Tatsächlicher Immobilienwert Finanzamt in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln: Wenn Steuerwert und Marktwert auseinanderfallen

Tatsächlicher Immobilienwert Finanzamt in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln: Wenn Steuerwert und Marktwert auseinanderfallen

Wer in München einen Steuerbescheid mit dem festgesetzten Grundbesitzwert in der Hand hält, vergleicht diese Zahl fast automatisch mit dem, was die Immobilie am Markt tatsächlich wert wäre. Gerade im Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln kann dieser Vergleich deutlich auseinanderfallen: Villenlagen in Solln, gewachsene Siedlungsstrukturen in Forstenried und Fürstenried, verdichtete Neubauquartiere in Obersendling und die Isar- und Tierparknähe in Thalkirchen liegen auf engem Raum nebeneinander und unterscheiden sich in Lage, Zustand und Nutzung erheblich. Wird ein Grundstück oder Gebäude für Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuerzwecke typisiert bewertet, bildet dieses pauschale Verfahren die Besonderheiten des Einzelfalls nicht immer vollständig ab. Dieser Beitrag erklärt, was unter dem tatsächlichen Immobilienwert im Unterschied zum Steuerwert des Finanzamts zu verstehen ist, auf welcher rechtlichen Grundlage ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden kann und wie eine Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt ermittelt Grundstücks- und Gebäudewerte für Erbschaft-, Schenkung- und teilweise Grundsteuerzwecke häufig mit typisierten, pauschalierenden Verfahren.
  • Der tatsächliche Immobilienwert kann vom so ermittelten Steuerwert abweichen, wenn individuelle Merkmale wie Zustand, Modernisierungsstand oder Grundstückszuschnitt nicht ausreichend abgebildet werden.
  • Nach § 198 Absatz 2 BewG kann ein Gutachten einer entsprechend bestellten oder zertifizierten Person regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
  • Innerhalb von Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln bestehen sehr unterschiedliche Wohnlagen, die bei einer pauschalen Bewertung leicht unterschätzt oder überschätzt werden können.
  • Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erstellt Gutachten auf Grundlage der jeweils maßgeblichen Verfahren.
  • Wer den Steuerwert für zu hoch hält, sollte Fristen im Blick behalten und sich bei Unsicherheiten zusätzlich steuerlich oder rechtlich beraten lassen.

Tatsächlicher Immobilienwert und Steuerwert des Finanzamts: der Unterschied im Überblick

Der Begriff tatsächlicher Immobilienwert bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch meist den Betrag, der für eine Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realistisch erzielbar wäre – orientiert an Lage, Zustand, Ausstattung, Grundstückszuschnitt und der aktuellen Nachfrage am Markt. Der Steuerwert des Finanzamts entsteht dagegen in einem gesetzlich vorgegebenen, typisierten Verfahren, das auf eine gleichmäßige und verwaltungsökonomische Bewertung einer sehr großen Zahl von Grundstücken ausgelegt ist. Beide Werte verfolgen unterschiedliche Zwecke und müssen deshalb nicht identisch sein.

Was der Verkehrswert nach § 194 BauGB beschreibt

§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert (Marktwert) als den Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition bildet die fachliche Grundlage für Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten, die sich sehr konkret an der individuellen Immobilie orientieren und nicht an pauschalen Durchschnittswerten.

Wie sich der Steuerwert des Finanzamts davon unterscheiden kann

Für steuerliche Zwecke wird der Wert einer Immobilie meist nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Diese Verfahren arbeiten mit bundeseinheitlichen Vervielfältigern, pauschalen Baukostenwerten und statistischen Wertzahlen, die auf eine Vielzahl vergleichbarer Objekte zugeschnitten sind. Besonderheiten eines einzelnen Gebäudes – etwa ein ungewöhnlicher Grundrisszuschnitt, ein erhöhter Sanierungsbedarf, eine eingeschränkte Belichtung oder eine von der Normsituation abweichende Erschließung – lassen sich innerhalb dieser Pauschalverfahren oft nur eingeschränkt berücksichtigen. Je individueller eine Immobilie ist, desto größer kann die Lücke zwischen typisiertem Steuerwert und tatsächlichem Wert werden.

Wie das Finanzamt den Immobilienwert für Erbschaft, Schenkung oder Grundsteuer ermittelt

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für Teile der Grundsteuerbewertung sieht das Bewertungsgesetz standardisierte Bewertungsverfahren vor, die unabhängig von der individuellen Immobilie zu einem nachvollziehbaren, aber eben typisierten Ergebnis führen sollen.

