlage liefern kann, eine Bank aber im Einzelfall eigene Maßstäbe für den Beleihungswert anlegt.

Gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle

In gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen – etwa zwischen Miteigentümern oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft – kann ein nachvollziehbar nach den gesetzlichen Vorgaben erstelltes Gutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen, ohne dass damit eine automatische Anerkennung durch das jeweilige Gericht verbunden ist.

Vollständiges Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten: Die passende Form wählen

Nicht jeder Anlass erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten mit umfassender Dokumentation aller Berechnungsschritte. Für eine erste Orientierung, etwa vor einer Kaufentscheidung oder zur innerfamiliären Abstimmung, kann eine kompaktere Wertexpertise oder ein Kurzgutachten ausreichen. Sobald ein Gutachten gegenüber Gericht, Finanzamt, Bank oder einer anderen Partei formal vorgelegt werden muss, ist in der Regel ein vollständiges, nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten die passende Form. Welche Gutachtenform im konkreten Fall sinnvoll ist, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch anhand des Bewertungsanlasses klären.

Der zertifizierte Sachverständige: Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und unterscheidet sich von einer Akkreditierung, die sich auf Zertifizierungsstellen bezieht: Die Zertifizierungsstelle prüft und zertifiziert die fachliche Qualifikation des Sachverständigen, während die Akkreditierungsstelle (in Deutschland die DAkkS) ihrerseits die Zertifizierungsstelle akkreditiert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist seit über 15 Jahren im Bereich Immobilienbewertung tätig; diese Tätigkeitsdauer wird auf dem bestehenden Unternehmensauftritt kommuniziert.

Ablauf der Begutachtung: Von der Anfrage bis zum Gutachten

Am Anfang steht ein kurzes Gespräch zum Bewertungsanlass, zur Immobilie und zum benötigten Gutachtenumfang. Danach werden die relevanten Unterlagen zusammengestellt – dazu zählen typischerweise Grundbuchauszug, Lageplan, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baupläne, Angaben zu Modernisierungen sowie gegebenenfalls Mietverträge. Es folgt eine Objektbesichtigung vor Ort, bei der der bauliche Zustand, die Ausstattung und die Lagebesonderheiten erfasst werden. Anschließend erfolgt die eigentliche Wertermittlung nach dem jeweils passenden Verfahren, bevor das schriftliche Gutachten nachvollziehbar dokumentiert und übergeben wird. Eine pauschale Bearbeitungszeit lässt sich dabei nicht versprechen, da sie vom Umfang des Gutachtens und der Verfügbarkeit der Unterlagen abhängt.

Honorar für eine Verkehrswertermittlung

Die Vergütung richtet sich üblicherweise nach einem Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, zuzüglich Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer. Für viele Bewertungsanlässe wird vorab ein Festhonorar vereinbart, das sich an der Gutachtenform, der Objektart und -größe, vorhandenen Rechten und Lasten, dem baulichen Zustand sowie dem Umfang der vorliegenden Unterlagen orientiert. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen; eine pauschale Gesamtsumme für ein Gutachten lässt sich ohne diese Prüfung seriös nicht nennen.

Typische Missverständnisse rund um den gesetzlichen Verkehrswert

Ein verbreitetes Missverständnis ist die Annahme, der Bodenrichtwert entspreche automatisch dem Verkehrswert einer Immobilie – tatsächlich ist der Bodenrichtwert nur ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden und berücksichtigt weder das Gebäude noch individuelle Besonderheiten des Grundstücks. Ein weiteres Missverständnis ist die Vorstellung, ein Verkehrswertgutachten werde automatisch von jedem Finanzamt, jeder Bank oder jedem Gericht übernommen – tatsächlich prüft jede Stelle ein vorgelegtes Gutachten im Einzelfall. Auch die Annahme, der zuletzt gezahlte Kaufpreis eines Nachbarobjekts entspreche automatisch dem eigenen Verkehrswert, greift zu kurz, weil individuelle Eigenschaften, Zustand und Verkaufsumstände stets eine Rolle spielen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Verkehrswert nach § 194 BauGB genau?

Der Verkehrswert ist der Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage einer Immobilie erzielt werden würde, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er ist damit ein objektivierter, gesetzlich definierter Wertmaßstab und kein beliebiger Schätzwert.

Ist Oberschleißheim ein Stadtteil von München?