Typisierte Verfahren: Sachwert- und Ertragswertverfahren

Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern kommt regelmäßig ein Sachwertverfahren zur Anwendung, bei dem Bodenwert und ein pauschalierter Gebäudesachwert addiert und anschließend mit einer statistisch abgeleiteten Wertzahl multipliziert werden. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen wird häufig ein Ertragswertverfahren angewendet, das den kapitalisierten Reinertrag der Immobilie zugrunde legt. Beide Verfahren arbeiten mit bundes- oder landeseinheitlichen Parametern, nicht mit einer Begutachtung des konkreten Objekts vor Ort.

Grenzen pauschaler Bewertungsverfahren

Pauschale Verfahren können ihrem Wesen nach nicht jede Besonderheit eines Einzelobjekts abbilden. Ein überdurchschnittlicher Renovierungsbedarf, Baumängel, eine ungünstige Grundstücksform, Lärm- oder Geruchsimmissionen, eingeschränkte Nutzbarkeit durch Baulasten oder ein vom Durchschnitt abweichender Erhaltungszustand werden in den typisierten Verfahren oft nur grob oder gar nicht erfasst. Genau an dieser Stelle setzt die Möglichkeit an, über ein individuelles Sachverständigengutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen.

Der Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln: sehr unterschiedliche Wohnlagen auf engem Raum

Der Münchner Stadtbezirk 19 fasst mit Thalkirchen, Obersendling, Forstenried, Fürstenried und Solln mehrere Teilgebiete zusammen, die städtebaulich und in ihrer Wertentwicklung sehr unterschiedlich geprägt sind. Diese Vielfalt ist bei einer pauschalen Bewertung besonders relevant, weil ein einziger, für den gesamten Stadtbezirk angenommener Durchschnittswert die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Teilbereichen kaum abbilden kann.

Solln: gehobene Villenlagen und großzügige Grundstücke

Solln gilt als eine der gehobenen Wohnlagen Münchens, geprägt von Villen, Einfamilienhäusern auf größeren Grundstücken und einem hohen Grünanteil. Gerade bei solchen Objekten wirken sich individuelle Faktoren wie Grundstückszuschnitt, Altbestand an Gebäuden, Denkmalschutzfragen oder ein aufwendiger Gartenbestand besonders stark auf den tatsächlichen Wert aus – Aspekte, die ein pauschales Bewertungsverfahren nur eingeschränkt erfassen kann.

Forstenried und Fürstenried: gewachsene Siedlungsstrukturen

Forstenried und Fürstenried sind geprägt von gewachsenen Siedlungsstrukturen mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und größeren Wohnanlagen aus unterschiedlichen Bauepochen. Der bauliche Zustand variiert hier teils deutlich von Grundstück zu Grundstück, etwa durch unterschiedliche Modernisierungsstände bei Heizung, Dach, Fenstern oder Leitungen. Solche objektbezogenen Unterschiede werden in einem typisierten Verfahren nur begrenzt abgebildet.

Obersendling und Thalkirchen: Wandel zwischen Gewerbe, Neubau und Isarnähe

Obersendling hat sich in den vergangenen Jahren von einem traditionellen Gewerbe- und Industriestandort zunehmend zu einem gemischten Quartier mit neuen Wohn- und Büronutzungen entwickelt. Thalkirchen liegt unmittelbar an der Isar und in der Nähe des Tierparks Hellabrunn und profitiert von dieser Lagegunst. Für die tatsächliche Wertermittlung ist entscheidend, ob ein konkretes Objekt von dieser Entwicklung und Lage tatsächlich profitiert oder ob es sich in einem eher durchschnittlichen oder stärker durch Verkehr und Gewerbe beeinflussten Teilbereich befindet.

Warum die Lage innerhalb des Stadtbezirks den tatsächlichen Wert so stark beeinflusst

Innerhalb eines einzigen Stadtbezirks können Mikrolagen stark voneinander abweichen: eine ruhige Seitenstraße in Solln unterscheidet sich deutlich von einer verkehrsnahen Lage an einer Hauptachse in Obersendling. Auch Faktoren wie Südausrichtung, Verschattung durch Nachbarbebauung, Lärmbelastung, Nähe zu Grünflächen oder die Qualität der unmittelbaren Nachbarschaft wirken sich auf den tatsächlichen Wert aus, ohne dass sie in einem pauschalen Bewertungsverfahren systematisch erfasst werden. Eine individuelle Begutachtung berücksichtigt diese Besonderheiten konkret am Objekt und an seiner tatsächlichen Umgebung.