Nein. Oberschleißheim ist eine eigenständige Gemeinde im Landkreis München und kein Münchner Stadtteil. Immobilienbewertung Michael Hercog betreut Oberschleißheim im Rahmen des Tätigkeitsgebiets; die veröffentlichten Standorte des Sachverständigenbüros befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Was unterscheidet Verkehrswert, Marktwert und Kaufpreis?

Verkehrswert und Marktwert sind nach § 194 BauGB gleichbedeutend. Der Kaufpreis ist dagegen das tatsächlich verhandelte Ergebnis eines konkreten Verkaufs und kann vom Verkehrswert abweichen, etwa durch besondere Verhandlungssituationen oder individuelle Motivation der Beteiligten.

Welches der drei Wertermittlungsverfahren wird für mein Objekt angewendet?

Das passende Verfahren richtet sich nach Objektart und Datenlage: Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser mit ausreichenden Vergleichspreisen eignet sich häufig das Vergleichswertverfahren, für vermietete Mehrfamilienhäuser eher das Ertragswertverfahren und für individuell geprägte, selbstgenutzte Objekte oft das Sachwertverfahren. Die konkrete Auswahl trifft der Sachverständige nach pflichtgemäßem Ermessen.

Warum werden ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beim Verkehrswert nicht berücksichtigt?

Der Gesetzgeber will mit diesem Ausschluss sicherstellen, dass der Verkehrswert ein objektiver, vergleichbarer Maßstab bleibt. Ein überhöhtes Einzelangebot, ein Notverkauf unter Zeitdruck oder ein familiärer Freundschaftspreis sollen den ermittelten Wert nicht verzerren.

Erkennt das Finanzamt ein Verkehrswertgutachten automatisch an?

Eine automatische, pauschale Anerkennung lässt sich nicht garantieren. Ein nachvollziehbar nach den gesetzlichen Vorgaben erstelltes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann jedoch, insbesondere im Rahmen des § 198 Abs. 2 BewG, eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Die Prüfung im Einzelfall bleibt Sache des jeweiligen Finanzamts.

Was kostet eine Verkehrswertermittlung in Oberschleißheim?

Die Vergütung basiert üblicherweise auf einem Stundensatz von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer; häufig wird vorab ein Festhonorar vereinbart. Eine konkrete Gesamtsumme hängt von Gutachtenform, Objektart, Umfang der Unterlagen und weiteren Faktoren ab und lässt sich erst nach kurzer Prüfung der Immobilie einschätzen.

Reicht für eine erste Einschätzung ein Kurzgutachten?

Für eine erste Orientierung, etwa vor einer Kaufentscheidung, kann ein Kurzgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise ausreichen. Muss der Wertnachweis formal gegenüber Gericht, Finanzamt oder Bank vorgelegt werden, ist in der Regel ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich.

Ist der Bodenrichtwert dasselbe wie der Verkehrswert?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb einer bestimmten Zone, ermittelt von den Gutachterausschüssen. Er berücksichtigt weder das Gebäude noch individuelle Grundstücksbesonderheiten und ist damit kein Ersatz für den konkreten Verkehrswert einer Immobilie.

Ist Michael Hercog auch für Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten zuständig?

Nein. Die Tätigkeit von Immobilienbewertung Michael Hercog umfasst die Immobilienbewertung und Verkehrswertermittlung. Für akute Bauschäden oder die bautechnische Baubegleitung von Neubauten ist ein Bausachverständiger mit entsprechender Spezialisierung die richtige Anlaufstelle.

Fazit und nächste Schritte

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist keine abstrakte Rechengröße, sondern eine gesetzlich präzise definierte Wertgröße, die aus mehreren klar benannten Bausteinen besteht: Stichtag, gewöhnlicher Geschäftsverkehr, rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, Lage und der Ausschluss ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Für Eigentümer, Erben und Käufer in Oberschleißheim lohnt sich ein genauer Blick auf diese gesetzliche Grundlage immer dann, wenn eine Immobilie im Rahmen von Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzierung oder einer Streitfrage nachvollziehbar bewertet werden muss. Sie benötigen eine Verkehrswertermittlung oder ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie in Oberschleißheim oder im weiteren Tätigkeitsgebiet? Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Sie bei der nachvollziehbaren Wertermittlung Ihrer Immobilie. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog. Einen vertiefenden Beitrag zur gesetzlichen Grundlage nach dem Baugesetzbuch finden Sie auch im Artikel Verkehrswertgutachten Baugesetzbuch in Unterföhring, und Hintergründe zur Zertifizierung im Beitrag DIN EN ISO/IEC 17024 Immobiliengutachter in Gauting.

Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

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