Rechtliche Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Werts

Eigentümer, Erben oder Beschenkte, die den vom Finanzamt angesetzten Wert für zu hoch halten, sind nicht ohne rechtliche Möglichkeiten. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen.

§ 194 BauGB: Definition des Verkehrswerts

Wie bereits beschrieben, legt § 194 BauGB fest, dass der Verkehrswert der Preis ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, der Lage und der Beschaffenheit der Immobilie erzielbar wäre. Diese Definition ist der fachliche Bezugspunkt für jedes individuelle Wertgutachten.

§ 198 Absatz 2 BewG: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Nach § 198 Absatz 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind. Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erstellt Gutachten auf dieser fachlichen Grundlage. Das Gutachten kann im Einzelfall eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Finanzamt darstellen; eine pauschale Anerkennungsgarantie lässt sich daraus nicht ableiten, da die Prüfung im Einzelfall beim Finanzamt liegt. Einen ersten Überblick zum Verfahren bietet auch der Beitrag Verkehrswertgutachten München.

Typische Anlässe, bei denen der tatsächliche Immobilienwert eine Rolle spielt

Die Frage nach dem tatsächlichen Immobilienwert im Unterschied zum Steuerwert stellt sich in mehreren Lebenssituationen. Bei einer Erbschaft wird der Grundbesitzwert für die Erbschaftsteuer zunächst typisiert ermittelt; erscheint dieser Wert zu hoch, kann ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts sinnvoll sein. Bei einer Schenkung gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip. Auch bei der Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Gebäude für die steuerliche Abschreibung oder bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach § 7 Absatz 4 EStG kann eine fundierte, individuelle Wertermittlung relevant werden. Vergleichbare Fragestellungen zeigen sich auch in anderen Münchner Stadtbezirken, etwa im Beitrag Gemeiner Wert Immobilie Finanzamt in Untergiesing-Harlaching.

Ablauf einer Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen

Eine individuelle Begutachtung folgt einem strukturierten, nachvollziehbaren Ablauf, der sich deutlich von einer pauschalen Online-Einschätzung unterscheidet.

Ortstermin und Objektaufnahme

Zunächst erfolgt in der Regel ein Ortstermin, bei dem das Objekt besichtigt und dokumentiert wird: Bauzustand, Ausstattung, Grundrisszuschnitt, Modernisierungsstand, erkennbare Mängel sowie die konkrete Lage innerhalb der jeweiligen Mikrolage werden erfasst. Diese Objektaufnahme ist die Grundlage für eine nachvollziehbare, auf das konkrete Gebäude bezogene Wertermittlung.

Auswertung, Berechnung und Gutachtenerstellung

Im Anschluss werden die erhobenen Daten mit den jeweils maßgeblichen Verfahren der Wertermittlung ausgewertet. Je nach Bewertungsanlass kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten oder eine kompaktere Wertexpertise beziehungsweise ein Kurzgutachten sinnvoll sein. Das Ergebnis wird nachvollziehbar und transparent dokumentiert, sodass es als Nachweis gegenüber dem Finanzamt oder anderen Stellen vorgelegt werden kann.

Welche Unterlagen für ein belastbares Gutachten hilfreich sind

Für eine fundierte Begutachtung sind bestimmte Unterlagen hilfreich, auch wenn nicht in jedem Fall alle vorliegen müssen. Dazu zählen typischerweise ein aktueller Grundbuchauszug, der amtliche Lageplan beziehungsweise Flurkarte, Baupläne und Baubeschreibung, Angaben zu Wohn- und Nutzfläche, Nachweise über durchgeführte Modernisierungen, gegebenenfalls eine Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen sowie – soweit vorhanden – der bisherige Steuerbescheid des Finanzamts. Je vollständiger die Unterlagenlage, desto nachvollziehbarer lässt sich der tatsächliche Zustand und Wert der Immobilie darstellen.

Unterlage Zweck im Gutachten
Grundbuchauszug Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen
Lageplan / Flurkarte Grundstückszuschnitt und Abgrenzung
Baupläne und Baubeschreibung Gebäudeart, Bauweise, Ausstattung
Modernisierungsnachweise Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands
Steuerbescheid (falls vorhanden) Abgleich mit dem bisher angesetzten Steuerwert

Honorar und Kosten eines Gutachtens einordnen

Immobilienbewertung Michael Hercog rechnet grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ab; für Fahrten fallen Pkw-Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer an. In der Praxis wird üblicherweise vorab ein Festhonorar vereinbart, damit Auftraggeber vor Beginn der Begutachtung wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Eine konkrete Gesamtsumme lässt sich an dieser Stelle nicht pauschal nennen, da die Kosten von der Gutachtenform, der Objektart und -größe, bestehenden Rechten und Lasten, dem Zustand, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand abhängen. Die konkreten Kosten beziehungsweise ein mögliches Festhonorar lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie, der Unterlagen und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Fristen und formale Aspekte beim Finanzamt beachten

Für Einsprüche gegen Steuerbescheide gelten enge, gesetzlich festgelegte Fristen. Da sich die konkret maßgebliche Frist nach dem Einzelfall und dem jeweiligen Bescheid richtet, sollte sie zeitnah nach Erhalt des Bescheids mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geprüft werden, um keine Frist zu versäumen. Ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren tatsächlichen Werts kann in diesem Zusammenhang eine wichtige fachliche Grundlage liefern, ersetzt aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung zu Fristen und Verfahrensfragen. Wer frühzeitig sowohl einen Sachverständigen als auch einen Steuerberater einbindet, verschafft sich in der Regel mehr Handlungsspielraum.

Typische Fehler bei der Einschätzung des tatsächlichen Immobilienwerts

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Fehlannahmen. Manche Eigentümer verlassen sich ausschließlich auf kostenlose Online-Wertrechner, die mit groben Durchschnittswerten für ganze Postleitzahlgebiete arbeiten und objektspezifische Besonderheiten nicht erfassen können. Andere übernehmen den vom Finanzamt typisiert ermittelten Wert ungeprüft, obwohl individuelle Mängel oder Besonderheiten eine niedrigere Bewertung rechtfertigen könnten. Wieder andere warten mit der Beauftragung eines Gutachtens zu lange und laufen dadurch Gefahr, gesetzliche Fristen zu verpassen. Eine frühzeitige, fachlich fundierte Einschätzung kann solche Fehler vermeiden helfen.

Warum eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Eigentümer relevant ist

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Anforderungen an Zertifizierungsstellen, die Personen – in diesem Fall Sachverständige für Immobilienbewertung – zertifizieren. Die Zertifizierungsstelle wiederum wird von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert; das Unternehmen selbst wird dabei nicht zertifiziert, sondern die Person des Sachverständigen. Für Eigentümer, Erben oder Banken ist diese fachliche Einordnung relevant, weil § 198 Absatz 2 BewG ausdrücklich auf eine entsprechende staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Bestellung oder Zertifizierung Bezug nimmt. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt von Immobilienbewertung Michael Hercog wird zudem eine Tätigkeit von über 15 Jahren im Bereich der Immobilienbewertung kommuniziert.

Häufige Fragen

Was bedeutet tatsächlicher Immobilienwert im Unterschied zum Steuerwert des Finanzamts?

Der tatsächliche Immobilienwert orientiert sich an dem Preis, der für eine konkrete Immobilie unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eigenschaften, ihres Zustands und ihrer Lage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realistisch erzielbar wäre. Der Steuerwert des Finanzamts entsteht dagegen meist aus einem typisierten, pauschalierenden Bewertungsverfahren, das für eine sehr große Zahl von Objekten einheitlich angewendet wird und individuelle Besonderheiten nur eingeschränkt abbilden kann.

Warum weicht der vom Finanzamt ermittelte Wert manchmal vom Marktwert ab?

Weil typisierte Bewertungsverfahren mit pauschalen Faktoren, statistischen Wertzahlen und bundeseinheitlichen Vervielfältigern arbeiten. Individuelle Faktoren wie ein überdurchschnittlicher Sanierungsbedarf, ein ungewöhnlicher Grundstückszuschnitt, Baumängel oder besondere Lagebesonderheiten innerhalb eines Stadtbezirks werden in diesen Verfahren oft nur grob oder gar nicht berücksichtigt.

Welche gesetzliche Grundlage gilt für den Nachweis eines niedrigeren Werts?

Maßgeblich ist § 198 Absatz 2 BewG. Danach kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert worden ist, als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen. Für die fachliche Definition des Verkehrswerts ist zudem § 194 BauGB maßgeblich.

Wer darf ein Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erstellen?

In Betracht kommen der zuständige Gutachterausschuss sowie Sachverständige oder Gutachter, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind. Michael Hercog ist entsprechend zertifiziert und erstellt Gutachten auf dieser Grundlage.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Hilfreich sind unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Lageplan oder Flurkarte, Baupläne und Baubeschreibung, Angaben zur Wohn- und Nutzfläche, Nachweise über Modernisierungen sowie – falls vorhanden – der bisherige Steuerbescheid. Fehlen einzelne Unterlagen, lässt sich im Rahmen des Ortstermins häufig klären, welche Angaben zusätzlich benötigt werden.

Wie läuft eine Begutachtung in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln ab?

Zunächst erfolgt ein Ortstermin zur Besichtigung und Dokumentation des Objekts, bei dem auch die konkrete Lage innerhalb des Stadtbezirks berücksichtigt wird. Anschließend werden die erhobenen Daten nach den jeweils maßgeblichen Verfahren ausgewertet und in einem nachvollziehbaren Gutachten oder einer Wertexpertise dokumentiert.

Was kostet ein Gutachten zum Nachweis des tatsächlichen Immobilienwerts?

Es wird grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 196,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten von 0,80 Euro pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet; üblich ist ein vorab vereinbartes Festhonorar. Die konkrete Höhe hängt von Gutachtenform, Objektart, Zustand, Umfang der Unterlagen und Bearbeitungsaufwand ab und lässt sich erst nach einer kurzen Prüfung der Immobilie einschätzen.

Welche Frist gilt, wenn der Steuerwert angefochten werden soll?

Für Einsprüche gegen Steuerbescheide gelten enge, gesetzlich festgelegte Fristen, die sich nach dem Einzelfall richten. Die genaue Frist sollte zeitnah nach Erhalt des Bescheids mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geprüft werden, da ein Sachverständigengutachten die fachliche Wertermittlung liefert, aber keine rechtliche oder steuerliche Fristberatung ersetzt.

Kann ein Gutachten auch bei der Grundsteuer helfen?

Je nach Bewertungsanlass und individueller Konstellation kann eine fundierte Wertermittlung auch im Zusammenhang mit der Grundsteuerbewertung relevant sein. Ob ein Gutachten im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, sollte im Rahmen einer kurzen Prüfung der Unterlagen und des Bewertungsanlasses geklärt werden.

Ist Michael Hercog auch für Bauschäden oder die Baubegleitung von Neubauten zuständig?

Nein. Michael Hercog ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und erstellt Wertgutachten für Grundstücke und Gebäude. Für die Beurteilung akuter Bauschäden oder für die bautechnische Baubegleitung von Neubauten sind andere Fachrichtungen zuständig; diese Leistungen sind nicht Teil des Angebots von Immobilienbewertung Michael Hercog.

Nächste Schritte: So gehen Eigentümer und Erben jetzt sinnvoll vor

Wer in Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln einen aus seiner Sicht zu hohen Steuerwert mitgeteilt bekommen hat oder eine Immobilie aus Anlass einer Erbschaft, Schenkung oder Vermögensauseinandersetzung bewerten lassen möchte, sollte zunächst die vorliegenden Unterlagen sichten und prüfen, ob Fristen laufen. Im nächsten Schritt kann eine individuelle Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen Klarheit darüber schaffen, ob der tatsächliche Wert der Immobilie unter dem typisiert ermittelten Steuerwert liegt. Immobilienbewertung Michael Hercog unterstützt Eigentümer, Erben und weitere Betroffene in München und im Münchner Umland bei einer nachvollziehbaren, auf das jeweilige Objekt bezogenen Wertermittlung. Weitere Informationen zum Leistungsangebot finden sich auf der Startseite von Immobilienbewertung Michael Hercog.

Michael Hercog ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Telefon: +49 89 829 88 059 · E-Mail: info@immobewertung-hercog.de

Über den Autor: Michael Hercog ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und im Rahmen von Immobilienbewertung Michael Hercog für professionelle Immobilienbewertungen und Gutachten tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für private, steuerliche, erbrechtliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf dem bestehenden Unternehmensauftritt wird eine Tätigkeit von über 15 Jahren kommuniziert. Immobilienbewertung Michael Hercog ist insbesondere in München und im Münchner Umland tätig. Veröffentlichte Standorte befinden sich in München, Grasbrunn und Haar.

Michael Hercog

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

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